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17.4196 · Motion · 2017-12-14

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen eine Meldestelle bei Extremismus-Verdacht zu bezeichnen. An diese Stelle sollen Personen gemeldet werden können, die verdächtigt werden, politisch oder religiös begründete extremistische Positionen zu vertreten oder entsprechenden Aktivitäten nachzugehen. Auf Wunsch ist den meldenden Personen Anonymität zu gewähren.

Begründung

Die vom Sicherheitsverbund Schweiz kürzlich vorgestellten Massnahmen gehen in die richtige Richtung, sind aber noch zu verbessern. Es braucht dringend eine Meldestelle, bei der niederschwellig (z. B. mittels Online-Formular oder telefonischer Hotline) und in verschiedenen Sprachen Hassprediger und andere politische und religiöse Extremisten gemeldet werden können (Dschihadisten, Links- und Rechtsextremisten usw.). Die Meldungen sind umgehend an die zuständigen Stellen weiterzuleiten, damit sie sowohl im Rahmen der präventiven polizeilichen und nachrichtendienstlichen Arbeit als auch im Rahmen der Strafverfolgung ausgewertet werden können. Sofern es die meldenden Personen wünschen, sind sie über Beratungsangebote im Umgang mit Extremismus zu informieren.

Es sind geeignete Massnahmen zu ergreifen, um die Meldestelle schweizweit bekanntzumachen, namentlich durch gezielte Informationskampagnen in besonders gefährdeten Kreisen. Aus Sicherheitsgründen muss den meldenden Personen auf Wunsch Anonymität gewährt werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat misst der Bekämpfung des gewalttätigen Extremismus grosse Bedeutung zu. Dazu gehört auch, dass Radikalisierungstendenzen frühzeitig erkannt und entsprechend angegangen werden.

Verdächtige Wahrnehmungen einer möglichen Radikalisierung können bereits heute bei jedem Polizeiposten sowie in dringenden Fällen über die Polizeirufnummer 117 gemeldet werden. So kann die Polizei ohne Zeitverzug intervenieren. Spontane Mitteilungen aus der Bevölkerung werden auf diese Weise durch die kantonalen und kommunalen Polizeikorps effizient bearbeitet und bei Bedarf an die zuständigen Fachstellen weitergeleitet.

Das Erkennen und Verhindern von Radikalisierung ist eine Herausforderung für die gesamte Gesellschaft, die weit über den Wirkungsbereich der Sicherheitsbehörden hinausgeht. In der Schweiz gibt es bereits einige gute Beispiele für eine erfolgreiche behördenübergreifende Zusammenarbeit und Koordination bei der Prävention von Radikalisierung und Gewaltextremismus. Der vom Motionär erwähnte Nationale Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus (NAP), der von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden gemeinsam erarbeitet worden ist, macht konkrete Empfehlungen, wie die unterschiedlichen Behörden und die Zivilgesellschaft bei Anzeichen einer Radikalisierung vorgehen können.

So hält der NAP etwa fest, dass wo nötig neue Fach- und Beratungsstellen auf lokaler Ebene geschaffen und bestehende weiterentwickelt werden sollen. Die Kantone und Städte entscheiden aber eigenständig, ob sie eine solche Stelle als notwendig erachten. Diesen Fach- und Beratungsstellen können auch Verdachtsfälle im Bereich Radikalisierung gemeldet werden. Auch Angehörige von sich radikalisierenden Personen können sich an diese lokalen Stellen wenden, die die Verhältnisse vor Ort bestens kennen und entsprechende Massnahmen ergreifen können.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine zentrale Meldestelle beim Bund den Zweck der Motion nicht erfüllt. Eine solche würde zu Doppelspurigkeiten führen und in Konkurrenz zu den bestehenden Angeboten auf lokaler Ebene stehen. Aus den gleichen Gründen hat der Bundesrat bereits vor über zwei Jahren eine Motion zur Einrichtung einer nationalen Hotline zur Meldung möglicher Gewaltextremisten zur Ablehnung beantragt. Das Parlament folgte diesem Antrag am 1. Juni 2015 (Motion 15.3004, "Einrichtung einer Telefonhotline für besorgte Bürger oder Eltern von sich radikalisierenden Jugendlichen").

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.