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11.5206 · Fragestunde. Frage · 2011-06-07

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat will die Agglomerationspolitik weiter entwickeln. Er strebt eine gesetzliche Verankerung und eine thematische Ausweitung an.

Ist der Bundesrat bereit, die thematischen Ausweitungen auch auf die besondere Situation der grenzüberschreitenden Agglomerationen auszudehnen?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bund hat schon in seiner bisherigen Agglomerationspolitik, soweit möglich, auf die besondere Situation der Grenzregionen Rücksicht genommen. So kann er beispielsweise Beiträge aus dem Infrastrukturfonds auch an Massnahmen im grenznahen Ausland ausrichten.

Der Bundesrat ist sich der Bedeutung und besonderen Situation der grenzüberschreitenden Agglomerationen bewusst. Er ist deshalb bereit, dies im Rahmen der Weiterentwicklung der Agglomerationspolitik in die Abklärungen einzubeziehen. Insbesondere bei den grenzüberschreitenden Agglomerationen und auf Ebene der Metropolitanräume ist eine nationale Grenzen überschreitende Analyse der Handlungsfelder unabdingbar. Die Abstimmung mit der Politik der Stadtentwicklung und der Regionalpolitik der EU ist zu gewährleisten.

Der Bundesrat kann den Ergebnissen dieser Abklärungen nicht vorgreifen. Konkretere Ergebnisse sind bis Ende 2014 zu erwarten.