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AS 2017 5029

AS 2017 5029

Gemeinsame Ausführungsordnung vom 18. Januar 1996 zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen

SR 0.232.112.21; AS 1996 2810

Änderungen der Ausführungsordnung Angenommen von der Versammlung des Madrider Verbands am 14. Oktober 2015 In Kraft getreten am 1. November 2017

Übersetzung

Verzeichnis der Regeln […]

Kapitel 2 Internationale Gesuche

[…]

Regel 9 Erfordernisse bezüglich des internationalen Gesuchs […] 4) [Inhalt des internationalen Gesuchs] a) Das internationale Gesuch muss Folgendes enthalten oder angeben: […] xi) falls das Basisgesuch oder die Basiseintragung eine Beschreibung der Marke in Worten enthält und die Ursprungsbehörde die Aufnahme der Beschreibung verlangt, diese Beschreibung; liegt diese Beschreibung in einer anderen Sprache als der des internationalen Gesuchs vor, so ist sie in der Sprache des internationalen Gesuchs abzufassen; […] b) Das internationale Gesuch kann ferner Folgendes enthalten:

2017-1427 5029

Internationale Registrierung von Marken. Gemeinsame Ausführungsordnung AS 2017

[…] vi) eine Beschreibung der Marke in Worten oder, wenn der Hinterleger dies wünscht, die im Basisgesuch oder der Basiseintragung enthaltene Beschreibung der Marke in Worten, wenn diese nicht nach Absatz 4 Buchstabe a Ziffer xi eingereicht worden ist. […]

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