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Strafverfolgung von Personen, die ein Kriegsverbrechen begangen haben und sich in der Schweiz aufhalten. Lassen sich die polizeilichen Kompetenzen nutzen?

17.3350 · Interpellation · 2017-05-04

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:

1. Die Leitung des Fedpol soll den Vorschlag der Bundesanwaltschaft, die Ermittlungs- und Analysekompetenzen der Bundeskriminalpolizei (BKP) in Verfahren im Bereich des Völkerstrafrechts in Anspruch zu nehmen, positiv beurteilt haben. Kann der Bundesrat dies bestätigen?

2. Die Bundesanwaltschaft hat ein neues Konzept über die Weiterführung und -entwicklung des Bereichs Völkerstrafrecht erarbeitet. Plant der Bundesrat, im Rahmen dieses Konzepts polizeiliches Personal zur Verfolgung völkerrechtlicher Verbrechen einzusetzen?

3. Falls ja, wie viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte werden sich vorwiegend um diese Aufgabe kümmern, und in welchem Zeitraum sollen die Einsätze erfolgen?

Begründung

In ihrer Antwort auf die Interpellation 16.3745, "Reichen die vorhandenen Mittel aus, um Kriegsverbrecher in der Schweiz zu verfolgen und sie ihrer gerechten Strafe zuzuführen?", hat die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft festgehalten, dass die Bundesanwaltschaft gegenwärtig daran sei, "ein Konzept über die Weiterführung und -entwicklung des Bereichs Völkerstrafrecht auszuarbeiten". In diesem Zusammenhang wurde auch die Frage angeschnitten, inwiefern die Ermittlungs- und Analysekompetenzen der BKP in Anspruch genommen werden sollen. Die Frage sei von der Leitung des Fedpol positiv beurteilt worden.

Im Tätigkeitsbericht der Bundesanwaltschaft aus dem Jahr 2015 steht: "Was die Personalressourcen der BKP angeht, sind keine Mitarbeitenden der BKP formell und ausschliesslich dem CC V" - Kompetenzzentrum Völkerstrafrecht - "zugeteilt." Dieses gehört seit Februar 2016 der Abteilung Rechtshilfe an. Die Komplexität der Ermittlungen im Bereich des Völkerstrafrechts verlangt die Kompetenz und das Fachwissen von spezialisierten Polizeieinheiten. In zahlreichen europäischen Ländern stehen der Polizei genügend Ressourcen zur Verfügung, damit sie ihre Aufgaben wahrnehmen und Personen, die ein völkerrechtliches Verbrechen begangen haben und sich im Land aufhalten, der Justiz zuführen kann. In den Niederlanden zum Beispiel arbeiten 31 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte vorwiegend in der Bekämpfung solcher Verbrechen.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Das Fedpol, insbesondere die Bundeskriminalpolizei (BKP) unterstützt die Bundesanwaltschaft mit ihren Ermittlungs- und Analysekompetenzen auch auf dem Gebiet des Völkerstrafrechts. Der Einsatz der Ermittlungsressourcen in den einzelnen Verfahren wird systematisch zwischen der BKP und der Bundesanwaltschaft besprochen und gemeinsam definiert. Die an die BKP gerichteten Ressourcenbegehren der Bundesanwaltschaft haben immer Priorität. Die BKP ist momentan daran, ihre Ermittlungsorganisation thematisch an die neue Organisation der Bundesanwaltschaft auszurichten. Wie bei der Bundesanwaltschaft wird es bei der BKP spätestens ab 2018 eine eigene Abteilung "Rechtshilfe, Völkerstrafrecht" geben.

Die Inanspruchnahme von Ermittlungs- und Analysekompetenzen des Fedpol zugunsten der Bundesanwaltschaft auf dem Gebiet des Völkerstrafrechts ist für das Fedpol selbstverständlich.

2./3. Das Fedpol verfügt seit mehreren Jahren auf dem Gebiet des Völkerstrafrechts über spezialisierte Ermittler, welche unter der Leitung der Bundesanwaltschaft in solchen Verfahren eingesetzt werden. Bei Bedarf werden weitere Ermittlerinnen und Ermittler aus anderen Abteilungen zur Unterstützung beigezogen. Je nach Fragestellung können zudem Analysten und weitere unterstützende Einheiten von Fedpol eingesetzt werden. Fedpol hat unter anderem Polizeiattachés in verschiedenen Ländern stationiert. Diese können für einen effizienten Informationsaustausch zur Verfolgung von Verbrechen und Vergehen auch in politisch brisanten oder komplexen Fällen, bei denen die Schweiz Rechtshilfe gewähren kann, eingesetzt werden.

Antwort des Bundesrates.

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