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AS 2002 179

Verordnung über die Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit (Jugendförderungsverordnung, JFV)

Verordnung über die Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit (Jugendförderungsverordnung, JFV)

Änderung vom 7. Dezember 2001

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I Die Jugendförderungsverordnung vom 10. Dezember 19901 wird wie folgt geändert:

Art. 3 Abs. 2 2 Die Jahrespauschale wird aufgrund der Verhältnisse der letzten drei Jahre pauschal

für ein Beitragsjahr entrichtet. Das Beitragsjahr deckt sich mit dem Kalenderjahr.

Art. 5 Abs. 3 Aufgehoben

Art. 6 Abs. 2 und 3 2 Die Jahrespauschale einer Trägerschaft ergibt sich aus der proportionalen Vertei- lung des für die Jahrespauschalen bereitgestellten Gesamtbetrages pro Punktzahl.

3 Das Bundesamt für Kultur (BAK) kann Jahrespauschalen anstatt nach Punktezah-

len auf Grund von Leistungsvereinbarungen zusprechen. Leistungsvereinbarungen können abgeschlossen werden mit Trägerschaften: a. die als Dachverband, Koordinationplattform, oder in ähnlicher Weise auf nationaler Ebene für eine namhafte Anzahl von Trägerschaften, die ihrerseits Aufgaben nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben a-c JFG erfüllen, repräsenta- tiv sind; b. die auf Bundesebene wesentliche Leistungen zur Förderung der ausserschu- lischen Jugendarbeit erbringen.

Art. 7 Abs. 2

2 Das BAK schliesst mit den Trägerschaften Vereinbarungen über die Anforderun-

gen, welchen die Jugendleiterausbildung der Trägerschaften zu genügen hat.

1 SR 446.11

2001-2449 179

Jugendförderungsverordnung AS 2002

Art. 13 Abs. 1

1 Die Gesuche um Jahrespauschalen sind bis Ende März beim BAK einzureichen;

beizulegen sind die Erfolgsrechnung und die Bilanz des vergangenen Geschäfts- jahres sowie das Jahresprogramm und das Budget des laufenden Jahres. Das BAK eröffnet die Verfügung der Zusprachen und schliesst die Verträge über die Lei- stungsvereinbarungen bis spätestens am 1. Juli.

II Diese Änderung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.

7. Dezember 2001 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Moritz Leuenberger Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

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