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Erhöhung der Altersgrenze für Ausbildungszulagen

11.481 · Parlamentarische Initiative · 2011-09-30

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:

Das Gesetz über die Kinderzulagen ist so anzupassen, dass das Recht zum Bezug von Ausbildungszulagen bis zum effektiven Ende der Ausbildung und nicht nur bis zum 25. Altersjahr besteht. Dabei ist die durchschnittliche Ausbildungsdauer in den entsprechenden Ausbildungsstufen zu berücksichtigen.

Begründung

Heute besteht gemäss Kinderzulagengesetz das Recht auf Ausbildungszulagen bis zum Erreichen des 25. Altersjahres. In vielen Fällen dauert die Ausbildung länger als bis zum 25. Altersjahr. Gemäss Statistik sind die meisten Jugendlichen zwischen 25 und 29 Jahre alt, wenn sie die Ausbildung abschliessen. Es ist davon auszugehen, dass viele Jugendliche die Ausbildung nach dem 25. Altersjahr abschliessen. Dies bedeutet für die betroffenen Jugendlichen und deren Eltern, dass sie in einer kostenintensiven Ausbildungsphase auf die wertvolle finanzielle Unterstützung verzichten und die Finanzierungslücke selber stopfen müssen.