Lexipedia

AS 2024 155

Verordnung des BLW
über die Einschätzung und Klassifizierung von Tieren der Rindvieh-, Schweine-, Pferde-, Schaf- und Ziegengattung
(EKV-BLW)
(EKV-BLW)

Präambel

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW)

verordnet:

I

Die Verordnung des BLW vom 30. November 20211 über die Einschätzung und Klassifizierung von Tieren der Rindvieh-, Schweine-, Pferde-, Schaf- und Ziegengattung wird wie folgt geändert:

Anhang 1 Ziff. 2.1

Die Schlacht- und Masttiere werden unter Berücksichtigung von Alter, Geschlecht und der Verwendungsmöglichkeiten der Schlachthälften in folgende Schlacht- und Masttierkategorien eingeteilt:

Kategorie

Abkürzung

Kälber bis 240 Tage

KV

Jungvieh bis 300 Tage, wenn für Weitermast verwendet; die Einteilung in diese Kategorie darf nur auf überwachten öffentlichen Märkten vorgenommen werden.

JB

Stier (Muni) 241–540 Tage

MT

Stier (Muni) älter als 540 Tage und Ochsen älter als 730 Tage

MA

Ochsen 241–730 Tage

OB

Rinder 241–900 Tage, nicht gekalbt

RG

Kühe und Rinder älter als 900 Tage sowie gekalbte Rinder bis 900 Tage

VK

Anhang 4 Ziff. 2.1

2.1 Schlacht- und Masttierkategorien

Die Schlacht- und Masttiere werden unter Berücksichtigung von Alter, Geschlecht und der Verwendungsmöglichkeiten der Schlachthälften in folgende Kategorien eingeteilt:

Kategorie

Abkürzung

Lämmer bis 420 Tage

LA

Schafe älter als 420 Tage

SM

Weidelämmer, wenn für Weitermast verwendet; die Einteilung in diese Kategorie darf nur auf überwachten öffentlichen Märkten vorgenommen werden.

WP

Anhang 6 Ziff. 3.53.5 Die Bewertung erfolgt je Gruppe der wie folgt zusammengefassten Schlacht- und Masttierkategorien: Bewertungsgruppe Schlacht- und Masttierkategorie Mindestanzahl Schlachtkörper Kälber KV 347 Banktiere MT/OB/RG 373 Verarbeitungstiere MA/VK 275 Total – 995

Anhang 6 Ziff. 6.1In allen drei validierten Bewertungsgruppen Kälber (KV), Banktiere (MT/OB/RG) und Verarbeitungstiere (MA/VK) muss die Mindestpunktzahl für Fleischigkeit und Fettgewebe erreicht werden, damit die Validierung als «insgesamt erfüllt» gilt.

II

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

28. März 2024

Bundesamt für Landwirtschaft:

Christian Hofer

Verordnung des BLW<br />über die Einschätzung und Klassifizierung von Tieren der Rindvieh-, Schweine-, Pferde-, Schaf- und Ziegengattung<br />(EKV-BLW) | Lexipedia | Lexipedia