Das Protokoll vom 12. Juli 20243 zur Änderung des Abkommens vom 12. September 20134 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Ungarn zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wird genehmigt.
Der Bundesrat wird ermächtigt, das Protokoll zu ratifizieren.