09.3005 · Motion · 2009-01-22
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Bundesgesetzes über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechtes vom 29. September 1952 (SR 141.0) zu unterbreiten, die vorsieht, dass:
a. gute Kenntnisse einer Landessprache; und
b. eine erfolgreiche Integration
als Voraussetzungen für die Erteilung des Schweizer Bürgerrechtes gelten. Die minimalen Anforderungen an die Integration und die Sprachkenntnisse sind für Bund, Kantone und Gemeinden verbindlich festzulegen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat beabsichtigt unabhängig von dieser Motion eine Änderung des Bürgerrechtsgesetzes im Hinblick auf ein verbessertes und zeitgemässes Einbürgerungsverfahren. Einen Schwerpunkt dieser Revision wird dabei namentlich die Frage der Integration darstellen. Das Inkrafttreten des neuen Ausländergesetzes sowie die Änderung des Asylgesetzes haben dazu geführt, dass an Ausländerinnen und Ausländer neue Anforderungen an deren Integrationsbemühungen gestellt werden. Dazu gehört namentlich auch das Erlernen einer Landessprache.
Es ist geplant, die vorgesehene Revision des Bürgerrechtes rasch voranzutreiben, sodass der Bundesrat bis Ende 2009 den Räten einen Gesetzentwurf vorlegen kann.
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.