Baubewilligungen für den Ersatz von Wärmepumpen. Torpedierung der Energiestrategie 2050 durch eine inadäquate Umsetzungspraxis
17.4208 · Interpellation · 2017-12-14
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Neuerdings verlangt die Stadt Zürich eine Baubewilligung für den Ersatz von bereits zugelassenen Wärmepumpen durch neue Modelle. Diese neue administrative Hürde birgt die Gefahr, dass die Wärmepumpentechnologie sehr stark eingeschränkt und der Beitrag dieses wichtigen Instrumentes an die Umsetzung der Energiestrategie 2050 gefährdet wird. Wenn die Wärmepumpe nämlich in der Winterzeit ersetzt werden muss, ist es wegen des aufwendigen Verfahrens schlicht unmöglich, diese strenge Vorschrift einzuhalten. Die Installation einer anderen Technologie ist in diesem Fall sehr wahrscheinlich. Damit würde die Umsetzung der Energiestrategie 2050 untergraben und das Ziel einer zunehmenden Dekarbonisierung infrage gestellt. Das Ausmass der vorliegenden Problematik wird besonders augenfällig, wenn man bedenkt, dass in den nächsten Jahren pro Jahr zwischen 4000 und 6000 bestehende Wärmepumpen durch neue ersetzt werden müssen.
Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:
1. Wie beurteilt er die Auswirkungen dieser problematischen Umsetzungspraxis auf die Attraktivität der Wärmepumpen und auf die Energiestrategie 2050?
2. Ist er bereit, dafür zu sorgen, dass diese kontraproduktive Praxis korrigiert wird, und zu verhindern, dass Kantone und Gemeinden die nationale Energiestrategie damit torpedieren?
3. Mit welchen Instrumenten gedenkt er sicherzustellen, dass der Ersatz von Wärmepumpen wie bisher gesamtschweizerisch Reparaturen gleichgestellt wird und keine neue Baubewilligung notwendig macht?
Stellungnahme des Bundesrates
Gemäss Artikel 22 Absatz 1 des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 (RPG; SR 700) dürfen Bauten und Anlagen nur mit behördlicher Bewilligung errichtet oder geändert werden. Massstab dafür, ob eine bauliche Massnahme erheblich genug ist, um sie dem Baubewilligungsverfahren zu unterwerfen, ist die Frage, ob mit der Realisierung oder Änderung der Baute oder Anlage nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge so wichtige räumliche Folgen verbunden sind, dass ein Interesse der Öffentlichkeit oder der Nachbarn an einer vorgängigen Kontrolle besteht. Bei Kleinvorhaben ist dabei insbesondere auch die Art und Empfindlichkeit der Umgebung zu berücksichtigen, in welcher das Vorhaben realisiert werden soll. Wärmepumpen können als Aussenanlagen zu Lärmimmissionen führen, welche insbesondere in städtischen Gebieten zu einem berechtigten Interesse der Nachbarn an einer vorgängigen Kontrolle führen können. In diesem Fall kann es durchaus sachgerecht sein, ihre Errichtung und ihren Ersatz dem Baubewilligungsverfahren zu unterstellen.
1. Die Wärmepumpen-Technologie ist wichtig für die CO2-arme Wärmeversorgung des Gebäudeparks und damit für die Umsetzung der Schweizer Energie- und Klimapolitik. Da die Verkaufszahlen bis 2012 jährlich gestiegen sind, ist damit zu rechnen, dass in den kommenden Jahren auch die Zahl der zu ersetzenden Wärmepumpen zunimmt. Bisher sind allerdings nur wenige Fälle bekannt, bei denen der Ersatz einer bestehenden Wärmepumpe tatsächlich zu Problemen geführt hat.
2./3. Der Bundesrat erkennt zurzeit keinen Bedarf nach einer Neuregelung, welche den Ersatz von Wärmepumpen baurechtlich und verfahrensmässig pauschal erleichtern würde. Die zuständigen Bundesämter werden jedoch mit den kantonalen Fachstellenkonferenzen Kontakt aufnehmen und sie für die Thematik sensibilisieren.
Antwort des Bundesrates.