17.3919 · Interpellation · 2017-09-29
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Die Menschenrechtslage in China hat sich seit der Machtübernahme durch Xi Jinping dramatisch zugespitzt. In Tibet wurden grosse Teile des Kloster-Lehrinstituts Lharung Gar zerstört, studierende Nonnen und Mönche vertrieben. In Lhasa ist die von Tibetern geführte und durch die Deutsche Tenberken vor 15 Jahren gegründete Blindenschule von der Schliessung bedroht. Die Arbeit von NGO wird in ganz China zunehmend stärker eingeschränkt oder gar verboten. Dem inhaftierten Friedensnobelpreisträger Liu Xiaobo wurde trotz tödlicher Erkrankung keine Therapiebehandlung im Ausland gewährt. Bekannte chinesische Menschenrechtsanwältinnen und -anwälte werden angeklagt und eingesperrt.
In Anbetracht dieser Tatsachen bitte ich den Bundesrat höflich um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie beurteilt er diese zunehmend restriktive Politik der chinesischen Regierung gegenüber der Zivilgesellschaft?
2. Welchen Einfluss hat diese auf den Menschenrechtsdialog und die China-freundliche Beziehung des Bundesrates zur chinesischen Regierung?
Botschafter Matyassy besuchte Mitte Mai 2017 Tibet im Rahmen von Bundespräsidentin Leuthards Visite in Beijing.
3. Welches war der Zweck der Tibet-Reise, und welche Erkenntnisse wurden daraus gewonnen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Bundesrat stellt eine Verschlechterung der Menschenrechtslage in China, inklusive der tibetischen Gebiete, im Vergleich zu 2013 fest. Der Kurs unter der Führung von Präsident Xi Jinping wird von einer weitreichenden Kampagne gegen (angebliche) ideologische Infiltration durch den Westen begleitet. Als besondere Bedrohung werden westliche Vorstellungen und auch eine unabhängige und kritische Zivilgesellschaft hervorgehoben. Anwälte/Anwältinnen, Mitarbeitende von NGO, Kunstschaffende, Journalisten/Journalistinnen, Akademiker/Akademikerinnen sowie ethnische und religiöse Minderheiten sind besonders betroffen. Die im Oktober 2014 durch die Partei propagierte "sozialistische Rechtsstaatlichkeit" (rule by law) weicht stark von unserem Verständnis ab, wonach die politische Macht dem Gesetz unterworfen werden soll (ruleof law). So werden Gesetze angewendet, um jegliche Art von regierungskritischer Meinungsäusserung strafrechtlich zu verfolgen, was zu verschärften Einschränkungen von Meinungsäusserungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit führt. Dies dient der Partei zur Festigung ihres Machtanspruchs.
2. Das privilegierte Verhältnis zu China bringt auch eine besondere Verantwortung mit sich, sensible Themen aufzunehmen. So bildet die Förderung der Menschenrechte einen integralen Bestandteil unserer Beziehungen zu China. Die Schweiz drückt ihre Besorgnis über die vermehrte Überwachung und Kontrolle von Bürgerinnen und Bürgern und gesellschaftlichen Gruppen regelmässig sowohl bilateral in Bern und in Beijing als auch auf multilateraler Ebene gegenüber den chinesischen Behörden aus. Menschenrechte wurden auch anlässlich des Staatsbesuchs im Januar 2017 auf höchster Ebene angesprochen, darunter insbesondere die Rechtsstaatlichkeit, die Meinungsäusserungsfreiheit und die Minderheitenrechte. Seit 1991 führen die Schweiz und China zudem einen bilateralen Menschenrechtsdialog. Die Schweiz nutzt den im vertraulichen Rahmen geführten Menschenrechtsdialog, um die verschlechterte Menschenrechtslage in China, darunter insbesondere die Einschränkung der Zivilgesellschaft und die Minderheitenrechte, offen und kritisch anzusprechen. Dabei werden auch Einzelfälle genannt. Die erwähnte unterschiedliche Auslegung der Terminologien wie Rechtsstaatlichkeit und universeller Menschenrechtsschutz sowie der Vorwurf der Einmischung in innere Angelegenheiten und des Imperialismus des Westens setzen dem Dialog jedoch klare Grenzen.
3. Reisen vor Ort und direkte Kontakte sind für die Vertreter/Vertreterinnen der Schweiz ein wichtiges Instrument, um die aktuelle Entwicklung und die Probleme besser zu verstehen sowie auch das Interesse der Schweiz daran zu signalisieren. So gehört es zu den Aktivitäten des Chefs der Abteilung Asien und Pazifik des EDA, sich mit der Situation vor Ort vertraut zu machen und sich mit den Entscheidungsträgern auszutauschen. Er hat deshalb die Gelegenheit des Besuchs von Bundespräsidentin Leuthard in China genutzt, um anschliessend an den "One Belt, One Road"-Gipfel eine dreitägige Reise in die Autonome Region Tibet (TAR) durchzuführen. Während dieser Reise führte er ein offizielles Gespräch mit dem Vize-Vorsitzenden der Regierung der TAR und Mitglied des Ständigen Ausschusses der Kommunistischen Partei, um ihm auch die Haltung der Schweiz in der Tibet-Frage mit klaren Worten zu erläutern. Allgemein war eine gewisse Offenheit spürbar, die Einreiserestriktionen nach TAR zu lockern. Diese Offenheit dürfte jedoch auch davon zeugen, dass China die Situation in der TAR unter Kontrolle hat und somit die Gefahr für politische Unruhen mittlerweile als niedrig einstuft.
Antwort des Bundesrates.