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AS 2005 1101

Verordnung über die Geländeüberwachung mit Videogeräten

Verordnung über die Geländeüberwachung mit Videogeräten

Änderung vom 16. Februar 2005

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I Die Verordnung vom 26. Oktober 19941 über die Geländeüberwachung mit Video- geräten wird wie folgt geändert:

Art. 3 Abs. 2 erster Satz

2 Die Aufzeichnungen sind nach spätestens drei Wochen zu löschen. ...

II Diese Änderung tritt am 1. März 2005 in Kraft.

16. Februar 2005 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Samuel Schmid Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

1 SR 631.09

2004-1909 1101

Verordnung über die Geländeüberwachung mit Videogeräten AS 2005

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