Die wegen der Strommarktliberalisierung anfallenden ausserordentlichen Gewinne der Stromunternehmen besteuern und den Ertrag zur Förderung der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien verwenden
08.492 · Parlamentarische Initiative · 2008-10-03
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:
Es sollen die gesetzlichen Bestimmungen geschaffen werden, wonach die ausserordentlichen Gewinne, die Stromhersteller und Verteilgesellschaften dank der Strommarktliberalisierung erzielen - abzüglich der Investitionen in erneuerbare Energien und in die Förderung der Energieeffizienz -, besteuert werden und die Erträge zur Förderung der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien verwendet werden.
Begründung
Die Preisbildungsmechanismen im liberalisierten Strommarkt erlauben es gewissen Unternehmen aus der Strombranche, ausserordentliche Gewinne einzufahren: den Verteilgesellschaften sowie Unternehmen, die nicht im Stromhandel tätig sind und die zu tieferen Preisen produzieren als die am teuersten produzierenden Unternehmen; letztere sind aber notwenig, um die Nachfrage des Strommarktes zu befriedigen.
Wir regen an, diese ausserordentlichen Gewinne speziell zu besteuern, um Privatpersonen und Unternehmen dazu zu bewegen, weniger Strom zu verbrauchen, und um erneuerbare Energieträger zu entwickeln, die dereinst unseren gesamten Elektrizitätsbedarf decken können sollen.