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08.5054 · Fragestunde. Frage · 2008-03-17

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Voraussichtlich tritt am 1. Juli 2009 der EU-Zollkodex für den grenzüberschreitenden Warenverkehr in Kraft. Dieser verlangt 1 bis 24 Stunden Voranmeldepflicht an der EU-Aussengrenze. Für Grenzkantone mit täglichem Warenaustausch ist diese Einschränkung schädlich.

Ist der Bundesrat bereit, sich für eine regionale Ausnahme zugunsten der Grenzkantone einzusetzen?

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