AS 2017 5029
AS 2017 5029
Gemeinsame Ausführungsordnung vom 18. Januar 1996 zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen
SR 0.232.112.21; AS 1996 2810
Änderungen der Ausführungsordnung Angenommen von der Versammlung des Madrider Verbands am 14. Oktober 2015 In Kraft getreten am 1. November 2017
Übersetzung
Verzeichnis der Regeln […]
Kapitel 2 Internationale Gesuche
[…]
Regel 9 Erfordernisse bezüglich des internationalen Gesuchs […] 4) [Inhalt des internationalen Gesuchs] a) Das internationale Gesuch muss Folgendes enthalten oder angeben: […] xi) falls das Basisgesuch oder die Basiseintragung eine Beschreibung der Marke in Worten enthält und die Ursprungsbehörde die Aufnahme der Beschreibung verlangt, diese Beschreibung; liegt diese Beschreibung in einer anderen Sprache als der des internationalen Gesuchs vor, so ist sie in der Sprache des internationalen Gesuchs abzufassen; […] b) Das internationale Gesuch kann ferner Folgendes enthalten:
2017-1427 5029
Internationale Registrierung von Marken. Gemeinsame Ausführungsordnung AS 2017
[…] vi) eine Beschreibung der Marke in Worten oder, wenn der Hinterleger dies wünscht, die im Basisgesuch oder der Basiseintragung enthaltene Beschreibung der Marke in Worten, wenn diese nicht nach Absatz 4 Buchstabe a Ziffer xi eingereicht worden ist. […]