Attraktive Rahmenbedingungen für einen Risikokapitalfonds nach dem Vorbild des israelischen Yozma-Fonds in der Schweiz schaffen
17.4287 · Motion · 2017-12-15
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, attraktive Rahmenbedingungen für die Errichtung eines Risikokapitalfonds zu schaffen, damit die gegenwärtige Bildung von Fonds für Investitionen in schweizerische Start-ups beschleunigt wird. Dabei soll er sich vom israelischen Erfolgsmodell inspirieren lassen.
Begründung
Der Bundesrat ermutigt gegenwärtig dazu, in der Schweiz einen Fonds für Risikokapital zu errichten. Ziel ist ein Fonds mit 500 Millionen Franken. Zwei Mitglieder des Bundesrates haben eine Erklärung unterzeichnet, in der die Pensionskassen ermutigt werden, in einen Risikokapitalfonds dieses Typs zu investieren. Damit der Prozess beschleunigt wird, könnte ein Land als Beispiel dienen: Israel, ein Land von vergleichbarer Grösse. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu meiner Interpellation 17.3939 ausführt, "liegt die Schweiz bezüglich der Risikokapitalinvestitionen hinter Israel. Der prozentuale Anteil Venture Capital am Bruttoinlandprodukt betrug 2015 für die Schweiz 0,044 Prozent gegenüber Israel mit 0,383 Prozent." Israel hat mit der Bereitstellung attraktiver Rahmenbedingungen dazu beigetragen, dass eine solche Einlage von Risikokapital geschaffen wurde. 1992 hat sich der Staat stark engagiert, indem er investitionsfreundliche steuerliche Bedingungen schuf: Er initiierte den Yozma-Fonds, eine öffentlich-private Partnerschaft mit je 50 Prozent Beteiligung, die den privaten Investorinnen und Investoren die Möglichkeit bot, im Erfolgsfall den Staatsanteil zu erwerben. Mit einer attraktiven Steuerregelung und einer Vorzugsbehandlung von geistigem Eigentum ermöglicht es der Staat, dass mehr Mittel verfügbar sind und Kompetenzen gestärkt werden. All dies hat die Öffentlichkeit letztlich überhaupt nichts gekostet. Die Bilanz ist im Gegenteil überwiegend positiv. Die Schweiz hat alles Interesse, sich von diesem Modell inspirieren zu lassen, um mit Risikokapital das innovative Wirtschaftssystem als Ganzes zu dynamisieren.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat teilt die Meinung des Motionärs, dass möglichst gute Rahmenbedingungen für das Risikokapital im Allgemeinen und Risikokapitalfonds im Speziellen wichtig sind. Wie bereits im Risikokapitalbericht von 2012 und erneut im Bericht zum Postulat 13.4237 oder in der Antwort auf die Interpellation 17.3939 festgestellt, funktioniert der Schweizer Risikokapitalmarkt insgesamt und ist aktiv. Bezüglich des prozentualen Anteils Venture Capital am Bruttoinlandprodukt liegt die Schweiz zwar hinter Israel, die Investitionen sind in den letzten Jahren aber stark gewachsen und haben sich gemäss Swiss Venture Capital Report seit 2012 auf 909 Millionen Franken verdreifacht. Mit privatwirtschaftlichen Initiativen sollen inländische Kapitalgeber zusätzlich animiert werden, in Schweizer Start-ups zu investieren. So etabliert die vom Motionär erwähnte Swiss Entrepreneurs Foundation unter dem Patronat von Bundesrat Schneider-Ammann aktuell einen privat gehaltenen Fonds ohne staatliche Beteiligung. Andere Fonds und Initiativen bestehen schon oder sind in Erarbeitung, wie dies in einem marktwirtschaftlichen Umfeld mit bestehenden und neuen Marktteilnehmern üblich ist. Zusätzlich bestehen gemäss einer bei den Kantonen durchgeführten Umfrage 87 kantonale Finanzierungsprogramme (Stand 1. Februar 2016).
Auch wenn die Schweiz bezüglich der Risikokapitalinvestitionen relativ zum Bruttoinlandprodukt hinter Israel liegt, präsentiert sich die Situation von Start-ups in der Schweiz insgesamt als gut. Auf 100 000 Einwohner kommen in der Schweiz rund 400 stark wachsende Unternehmen. In Israel liegt dieser Wert bei rund 300 Unternehmen, in den USA bei knapp 150. Auch bei den stark wachsenden Jungunternehmen ("Gazellen") liegt die Schweiz vor Israel. Auf 100 000 Einwohner kommen in der Schweiz bis zu sieben Gazellen, in Israel sind es knapp sechs, in den USA 0,5.
Dies verdankt die Schweiz nicht zuletzt den im internationalen Vergleich sehr guten Rahmenbedingungen für unternehmerische Aktivitäten und für Investoren. Der Fokus des Bundesrates liegt darauf, die Rahmenbedingungen für sämtliche Unternehmen zu verbessern und nicht nur für einzelne Unternehmenstypen wie Start-ups. Die Schweiz verfügt grundsätzlich über ein attraktives steuerliches Umfeld und ist auch ohne weitere fiskalische Anreize für Start-up-Investoren deutlich attraktiver als andere Länder im Allgemeinen und Israel im Besonderen, insbesondere auch wegen den steuerbefreiten Kapitalgewinnen (siehe Bericht zu Postulat 13.4237). Im Rahmen des Berichtes zur Abschreibung der Motion 13.4184 werden zudem regulatorische Anpassungen der Anlagevorschriften von Pensionskassen geprüft. In diesem Bericht wird der Bundesrat auch über seine Bemühungen zur Initiierung eines privatwirtschaftlich organisierten und gehaltenen Fonds Rechenschaft ablegen.
Die Schweizer Wirtschaftspolitik will staatliche Marktinterventionen in Abwesenheit eines Marktversagens grundsätzlich vermeiden. Das Beispiel der Schweiz zeigt, dass sich auch ohne öffentliche Beteiligung an einem Risikokapitalfonds ein attraktives Umfeld für Jungunternehmen etablieren lässt. Massnahmen dazu hat der Bundesrat in seinem Bericht in Erfüllung des Postulates 13.4237 erläutert. Bei Bedarf wird der Bundesrat auch in Zukunft weitere Verbesserungen prüfen. So hat er beispielsweise im Dezember 2017 angekündigt, dass er die Abschaffung der Stempelabgabe vorschlagen will. Auch diese Massnahme kann positive Auswirkungen auf den Risikokapitalmarkt zeigen.
Wie schon im Bericht zum Postulat 13.4237 festgehalten, sieht der Bundesrat aus den erwähnten Gründen zum heutigen Zeitpunkt keine Notwendigkeit, einen Risikokapitalfonds mit öffentlicher Beteiligung des Bundes analog zum israelischen Modell zu lancieren. Ein solches Engagement wäre zudem mit einem erheblichen finanziellen Risiko für den Bundeshaushalt verbunden.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.