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17.5616 · Fragestunde. Frage · 2017-12-06

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

- Gibt es Entscheide von Institutionen der Rechtsprechung, die selbst nach Beendigung des Ermittlungsverfahrens nicht publiziert werden?

- Gab es innerhalb der letzten drei Jahren solche vom Bundesverwaltungsgericht?

- Warum stellen Gerichte bezüglich Publikationsverweigerung den Journalisten keine anfechtbare Verfügung aus?

- Auf welche rechtliche Grundlage stützt sich die Publikationsverweigerung?

- Ist eine Nichtveröffentlichung mit den entsprechenden Leitentscheiden des Bundesgerichts vereinbar?

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