09.5634 · Fragestunde. Frage · 2009-12-07
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Die Verordnung zur Umsetzung des Cassis-de-Dijon-Prinzips behandelt in Artikel 9 das Thema der Marktüberwachung. In ihrer derzeitigen Form erlaubt diese Bestimmung, dass der Inverkehrbringer als Nachweis, dass das Produkt den Verordnungen entspricht, eine einfache Erklärung abgibt. Diese Anforderung ist unzureichend und entspricht nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen.
Wie gedenkt der Bundesrat den Verordnungsentwurf zu berichtigen, damit er dem Gesetz entspricht?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.