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17.4324 · Motion · 2017-12-15

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Das Parlamentsgesetz und die Geschäftsreglemente der eidgenössischen Räte müssen geändert werden. Neu dürfen Ratsmitglieder eine dauerhafte Zutrittskarte zum Bundeshaus (Badges) an persönliche Mitarbeiter oder Familienmitglieder abgeben. Die Überprüfung der Angaben der Inhaber von Zutrittskarten und Massnahmen bei eventuellen Verstössen regeln die Parlamentsdienste.

Begründung

Der Lobbyismus im Bundeshaus ist für viele ein Ärgernis. Er ist auch ein politisches und mediales Dauerthema, welches uns alle stark beschäftigt. Auch die Reaktionen aus der Bevölkerung auf dieses Problem, welches ich bereits in meinem Buch analysierte, waren ausserordentlich massiv. Diesen unbefriedigenden Zustand gilt es zu beenden.Ständerat Thomas Minder versuchte dies mit einer parlamentarischen Initiative (12.401), welche er am 27. Februar 2012 einreichte. Leider wurde dieser keine Folge gegeben. Aus den Ständerats-Protokollen geht aber hervor, dass sich fast alle Votanten darin einig waren, wie unbefriedigend die heutige Situation ist ...Die Abgabe von Badges an Lobbyisten ist absolut unnötig, denn diese können nämlich jedes Parlamentsmitglied per Post, per E-Mail, per Fax oder Telefon erreichen und jeweils vor einer Abstimmung vollumfänglich über ihre Positionen informieren. Zusätzlich haben Lobbyisten die Möglichkeit, auf diese einfache Art Parlamentariern über Anlässe, welche während der Session (mittags und abends) in Bern stattfinden, ebenfalls ihre Positionen darzulegen. Dazu besteht für Interessenvertreter die Option, während den Sessionen mit einer Tageskarte jederzeit als Gast eines Parlamentariers ins Bundeshaus zu gelangen. Jedes Parlamentsmitglied kann an einem Tag zwei solche Karten abgeben. Es ist also absolut unnötig, die dauerhaften Zutrittskarten weiterhin an reine Interessenvertreter abzugeben! Neben der Einschränkung des Lobbyismus bringt die neue Regelung vermutlich eine verbesserte Abstimmungspräsenz der Ratsmitglieder. Da Lobbyisten mit ihren Zutrittskarten auch nichtöffentliche Bereiche des Bundeshauses betreten dürfen, wird zudem die Sicherheit im Bundeshaus markant verbessert. Zuletzt wird mit der neuen Regelung bei der Vergabe der Zutrittskarten auch dem ursprünglichen Sinn und Zweck sowie dem Wunsch der Bevölkerung Rechnung getragen.

Antrag des Bundesrates

Das Büro beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

In den vergangenen Jahren wurden verschiedene Vorstösse eingereicht mit dem Ziel, mehr Transparenz bezüglich Lobbyismus zu erreichen und den Zugang der Lobbyisten zum Bundeshaus neu zu regeln. Zwei parlamentarischen Initiativen zu dieser Thematik wurde Folge gegeben: der parlamentarischen Initiative Berberat 15.438, "Eine Regelung für transparentes Lobbying im eidgenössischen Parlament", und der parlamentarischen Initiative Moret (Caroni) 15.433, "Transparenz über die Mandate von Lobbyisten im Bundeshaus". Die SPK-S arbeitet zurzeit eine Vorlage aus, welche die Anliegen der beiden parlamentarischen Initiativen berücksichtigen soll. Die Vorlage sollte im Verlauf des Jahres 2018 im Ständerat beraten werden.Das Büro ist - wie bereits in der Antwort auf die Motion Reimann Lukas 15.3453, "Eidgenössische Räte. Transparentes Lobbyregister", ausgeführt - nach wie vor der Auffassung, dass Bemühungen, mehr Transparenz in die Einflussnahme auf die politische Parlamentsarbeit zu bringen, erwünscht sind. Da zurzeit aber wie oben ausgeführt bereits an einer entsprechenden Vorlage gearbeitet wird (Pa.Iv. Berberat 15.438 und pa. iv. Moret (Caroni) 15.433), scheint es dem Büro zweckmässiger, den Vorschlag der Motionärin in diesem Rahmen zu prüfen.