In den Flachmooren von Culet, Délifrête, Sur Crête, Planachaux, Le Pisa-Ripaille:
- die extensive Viehweide im Sommer mit einer angemessenen Zahl von Tieren ist gestattet, soweit keine Schädigung der Lebensräume festgestellt wird; gegebenenfalls wird die Belastung entsprechend angepasst;
- keine Mistzufuhr;
- kein Unterhalt bestehender Entwässerungen, keine neuen Entwässerungen.
In den Pufferzonen von Culet, Délifrête, Sur Crête, Planachaux, Le Pisa-Ripaille:
- Die extensive Viehweide im Sommer mit einer angemessenen Zahl von Tieren und eine geringe Zufuhr von Mist (nur 10 bis 15t Mist/ha alle zwei Jahre oder circa 250kg/ha PK-Dünger alle 5 Jahre) sind gestattet, soweit keine Schädigung der Lebensräume festgestellt wird; gegebenenfalls wird die Belastung entsprechend angepasst.
Im Moor des Lac Vert ist keine landwirtschaftliche Nutzung erlaubt. In der Pufferzone des Lac Vert ist die extensive Viehweide gestattet, aber keine Zufuhr von Mist.
Im Moor von Madzé ist die späte Mahd gestattet (Abtransport der Ernte). In der Pufferzone von Madzé ist die extensive Viehweide gestattet, aber keine Zufuhr von Mist.
Falls die Unterschutzstellung der Moore finanzielle Einbussen oder einen Mehraufwand an Arbeit zur Folge hat, haben die Bewirtschafter Anrecht auf eine angemessene Entschädigung gestützt auf Bewirtschaftungsverträge.
Die Einschränkungen für die Bewirtschaftung und Bodennutzung in den Quellenschutzzonen bleiben vorbehalten.