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17.4152 · Motion · 2017-12-14

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit tierquälerisch erzeugte Produkte als solche deklariert werden müssen und damit die Eigenschaften und Produktionsmethoden von unter Schweizer Standards erzeugten Produkten wirkungsvoll ausgelobt werden können.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat anerkennt die Wichtigkeit des Anliegens, dass die Konsumentinnen und Konsumenten beim Einkauf eine möglichst objektive Wahl treffen können. Die Kennzeichnung von Lebensmitteln trägt hierzu bei. Für die obligatorische und die freiwillige Kennzeichnung von Lebensmitteln bestehen umfassende rechtliche Grundlagen im Lebensmittelgesetz und im Landwirtschaftsgesetz. Das Lebensmittelgesetz bezweckt nicht nur, den Gesundheits- und den Täuschungsschutz sicherzustellen, sondern auch "den Konsumentinnen und Konsumenten die für den Erwerb von Lebensmitteln oder Gebrauchsgegenständen notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen". Mit Artikel 18 des Landwirtschaftsgesetzes besteht zudem eine spezifische Grundlage für Deklarationsvorschriften für Erzeugnisse, die nach Methoden produziert werden, die in der Schweiz verboten sind. Solche Vorschriften können unter der Voraussetzung erlassen werden, dass internationale Verpflichtungen nicht verletzt werden.

Der Bundesrat stellt fest, dass im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Agrarpolitik und auf allfällige weitere Marktöffnungsschritte im Lebensmittelbereich eine Überprüfung der Sachlage und des Handlungsbedarfes angezeigt ist. Er wird deshalb gestützt auf das Postulat der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates 17.3967 einen Bericht darüber vorlegen, wie die Pflicht zur Deklaration der nicht den Schweizer Normen entsprechenden Herstellungsmethoden von Nahrungsmitteln verstärkt werden könnte. Dieser wird auch aufzeigen, inwieweit eine Verstärkung der Deklarationspflicht mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar wäre und inwieweit sie zu Handelshemmnissen führen könnte. Der Bundesrat empfiehlt daher, diesen Bericht abzuwarten.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.