09.491 · Parlamentarische Initiative · 2009-09-25
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
Die gesetzlichen Bestimmungen über das Schlachten und die Fleischkontrolle sind wie folgt zu ergänzen:
Schlachthöfe, die ausschliesslich für die Inlandverwertung tätig sind und kein Fleisch exportieren, können sich von der Pflicht der Schlachttieruntersuchung (Lebendviehschau) befreien lassen.
Begründung
Es handelt sich bei der eingeführten lückenlosen Lebendviehschau bzw. Schlachttieruntersuchung um einen für viele kleine Betriebe völlig übertriebenen Kontrollmechanismus, welcher zudem im Widerspruch zu den heute immer stark in den Vordergrund gestellten Anforderungen betreffend das Tierwohl steht. Während die Tiere durch die erhöhten Wartezeiten und die Kontrollen unnötigem Stress ausgesetzt sind, bedeutet diese Vorschrift für kleine Betriebe ebenfalls höhere Kosten und administrativer Aufwand. Es sollte mindestens erlaubt sein, dass sich insbesondere kleine Schlachthöfe von dieser Pflicht zur Lebendviehschau befreien lassen können, wenn sie ihr Fleisch nicht exportieren oder direkt an exportierende Verarbeiter liefern. Werden solche Flexibilisierungen nicht gewährt, können die starren, von der EU diktierten und von der Schweiz übernommenen Vorschriften tatsächlich nur noch als unnütze und letztlich unsere Nahrungsmittelindustrie zerstörende Instrumente betrachtet werden. Heute ist mehr denn je eine auch für kleine Unternehmen förderliche Politik angezeigt, welche zurückhaltend mit Vorschriften umgeht.