17.5311 · Fragestunde. Frage · 2017-06-07
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Im neuen Lebensmittelgesetz wird eine Nährwertkennzeichnung wie in der EU vorgeschrieben. Einzig die Auflistung von Zucker und Zuckerarten kann in unserem Land freiwillig erfolgen.
Was gedenkt der Bundesrat zu tun:
1. damit die Lebensmittelindustrie dieses Schlupfloch nicht für ungenaue Deklarationen ausnutzt;
2. die Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz trotzdem informiert sind;
3. die Präventionsbemühungen des Bundes für eine ausgewogene Ernährung nicht untergraben werden?