AS 2005 1101
Verordnung über die Geländeüberwachung mit Videogeräten
Verordnung über die Geländeüberwachung mit Videogeräten
Änderung vom 16. Februar 2005
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I Die Verordnung vom 26. Oktober 19941 über die Geländeüberwachung mit Video- geräten wird wie folgt geändert:
Art. 3 Abs. 2 erster Satz
2 Die Aufzeichnungen sind nach spätestens drei Wochen zu löschen. ...
II Diese Änderung tritt am 1. März 2005 in Kraft.
16. Februar 2005 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Samuel Schmid Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz
1 SR 631.09
2004-1909 1101
Verordnung über die Geländeüberwachung mit Videogeräten AS 2005