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18.4196 · Interpellation · 2018-12-12

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Cherif Chekatt, der mutmassliche Attentäter des Terroranschlags vom 11. Dezember 2018 auf den Strassburger Weihnachtsmarkt, hatte gemäss Medienberichterstattung Beziehungen zur Schweiz. Offenbar wurde er auch hierzulande straffällig und musste eine Freiheitsstrafe verbüssen. Medienrecherchen (u. a. von "20 Minuten") legen nahe, dass an den Schweizer Grenzübergängen im Grossraum Basel am Morgen des 12. Dezember 2018 keinerlei Grenzkontrollen durchgeführt wurden, obwohl der mutmassliche Täter noch flüchtig war. Aus diesem Grund ersuche ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Welche Behörde ist verantwortlich für die Anordnung kurzfristiger Verstärkungen des Dispositives an der Schweizer Grenze im Falle von solchen Terroranschlägen? Ist die Reaktionsfähigkeit für solche Entscheidungen mittels einer Pikettorganisation sichergestellt?

2. Welche konkreten Massnahmen an der Schweizer Grenze wurden im Nachgang zum Terroranschlag vom 11. Dezember 2018 in Strassburg angeordnet? Trifft es zu, dass bei den Grenzübergängen im Raum Basel am Morgen des 12. Dezember 2018 keine verstärkten Kontrollen durchgeführt wurden? Falls ja, weshalb?

3. Besteht oder bestand gegen Cherif Chekatt ein Landesverweis aufgrund seiner Verurteilungen in der Schweiz?

4. War Cherif Chekatt in der Schweiz als Gefährder registriert? Falls ja, wurden vorbeugende polizeiliche Massnahmen gegen ihn getroffen oder geprüft?

5. Haben die Schweizer Behörden Zugriff auf die Gefährderlisten unserer Nachbarstaaten bzw. im Rahmen von Schengen? Werden Personen, die auf solchen Gefährderlisten figurieren, automatisch mit einem Einreiseverbot belegt?

6. Teilt er die Auffassung, dass im Umgang mit Gefährdern, die in der Schweiz oder dem europäischen Ausland leben, dringender Handlungsbedarf gegeben ist, um die Sicherheit der Schweizer Bevölkerung zu garantieren?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) ordnet kurzfristige Verstärkungen des Dispositivs an der Schweizer Grenze ereignisbezogen und in eigener Kompetenz an. Ihr Grenzwachtkorps (GWK) verfügt über die notwendigen Mittel und Strukturen für eine Organisation, die 24/7 im Einsatz ist.

2. Es trifft nicht zu, dass im Raum Basel am Morgen des 12. Dezember 2018 keine verstärkten Kontrollen durchgeführt wurden. Die gefährdeten Grenzübergänge waren bereits seit dem späten Abend des 11. Dezember lückenlos besetzt.

3. Gegen Cherif Chekatt bestand kein Landesverweis. Die Bestimmungen über die strafrechtliche Landesverweisung finden nur Anwendung auf Straftaten, die nach dem Inkrafttreten dieser Bestimmungen, d. h. nach dem 1. Oktober 2016, begangen worden sind. Bei Cherif Chekatt war dies nicht der Fall. Eine Landesverweisung konnte demnach nicht ausgesprochen werden.

4./5. Cherif Chekatt war den Schweizer Behörden aufgrund mehrerer begangener Delikte wie Diebstahl, Einbruch, Sachbeschädigung und einfache Körperverletzung bekannt, aber nicht als dschihadistischer Gefährder oder wegen terrorismusbezogener Gewalttaten. Deshalb bestand keine Veranlassung, gegen ihn präventiv-polizeiliche Fernhaltemassnahmen zu verfügen.

Dank dem Schengener Informationssystem (SIS) können Gefährder europaweit zur verdeckten Registrierung ausgeschrieben werden (Art. 36 des SIS-II-Beschlusses). Reiseweg, Grenzübertritte, Begleitpersonen, Fahrzeug usw. dieser Personen können verdeckt, d. h. ohne deren Kenntnis, registriert werden. Ausschreibungen zur verdeckten Registrierung sind bei jeder Polizei-, Grenz- oder Zollkontrolle für die kontrollierenden Behörden ersichtlich, und der ausschreibende Staat erhält unmittelbar eine Meldung. Über die nationalen Kontaktstellen (Sirene-Büro), welche 24/7 besetzt sind und mit ihren Partnern im Ausland in Kontakt stehen, können weitere Informationen, auch zur konkreten Gefährdung, ausgetauscht werden. Darauf basierend entscheiden die zuständigen Behörden (Fedpol, NDB, EZV, SEM und die betroffene Kantonspolizei) über das weitere Vorgehen. Fedpol kann gestützt auf Artikel 67 Absatz 4 des Ausländer- und Integrationsgesetzes zur Wahrung der inneren und äusseren Sicherheit gegenüber Ausländerinnen und Ausländern Einreiseverbote verfügen. Dabei wird jeder Fall individuell geprüft. Gefährder sind dank dem SIS auf dem Radar der Sicherheitsbehörden in ganz Europa vom Nordkap bis Sizilien.

Wird die Möglichkeit der Ausschreibung zur verdeckten Registrierung in Anspruch genommen, informiert der ausschreibende Staat alle Schengen-Staaten aktiv über die mögliche terroristische Gefährdung. Im vorliegenden Fall lagen der Schweiz keine entsprechenden Informationen vor.

6. Der Bundesrat ist sich der aktuellen Bedrohungslage bewusst und hat deshalb bereits 2015 die Strategie der Schweiz zur Terrorismusbekämpfung (https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2015/7487.pdf) verabschiedet. Mit dem Nachrichtendienstgesetz (NDG), das am 1. September 2017 in Kraft getreten ist, hat der Bundesrat das Sicherheitsdispositiv weiter gestärkt. Am 1. Dezember 2017 hat der Bundesrat ausserdem den Nationalen Aktionsplan (NAP) zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus (https://www.ejpd.admin.ch/dam/data/ejpd/aktuell/news/2017/2017-12-04/171204-nap-d.pdf) zur Kenntnis genommen. Mit der operativen Koordination Terrorismus (Terrorist Tracking, Tetra; https://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/terrorismus/terrorismus-aktuelle-lage/schweiz-ist-aktiv.html) unter der Leitung von Fedpol besteht ein Gremium, das alle Akteure der Sicherheits-, Strafverfolgungs-, Migrations- und weiteren Behörden des Bundes und der Kantone einbezieht, ihnen als Koordinationsplattform dient, Massnahmen und Prozesse erarbeitet und weiterentwickelt. Im Verlaufe des Jahres 2019 ist zudem die Verabschiedung der Botschaft für ein Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) geplant. Dieses wird die im NAP vorgesehenen Massnahmen ergänzen.

Der Fall Cherif Chekatt hat gezeigt, dass die aktuellen Informationskanäle und Koordinationsplattformen in der Schweiz im Ereignisfall lückenlos funktionieren. Durch den Informationsaustausch konnten die notwendigen Massnahmen umgehend vorgenommen werden. Der Fall hat aber auch gezeigt, dass das Erkennen isoliert, mit geringem Mitteleinsatz agierender Einzeltäter für die Sicherheitsbehörden aller Staaten herausfordernd ist.

Antwort des Bundesrates.