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19.1021 · Anfrage · 2019-05-08

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die Tourismus- und Wohngemeinde Gambarogno erstreckt sich auf einer Länge von insgesamt 17 Kilometern bis zur Landesgrenze mit Italien, 12 davon entlang der Ostküste des Schweizer Teils des Langensees. In den Agglomerationsprogrammen zählt Gambarogno zum Locarnese. Im Agglomerationsprogramm Locarno der zweiten Generation hat der Bundesrat anerkannt, dass es wichtig ist, den Langsamverkehr auf der Seeseite von Gambarogno an den restlichen Kanton anzubinden; er hat daher die Fuss- und Veloverbindung von Quartino bis Magadino (INF 4) mit Priorität A und von Magadino bis zum Grenzort Dirinella (INF 5) mit Priorität B gutgeheissen. Im Rahmen des Agglomerationsprogramms Locarno der dritten Generation (PaLoc3) wurden die erforderlichen Machbarkeitsstudien durchgeführt, um das Projekt INF 5 von der Priorität B in die Priorität A zu verschieben; die Investitionskosten dafür belaufen sich auf etwa 12 Millionen Schweizerfranken. Der definitive Vorschlag für das PaLoc3, der im Frühling 2016 in der Vernehmlassung war, sah verschiedene Abschnitte der Fuss- und Veloverbindung in der Priorität A vor. Im PaLoc3 wurde zudem in der Bolle ein Steg (für den Fuss- und Veloverkehr) über den Tessin von der Priorität C in die Priorität A verschoben, wobei die Machbarkeitsstudie zu jenem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen war; Kostenpunkt: etwa 12 Millionen Schweizerfranken. Im definitiven Vorschlag für das PaLoc3, der dann nach Bern gesandt wurde, wurde die Verschiebung des Stegs von der Priorität C in die Priorität A belassen (ML 5.1), und mehrere Abschnitte der Fuss- und Veloverbindung wurden von der Priorität A in die Priorität C zurückgestuft. In der kürzlich durchgeführten Auswertung durch die Bundesämter wurde der Steg in verschiedenen Punkten kritisiert, da er sich im Naturschutzgebiet der Bolle di Magadino befindet; in der Folge wurde er in die Priorität C zurückgestuft. Deswegen ist Gambarognos Konzept für den Langsamverkehr nun in einzelne Abschnitte zerstückelt und wird zudem nur sehr verzögert umgesetzt. Immerhin hat der Bundesrat im PaLoc3 seine Absicht bestätigt, zwei kurze Abschnitte (ML 8.1 und ML 8.5) der Fuss- und Veloverbindung nach Dirinella mit einem Bundesbeitrag von insgesamt 690 000 Schweizerfranken finanziell zu unterstützen. Nachdem der Steg für den Fuss- und Veloverkehr in der Bolle nicht genehmigt wurde, frage ich den Bundesrat, ob er damit einverstanden wäre, die Teilstrecken der Fuss- und Veloverbindung, die von der Priorität A in die Priorität C herabgestuft wurden, wieder in die Priorität A zu verschieben, damit sie schneller realisiert werden. Dabei ginge es um die Teilprojekte INF ML 8.6 und INF ML 8.2, mit denen Vira und Dirinella näher an den Intermodalknoten von San Nazzaro (SBB, Postauto und Schifffahrt, TP 9.1) heranrückten, mit Gesamtkosten von etwa 12 Millionen Schweizerfranken, von denen 4 Millionen zulasten des Bundes gingen.

Dieser Frage zugrunde liegt die Tatsache, dass das gemeinsame Ziel des Agglomerationsprogramms Locarno, die Fuss- und Veloverbindung zwischen Quartino und Dirinella zu realisieren, bisher unbestritten war, das Projekt nun aber einen plötzlichen Unterbruch erfährt, der sowohl für den Tourismus als auch für die Wirtschaft möglicherweise nachteilig ist.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Entscheid über den Bundesbeschluss zu den Verpflichtungskrediten für die Agglomerationsprogramme der dritten Generation wurde bereits von beiden Räten behandelt. Da der Nationalrat und der Ständerat in der Sommersession divergierende Beschlüsse gefasst haben, kommt nun das Differenzbereinigungsverfahren zum Tragen. Konkret geht es um die Bereinigung bezüglich einer einzelnen Massnahme des Agglomerationsprogramms Burgdorf (Umfahrung von Oberburg). Der Bund geht davon aus, dass der Entscheid über den Bundesbeschluss im September gefällt wird. Weitere Änderungen hinsichtlich des Bundesbeschlusses sind nicht mehr möglich.

Was im Übrigen die Bewertung der Massnahmen eines Agglomerationsprogramms betrifft, so prüft der Bund die Prioritäten der vorgelegten Massnahmen und nimmt dabei unter Berücksichtigung aller Agglomerationsprogramme seine eigene Priorisierung vor. Nur Infrastrukturmassnahmen, die effiziente Lösungen gewährleisten und der Bundesgesetzgebung entsprechen, können mitfinanziert werden. Dabei stehen die verschiedenen Massnahmen miteinander im Wettbewerb. Damit eine Massnahme mit Priorität A eingestuft wird, muss sie innerhalb der vier Jahre, die für diese Generation von Agglomerationsprogrammen vorgesehen sind, finanziert und ausgeführt werden können.

Die Agglomeration hat diese Massnahmen nicht zur Mitfinanzierung beantragt.

Aus diesen Gründen können die Massnahmen des PaLoc3 nicht wiederaufgenommen werden.

Bei Massnahmen mit pauschalen Bundesbeiträgen verfügen die Agglomerationen jedoch über eine gewisse Flexibilität und können die Umsetzung dringlicher Massnahmen vorziehen. Voraussetzung dafür ist, dass die Massnahmen der Konzeption des Agglomerationsprogramms und der Bundesgesetzgebung (insbesondere dem Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz) entsprechen. Für die Wahl der umzusetzenden Massnahmen sind die Trägerschaften der Agglomerationsprogramme zuständig.

Antwort des Bundesrates.