AS 2006 1703
Verordnung über das Fahrtschreiberkartenregister
Verordnung über das Fahrtschreiberkartenregister (FKRV)
vom 29. März 2006
Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 56 und 106 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 19581 (SVG) sowie die Artikel 7 Absatz 2, 16 Absatz 2 und 36 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 19. Juni 19922 über den Datenschutz (DSG), verordnet:
Art. 1 Gegenstand Diese Verordnung regelt den Aufbau und den Betrieb des zentralen Fahrtschreiber- kartenregisters (FKR) zum digitalen Fahrtschreiber.
Art. 2 Zweck und Inhalt des FKR 1 Das FKR dient der Erteilung von Fahrtschreiberkarten (Fahrer-, Werkstatt-, Unter- nehmens- und Kontrollkarten) sowie der Unterstützung der in- und ausländischen Kartenausgabe- und Vollzugsbehörden bei der Kontrolle der Arbeits- und Ruhezei- ten der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und -führerinnen.
2 Das FKR enthält die Daten nach Anhang. Es speichert Daten:
a. zum Karteninhaber oder zur Karteninhaberin; b. zum Status der Fahrtschreiberkarten.
3 Der Kartengesuchsteller oder die Kartengesuchstellerin kann beantragen, dass
zusätzlich zu den Daten nach Anhang weitere Daten aufgenommen werden.
Art. 3 Zuständigkeiten und Verantwortung
1 Das Bundesamt für Strassen (Bundesamt) ist zuständig für:
a. die Führung des FKR in Zusammenarbeit mit den Kantonen und der Eidge- nössischen Zollverwaltung (EZV); b. die Generierung der Schlüsselpaare für den Fahrtschreiber und die Fahrt- schreiberkarten;
SR 822.223
2005-2091 1703
Fahrtschreiberkartenregister AS 2006
c. die Überwachung des Sicherheitssystems nach den in der Verordnung (EG) Nr. 2135/98 des Rates vom 24. September 19983 zur Änderung der Verord- nung (EWG) Nr. 3821/85 über das Kontrollgerät im Strassenverkehr und der Richtlinie 88/599/EWG über die Anwendung der Verordnungen (EWG) Nr. 3820/85 und (EWG) Nr. 3821/85 festgelegten Grundsätzen.
2 Die kantonalen Behörden sind zuständig für die Prüfung, Erfassung und Mutation
der Daten für die Fahrer-, Unternehmens- und Kontrollkarten (Ziff. 1, 2, 6, 7, 8 und
9 Anhang).
3 Die EZV ist zuständig für die Prüfung, Erfassung und Mutation der Daten für die Werkstattkarte (Ziff. 3, 4 und 5 Anhang).
4 Das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation ist zuständig für:
a. den technischen Betrieb und die Wartung der EDV-Applikation zur Daten- verwaltung des FKR; b. die technische Umsetzung und die Verwaltung der Zugriffsberechtigungen; c. den technischen Systemunterhalt unter Berücksichtigung der Sicherheitsan- forderungen und des Datenschutzes nach der Verordnung vom 14. Juni
19934 zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG);
d. die technische Abwicklung des Datenaustauschs mit ausländischen Regis- tern; e. den Betrieb der nationalen Zertifizierungsstelle; und f. den technischen Betrieb der Clearingstelle für die Abwicklung des Zah- lungsverkehrs. 5 Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten ist diejenige Behörde verant- wortlich, welche die Daten in das System eingibt.
Art. 4 Zugriffsberechtigung im Abrufverfahren 1 Zugriff auf die vollständigen Daten erhalten nur das Bundesamt sowie die Strafver- folgungs- und -gerichtsbehörden im Rahmen von Verfahren zur Beurteilung von Strassenverkehrswiderhandlungen, und zwar nach folgenden Abfragekriterien: a. persönliche Identifikationsnummer (PIN); b. Registeridentifikation; c. Fahrtschreiberkartennummer; d. Führerausweisnummer; e. Name; f. Name und Geburtsdatum; g. Name und Vorname(n); h. Name, Vorname(n) und Geburtsdatum;
3 ABl. Nr. L 274 vom 9.10.1998, S. 1.
4 SR 235.11
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i. Name, Vorname(n), Geburtsdatum und Wohnort; j. Name, Vorname(n) und Wohnort; k. Name und Wohnort.
2 Zugriff nach denselben Abfragekriterien erhalten:
a. die Verkehrspolizeien und die Zollorgane auf die für die Wahrnehmung ihrer Kontrollpflichten nach der Verordnung vom 19. Juni 19955 über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und -führer- innen (ARV 1) und nach der Verordnung vom 6. Mai 19816 über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Führer von leichten Personen- transportfahrzeugen und schweren Personenwagen (ARV 2) erforderlichen Daten; b. die EZV sowie die kantonalen Behörden auf jene Daten, für deren Erfassung und Mutation sie nach Artikel 3 Absätze 2 und 3 verantwortlich sind oder die für die Wahrnehmung ihrer Kontrollpflichten nach ARV 1 und ARV 2 oder nach Artikel 102 Absatz 1 der Verordnung vom 19. Juni 19957 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) notwendig sind, und zwar getrennt nach folgenden Datenbereichen:
1. Fahrer oder Fahrerin (Ziff. 1 und 2 Anhang),
2. Werkstatt (Ziff. 3, 4 und 5 Anhang),
3. Unternehmen (Ziff. 6 und 7 Anhang),
4. Kontrolle (Ziff. 8 und 9 Anhang).
3 Ausländische Behörden erhalten nur Zugriff auf jene Daten, die sie für die Ertei- lung der Fahrerkarten sowie für die Kontrolle der Arbeits- und Ruhezeiten benöti- gen, und zwar nach folgenden Abfragekriterien: a. Fahrerkartennummer; b. Werkstattkartennummer; c. Führerausweisnummer; d. Ausstellungsbehörde der Karte, Name, Vorname(n), Geburtsdatum; e. Ausstellungsland, Name, Vorname(n), Geburtsdatum, Heimatort/Geburtsort; f. Ausstellungsland, Name, Vorname(n), Geburtsdatum, Heimatort/Geburtsort, Führerausweisnummer, Ausstellungsland des Führerausweises.
Art. 5 Datenaustausch mit ausländischen Behörden
1 Zur Prüfung der Einmaligkeit der Fahrerkarte nach Artikel 13b Absatz 4 ARV 18
ist der Datenaustausch mit den entsprechenden ausländischen Behörden zulässig. Personendaten dürfen nur ausgetauscht werden, soweit dies für die Prüfung der Einmaligkeit erforderlich ist.
5 SR 822.221; AS 2006 1689 6 SR 822.222; AS 2006 1701 7 SR 741.41 8 SR 822.221; AS 2006 1689
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2 Automatisierte Meldungen von ausländischen Behörden über Entzug, Beschädi-
gung, Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl einer schweizerischen Fahrtschreiberkar- te müssen vom Bundesamt im FKR bestätigt werden.
Art. 6 Übernahme von Daten aus dem Fahrberechtigungsregister Für die Erteilung der Fahrerkarten greift das FKR im Rahmen der Artikel 5 Absatz 1 und Artikel 5a Absatz 2 der Verordnung vom 23. August 20009 über das Fahr- berechtigungsregister auf die Daten des automatischen Fahrberechtigungsregister (FABER) zurück. Änderungen von Daten im FABER werden automatisch ins FKR übernommen.
Art. 7 Auskunfts- und Berichtigungsrecht 1 Jede registrierte Person, Werkstatt oder jedes Unternehmen hat das Recht, bei der für die Datenerfassung nach Artikel 3 Absätze 2 und 3 zuständigen Behörde Aus- kunft über die eigenen Daten zu verlangen. Bei Urteilsunfähigen steht das Aus- kunftsrecht auch dem gesetzlichen Vertreter oder der gesetzlichen Vertreterin zu, aber ausschliesslich im Namen und im Interesse der betroffenen Person. Die Aus- kunft verlangende Person hat sich auszuweisen und ein schriftliches Gesuch einzu- reichen.
2 Die Behörde gibt die erfassten Daten innerhalb von 30 Tagen nach Eingang des
Gesuchs schriftlich, unentgeltlich und in Form einer Verfügung bekannt.
3 Personen, Werkstätten oder Unternehmen nach Absatz 1 können verlangen, dass
unrichtige oder unvollständige Daten berichtigt, ergänzt oder aus dem FKR entfernt werden. Sie müssen das Gesuch schriftlich bei der zuständigen Behörde einreichen.
4 Auskunfts- und Berichtigungsgesuche von Privatpersonen, Werkstätten oder
Unternehmen mit Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland werden vom Bundesamt an die Behörde weitergeleitet, welche die letzte Mutation im FKR vorgenommen hat.
Art. 8 Speichern und Entfernen von Daten, Archivierung
1 Die Daten bleiben im FKR noch während drei Jahren nach Ablauf einer Fahrt-
schreiberkarte verfügbar. Danach sind sie aus dem FKR zu entfernen. 2 Verzichtet eine Person oder ein Unternehmen freiwillig auf eine Fahrtschreiberkar- te oder meldet die zuständige Behörde die Auflösung eines Unternehmens, so wer- den die entsprechenden Daten von den für die Datenmutation des jeweiligen Karten- typs zuständigen Behörden im FKR entsprechend gekennzeichnet. Die Karten verlieren zum Zeitpunkt der Verzichtserklärung oder der Meldung ihre Gültigkeit. Die Daten werden noch während drei Jahren verfügbar gehalten. Danach sind sie aus dem FKR zu entfernen.
3 Das Bundesamt sorgt dafür, dass die entfernten Daten noch während fünf Jahren
archiviert werden.
9 SR 741.53
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4 Nicht mehr benötigte oder zur Löschung oder Vernichtung bestimmte Daten und
Akten werden dem Bundesarchiv zur Archivierung angeboten.
Art. 9 Datensicherheit und Protokollierung 1 Für die Gewährleistung der Datensicherheit haben die zugriffsberechtigten schwei- zerischen Behörden die VDSG10 und den Abschnitt über die Informatiksicherheit in der Bundesinformatikverordnung vom 26. September 200311 zu beachten.
2 Im Rahmen der Datenbearbeitung und beim Datenabgleich mit FABER wird vom
System selber protokolliert, welcher Benutzer oder welche Benutzerin wann den aktuellen Datenstand herbeigeführt hat.
Art. 10 Interne Datenschutzkontrolle Die zugriffsberechtigten schweizerischen Behörden treffen die erforderlichen orga- nisatorischen und technischen Massnahmen, damit ihre Daten vor Verlust und gegen jegliche unbefugte Bearbeitung, Kenntnisnahme oder Entwendung geschützt sind.
Art. 11 Bekanntgabe von Daten zu Statistik- oder Forschungszwecken Die Bekanntgabe von im FKR erfassten Daten zu Statistik- oder Forschungszwe- cken richtet sich nach den Bestimmungen des DSG und der VDSG12 sowie nach dem Bundesstatistikgesetz vom 9. Oktober 199213.
Art. 12 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. November 2006 in Kraft.
29. März 2006 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Moritz Leuenberger Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz
10 SR 235.11 11 SR 172.010.58 12 SR 235.11 13 SR 431.01
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Anhang (Art. 2 Abs. 2)
1 Daten zum Fahrer oder zur Fahrerin
11 Identifikationsdaten
111 vom System zugeteilte Fahrer-Identifikationsnummer
112 persönliche Identifikationsnummer (PIN) nach FABER
113 Ausstellungsbehörde (Kanton)
12 Stammdaten
121 Familienname
122 Geburtsname
123 Vorname(n)
124 Geschlecht
125 Geburtsdatum
126 Sprache, in welcher der Führerausweis ausgestellt ist
127 Heimatort/Geburtsort
128 Nationalität
129 digitalisiertes Passfoto
1210 Datum der Erfassung des digitalisierten Passfotos
1211 digitalisierte Unterschrift
1212 Datum der Erfassung der digitalisierten Unterschrift
13 Adressdaten
131 aktuelle Adresse
14 Kontrollinformationen
141 Datum der Erfassung
142 Benutzer-Identifikation (ID) der Person, welche die Erfassung vorgenom-
men hat
143 Datum der letzten Mutation
144 Benutzer-ID der Person, welche die letzte Mutation vorgenommen hat
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2 Daten zur Fahrerkarte
21 Identifikationsdaten
211 vom System zugeteilte Karten-Identifikationsnummer
212 persönliche Identifikationsnummer (PIN) nach FABER
213 Ausstellungsbehörde (Kanton)
22 Kartendaten
221 Kartenstatus
222 Sprache, in welcher die Fahrerkarte ausgestellt ist
223 Sprache zur Steuerung der Sprachanzeige am Fahrtschreiber
224 Kartennummer (Stammnummer, Erneuerungs- und Ersatzindex)
225 Identifikationsnummer des Kartenzertifikats
226 Gesuchsdatum
227 Eingangsdatum
228 Ausstelldatum
229 Beginn der Gültigkeitsdauer
2210 Ende der Gültigkeitsdauer
23 Daten zum Führerausweis
231 Ausweisstatus
232 fortlaufende Ausweisnummer
233 Rohkartennummer des Führerausweises
234 ausstellende Behörde des Führerausweises (Kanton oder ausländischer Staat)
24 Kontrollinformationen
241 Datum der Erfassung
242 Benutzer-ID der Person, welche die Erfassung vorgenommen hat
243 Datum der letzten Mutation
244 Benutzer-ID der Person, welche die letzte Mutation vorgenommen hat
3 Daten zur Werkstatt
31 Identifikationsdaten
311 vom System zugeteilte Werkstatt-Identifikationsnummer
312 Ausstellungsbehörde (EZV)
313 Registeridentifikation
Fahrtschreiberkartenregister AS 2006
32 Stammdaten
321 Name und Sitz der Werkstatt, des Fahrtschreiberherstellers oder des Fahr-
zeugherstellers
33 Bewilligungsdaten
331 Daten zur Zulassungsbewilligung (Art. 102 VTS14)
332 Daten zum Prüfzertifikat (Eichverordnung vom 17. Dez. 198415)
34 Adressdaten
341 aktuelle Adresse der Werkstatt, des Fahrtschreiberherstellers oder des Fahr-
zeugherstellers
35 Kontrollinformationen
351 Datum der Erfassung
352 Benutzer-ID der Person, welche die Erfassung vorgenommen hat
353 Datum der letzten Mutation
354 Benutzer-ID der Person, welche die letzte Mutation vorgenommen hat
4 Daten zu Werkstatttechniker oder -technikerin
41 Identifikationsdaten
411 vom System zugeteilte Werkstatttechniker-Identifikationsnummer
412 Werkstatt-Identifikationsnummer
413 Ausstellungsbehörde (EZV)
414 Registeridentifikation
42 Stammdaten
421 Familienname
422 Vorname(n)
423 Geschlecht
424 Geburtsdatum
425 Heimatort/Geburtsort
426 Nationalität
43 Bewilligungsdaten
431 Datum des letzten Technikerlehrgangs
44 Adressdaten
441 aktuelle Adresse des Technikers oder der Technikerin
14 SR 741.41 15 SR 941.210
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45 Kontrollinformationen
451 Datum der Erfassung
452 Benutzer-ID der Person, welche die Erfassung vorgenommen hat
453 Datum der letzten Mutation
454 Benutzer-ID der Person, welche die letzte Mutation vorgenommen hat
5 Daten zur Werkstattkarte
51 Identifikationsdaten
511 vom System zugeteilte Karten-Identifikationsnummer
512 Werkstatttechniker-Identifikationsnummer
513 Werkstatt-Identifikationsnummer
514 Ausstellungsbehörde (EZV)
52 Kartendaten
521 Kartenstatus
522 Sprache, in welcher die Werkstattkarte ausgestellt ist
523 Sprache zur Steuerung der Sprachanzeige am Fahrtschreiber
524 Kartennummer (Stamm- und Laufnummer, Erneuerungs- und Ersatzindex)
525 Identifikationsnummer des Kartenzertifikats
526 Gesuchsdatum
527 Eingangsdatum
528 Ausstelldatum
529 Beginn der Gültigkeitsdauer
5210 Ende der Gültigkeitsdauer
53 Kontrollinformationen
531 Datum der Erfassung
532 Benutzer-ID der Person, welche die Erfassung vorgenommen hat
533 Datum der letzten Mutation
534 Benutzer-ID der Person, welche die letzte Mutation vorgenommen hat
6 Daten zum Unternehmen
61 Identifikationsdaten
611 vom System zugeteilte Unternehmens-Identifikationsnummer
612 Ausstellungsbehörde (Kanton)
613 Registeridentifikation
Fahrtschreiberkartenregister AS 2006
62 Stammdaten
621 Name und Sitz des Unternehmens
622 Nummer der Zulassungsbewilligung als Strassentransportunternehmung
64 Adressdaten
641 aktuelle Adresse des Unternehmens
65 Kontrollinformationen
651 Datum der Erfassung
652 Benutzer-ID der Person, welche die Erfassung vorgenommen hat
653 Datum der letzten Mutation
654 Benutzer-ID der Person, welche die letzte Mutation vorgenommen hat
7 Daten zur Unternehmenskarte
71 Identifikationsdaten
711 vom System zugeteilte Karten-Identifikationsnummer
712 Unternehmens-Identifikationsnummer
713 Ausstellungsbehörde (Kanton)
72 Stammdaten
721 Name des Hauptsitzes oder Sitz der Zweigniederlassung des Unternehmens
73 Adressdaten
731 aktuelle Adresse des Unternehmens oder der Zweigniederlassung
74 Kartendaten
741 Kartenstatus
742 Sprache, in welcher die Unternehmenskarte ausgestellt ist
743 Sprache zur Steuerung der Sprachanzeige am Fahrtschreiber
744 Kartennummer (Stamm- und Laufnummer, Erneuerungs- und Ersatzindex)
745 Identifikationsnummer des Kartenzertifikats
746 Gesuchsdatum
747 Eingangsdatum
748 Ausstelldatum
749 Beginn der Gültigkeitsdauer
7410 Ende der Gültigkeitsdauer
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75 Kontrollinformationen
751 Datum der Erfassung
752 Benutzer-ID der Person, welche die Erfassung vorgenommen hat
753 Datum der letzten Mutation
754 Benutzer-ID der Person, welche die letzte Mutation vorgenommen hat
8 Daten zur Kontrollbehörde
81 Identifikationsdaten
811 vom System zugeteilte Kontrollbehörden-Identifikationsnummer
812 Ausstellungsbehörde (Kanton)
813 Registeridentifikation
82 Stammdaten
821 Bezeichnung und Funktion der Kontrollbehörde
83 Adressdaten
831 aktuelle Adresse der Kontrollbehörde
84 Kontrollinformationen
841 Datum der Erfassung
842 Benutzer-ID der Person, welche die Erfassung vorgenommen hat
843 Datum der letzten Mutation
844 Benutzer-ID der Person, welche die letzte Mutation vorgenommen hat
9 Daten zur Kontrollkarte
91 Identifikationsdaten
911 vom System zugeteilte Karten-Identifikationsnummer
912 Kontrollbehörden-Identifikationsnummer
913 Ausstellungsbehörde (Kanton)
92 Kartendaten
921 Kartenstatus
922 Sprache, in welcher die Kontrollkarte ausgestellt ist
923 Sprache zur Steuerung der Sprachanzeige am Fahrtschreiber
924 Kartennummer (Stamm- und Laufnummer, Erneuerungs- und Ersatzindex)
925 Identifikationsnummer des Kartenzertifikats
926 Gesuchsdatum
927 Eingangsdatum
Fahrtschreiberkartenregister AS 2006