Lexipedia

19.1065 · Anfrage · 2019-12-19

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Haben ausländische Unternehmen oder Investoren dem Bundesrat jemals ausdrücklich oder implizit damit gedroht, ein Investor-Staat-Schiedsverfahren (Investor-State Dispute Settlement, ISDS) auf der Grundlage der Energiecharta oder eines Freihandels- oder Investitionsschutzabkommens einzuleiten, wenn er eine bestimmte gesetzliche Massnahme treffen sollte?

2. Wenn ja, wer hat gedroht, und welcher Entwurf oder welche Entwürfe für Gesetzesänderungen waren betroffen? Wie hoch war die Schadenersatzforderung? Wie hat der Bundesrat reagiert? Wurden Entwürfe für Gesetzesänderungen angepasst? Wurde das Parlament informiert?

3. Wenn nicht, wie würde der Bundesrat auf solche Drohungen reagieren? Würde er das Parlament informieren?

4. Welche Massnahmen hat der Bundesrat getroffen oder beabsichtigt er zu treffen, damit die Schweiz in ihrer Gesetzgebung souverän bleibt und solchen Drohungen nicht nachgeben muss?

5. Welche Massnahmen wird der Bundesrat ergreifen, um missbräuchliche Beschwerden nach dem Modell des Investor-Staat-Streitschlichtungsverfahrens zu vermeiden oder gar zu sanktionieren?

Im Jahr 2017 musste Frankreich einen Gesetzesentwurf über Kohlenwasserstoffe ("loi Hulot") anpassen, nachdem die kanadische Ölfirma Vermillion gedroht hatte, im Rahmen eines Schiedsverfahrens auf der Grundlage der Energiecharta Schadenersatz zu fordern. Private Unternehmen berufen sich häufig auf dieses von der Schweiz ratifizierte Abkommen (SR 0.730.0), wenn sie verhindern wollen, dass der Staat souveräne gesetzgeberische Entscheidungen trifft, die nicht mit den Interessen des Unternehmens übereinstimmen. Das Beispiel aus Frankreich zeigt, dass Staaten - angesichts der horrenden Schadenersatzforderungen - davor zurückschrecken, Gesetze zu erlassen, oder dass sie ihre Gesetzesentwürfe an die Forderungen der Unternehmen anpassen, von denen die Drohung ausgehen. Dies ist ein Angriff auf die Souveränität der Staaten, der umso stossender ist, als er sich nicht auf die ordentlichen Gerichte stützt.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Schweiz hat bis heute drei auf ein Investitionsschutzabkommen (ISA) gestützte Konsultationsgesuche erhalten. Bisher hat kein Gesuch zu einem Investor-Staat-Schiedsverfahren (Investor-State Dispute Settlement, ISDS) geführt.

Die drei Konsultationsgesuche betrafen weder Gesetzesentwürfe noch geplante Gesetzesänderungen. Bis heute hat die Schweiz kein Konsultationsgesuch erhalten, das sich auf ein Freihandelsabkommen oder den Energiechartavertrag stützt.

2./3. Im Jahr 2014 wurde ein Konsultationsgesuch an die Schweiz gerichtet. Im wenig detaillierten Gesuch wird der Schweiz vorgeworfen, im Rahmen eines internationalen Rechtshilfeverfahrens illegal über Bankkonten in der Schweiz verfügt zu haben. Ein zweites Konsultationsgesuch wurde 2018 eingereicht. Der Gesuchsteller machte geltend, dass die Übermittlung von Bankinformationen an die Behörden eines anderen Staates im Rahmen eines internationalen Rechtshilfeverfahrens gegen die Verpflichtungen der Schweiz unter einem ISA verstossen habe. Im November 2019 wurde der Schweiz ein drittes Konsultationsgesuch übermittelt. Der Gesuchsteller wirft der Schweiz vor, 1989 eine vorübergehende Sperrfrist für die Veräusserung von nichtlandwirtschaftlichen Grundstücken eingeführt zu haben, die den Wert von Liegenschaften minderte. Bis heute hat keines dieser Gesuche zu einem ISDS-Verfahren gegen die Schweiz geführt. Sollte ein solches Verfahren gegen die Schweiz eingeleitet werden, wird der Bundesrat die zuständigen parlamentarischen Kommissionen informieren.

4. Investitionsschutzbestimmungen schränken das Regulierungsrecht eines Staates nicht ein. Es steht den Vertragsstaaten frei im öffentlichen Interesse zu regulieren, solange bestimmte allgemeine Grundsätze wie z.B. die Verhältnismässigkeit und das Diskriminierungsverbot eingehalten werden, die die Schweiz auch im Verfassungs- und Verwaltungsrecht kennt. Die Schweiz entwickelt ihre Investitionsschutzbestimmungen laufend weiter. Sie hat insbesondere eine Bestimmung ausgearbeitet, die auf dieses Regulierungsrecht verweist und bringt diese in die Verhandlungen von neuen ISA bzw. der Revision von ISA und der Revision des Energiechartavertrags ein. Die Schweiz engagiert sich auch auf multilateraler Ebene bezüglich strukturellen Reformen des ISDS-Mechanismus, u.a. im Rahmen einer Arbeitsgruppe der Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht (UNCITRAL).

5. Es ist hervorzuheben, dass die meisten Investor-Staat-Streitigkeiten einvernehmlich beigelegt oder nationalen Gerichten unterbreitet werden. Dies ist insbesondere in Ländern wie der Schweiz der Fall, welche anerkanntermassen über ein zuverlässiges und unabhängiges Justizsystem verfügen. Die Schiedsregeln enthalten teilweise Bestimmungen zu missbräuchlichen Klagen, wie z.B. die Einrede gemäss den Schiedsregeln des Internationalen Zentrums zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID), dass die Klage offensichtlich jeglicher rechtlichen Grundlage entbehrt. Seit mehreren Jahren bringt die Schweiz auch im Rahmen der ISA-Verhandlungen eine Bestimmung über den vorzeitigen Ausschluss unbegründeter Klagen ein. Ebenfalls schlägt sie eine Bestimmung über die Aufteilung der Verfahrenskosten vor. Gemäss dieser Bestimmung werden die Schiedsgerichtskosten und andere vertretbare Kosten wie die Kosten für den Rechtsbeistand grundsätzlich von der unterlegenen Partei getragen, ausser es liegen besondere Umstände vor.

Antwort des Bundesrates.

Schiedsgerichte im Rahmen von Freihandelsabkommen | Lexipedia | Lexipedia