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AS 2011 891

Übereinkommen vom 20. März 1958 über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge eingebaut oder dafür verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden

Übereinkommen vom 20. März 1958 über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge eingebaut oder dafür verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden

SR 0.741.411; AS 1996 2158

I Geltungsbereich des Übereinkommens am 12. Februar 2011, Nachtrag1 Vertragsstaaten Beitritt (B) Inkrafttreten

Kasachstan 9. November 2010 B 8. Januar 2011

1 Diese Veröffentlichung ergänzt die früheren in AS 1973 1475, 1977 767, 1978 518,

1980 673, 1987 1185, 1996 2170, 2005 1235, 2007 4401 und 2010 4213.

Eine aktualisierte Fassung des Geltungsbereiches findet sich auf der Internetseite des EDA (http://www.eda.admin.ch/eda/de/home/topics/intla/intrea/dbstv.html).

2010-0712 891

Technische Vorschriften für Radfahrzeuge und Bedingungen für die AS 2011

II

Änderung der Beilagen

Reglement Nr. 10 zum Übereinkommen2 Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich der elektromagnetischen Verträglichkeit Angewendet durch die Schweiz seit dem 12. Februar 2011

Geltungsbereich des Reglements Nr. 10

2 Der Text der Reglemente wird in der AS nicht veröffentlicht. Er kann auf der Internet- Seite der Vereinten Nationen: http://www.unece.org/trans/main/wp29/wp29regs.html eingesehen oder beim Bundesamt für Strassen, 3003 Bern, bezogen werden. Die Geltungsbereiche der Reglemente werden in der AS nicht veröffentlicht. Sie können auf der Internet-Seite der Vereinten Nationen: http://www.unece.org/trans/main/wp29/wp29wgs/wp29gen/wp29fdocstts.html eingesehen oder beim Bundesamt für Strassen, 3003 Bern, bezogen werden.

Technische Vorschriften für Radfahrzeuge und Bedingungen für die AS 2011

Reglement Nr. 13-H zum Übereinkommen Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Personenwagen hinsichtlich der Bremsen

Angewendet durch die Schweiz seit dem 11. Mai 1998

Geltungsbereich des Reglements Nr. 13-H

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Reglement Nr. 51 zum Übereinkommen Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung von Motorfahrzeugen mit mindestens vier Rädern hinsichtlich ihrer Geräuschentwicklung

Angewendet durch die Schweiz seit dem 12. Februar 2011

Geltungsbereich des Reglements Nr. 51

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Reglement Nr. 80 zum Übereinkommen Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Sitze von Gesellschafts- wagen sowie dieser Fahrzeuge hinsichtlich der Widerstandsfähigkeit der Sitze und ihrer Verankerungen Angewendet durch die Schweiz seit dem 12. Februar 2011

Geltungsbereich des Reglements Nr. 80

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Reglement Nr. 87 zum Übereinkommen Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung von Tagfahrleuchten für Motorfahrzeuge

Angewendet durch die Schweiz seit dem 12. Februar 2011

Geltungsbereich des Reglements Nr. 87

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Reglement Nr. 98 zum Übereinkommen Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Motorfahrzeug-Schein- werfer mit Gasentladungs-Lichtquellen

Angewendet durch die Schweiz seit dem 12. Februar 2011

Geltungsbereich des Reglements Nr. 98

Technische Vorschriften für Radfahrzeuge und Bedingungen für die AS 2011

Reglement Nr. 99 zum Übereinkommen Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung von Gasentladungs-Lichtquel- len für genehmigte Gasentladungs-Leuchteinheiten von Motorfahrzeugen

Angewendet durch die Schweiz seit dem 12. Februar 2011

Geltungsbereich des Reglements Nr. 99

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Reglement Nr. 116 zum Übereinkommen Einheitliche technische Vorschriften hinsichtlich des Schutzes von Motorfahr- zeugen gegen die unbefugte Verwendung

Angewendet durch die Schweiz seit dem 6. April 2005

Geltungsbereich des Reglements Nr. 116

Technische Vorschriften für Radfahrzeuge und Bedingungen für die AS 2011

Reglement Nr. 117 zum Übereinkommen Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung von Luftreifen hinsichtlich des Rollgeräusches und der Haftung auf nassen Oberflächen

Angewendet durch die Schweiz seit dem 6. April 2005

Geltungsbereich des Reglements Nr. 117

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Reglement Nr. 118 zum Übereinkommen Einheitliche Vorschriften über das Brennverhalten von Materialien der Innenausstattung von Motorfahrzeugen bestimmter Klassen

Angewendet durch die Schweiz seit dem 6. April 2005

Geltungsbereich des Reglements Nr. 118

Technische Vorschriften für Radfahrzeuge und Bedingungen für die AS 2011

Reglement Nr. 119 zum Übereinkommen Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung von Abbiegescheinwerfern für Motorfahrzeuge

Angewendet durch die Schweiz seit dem 6. April 2005

Geltungsbereich des Reglements Nr. 119

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Reglement Nr. 120 zum Übereinkommen Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung von Verbrennungsmotoren für land- und forstwirtschaftliche Traktoren sowie für mobile Maschinen und Geräte, die nicht für den Strassenverkehr bestimmt sind, hinsichtlich der Messung der Nutzleistung, des Nutzdrehmoments und des spezifischen Kraftstoffverbrauchs

Angewendet durch die Schweiz seit dem 6. April 2005

Geltungsbereich des Reglements Nr. 120

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Reglement Nr. 121 zum Übereinkommen Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung von Fahrzeugen hinsichtlich der Anordnung und Kennzeichnung der Handbetätigungs- einrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger Angewendet durch die Schweiz seit dem 18. Januar 2006

Geltungsbereich des Reglements Nr. 121

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Reglement Nr. 122 zum Übereinkommen Einheitliche technische Vorschriften für die Typengenehmigung von Fahrzeugen der Klassen M, N und O hinsichtlich ihrer Heizungssysteme

Angewendet durch die Schweiz seit dem 18. Januar 2006

Geltungsbereich des Reglements Nr. 122

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Reglement Nr. 123 zum Übereinkommen Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung von adaptiven Frontbeleuchtungssystemen (AFS) für Motorfahrzeuge

Angewendet durch die Schweiz seit dem 2. Februar 2007

Geltungsbereich des Reglements Nr. 123

Technische Vorschriften für Radfahrzeuge und Bedingungen für die AS 2011

Reglement Nr. 124 zum Übereinkommen Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung von Rädern für Personenwagen und ihre Anhänger

Angewendet durch die Schweiz seit dem 2. Februar 2007

Geltungsbereich des Reglements Nr. 124

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Reglement Nr. 125 zum Übereinkommen Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung von Motorfahrzeugen hinsichtlich des Sichtfeldes des Fahrzeugführers nach vorn

Angewendet durch die Schweiz seit dem 9. November 2007

Geltungsbereich des Reglements Nr. 125

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Reglement Nr. 126 zum Übereinkommen Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung von nachrüstbaren Trennsystemen zum Schutz von Fahrzeuginsassen vor Gepäck, das sich aus seiner Lage verschiebt Angewendet durch die Schweiz seit dem 9. November 2007

Geltungsbereich des Reglements Nr. 126

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