Gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung wird eine kantonale Ausgleichskasse errichtet.
Die kantonale Kasse ist eine selbständige öffentliche Anstalt im Sinne der Bundesgesetzgebung und der nachfolgenden Bestimmungen. Die Aufsicht ihrer Verwaltung obliegt dem Staatsrat, der diese Obliegenheit durch das Departement für Sozialwesen ausübt.
Die kantonale Kasse, genannt Ausgleichskasse des Kantons Wallis (nachstehend: Kasse genannt), hat ihren Sitz in Sitten.
Jede im vorliegenden Gesetz benutzte Bezeichnung einer Person, eines Statuts, einer Funktion oder eines Berufes wird für Frau und Mann im gleichen Sinne verwendet.