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AS 2018 251

Briefwechsel vom 1./28. Dezember 2017 zwischen der Schweiz und Mauritius zur Anwendbarkeit des Amtshilfeübereinkommens auf frühere Besteuerungszeiträume

Briefwechsel zwischen der Schweiz und Mauritius zur Anwendbarkeit des Amtshilfeübereinkommens auf frühere Besteuerungszeiträume

In Kraft getreten am 1. Januar 2018

Übersetzung

Herr Ueli Maurer Bern, 1. Dezember 2017 Bundesrat Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements EFD Bundesgasse 3

3003 Bern

Schweiz The Hon Pravind Kumar Jugnauth Ministerpräsident Minister für Finanzen und für wirtschaftliche Entwicklung Government House Port-Louis 11319 MAURITIUS

Sehr geehrter Herr Minister

Ich beziehe mich auf die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten in Steuersachen auf reziproker Basis zwischen der Schweiz und Mau- ritius. Dieser Informationsaustausch wird auf dem Gemeinsamen Meldestandard der OECD und den dazugehörigen Erläuterungen und dem Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen vom 25. Januar 19881, revidiert durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens zur gegenseitigen Amtshilfe in Steu- ersachen vom 27. Mai 2010 (hiernach als «revidiertes Übereinkommen» bezeichnet) basieren. Nach Abschluss der innerstaatlichen Genehmigungsverfahren wird der automatische Informationsaustausch zwischen der Schweiz und Mauritius im Jahr

2018 mit einem ersten Datenaustausch 2019 beginnen.

SR 0.653.255.4

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