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19.3143 · Interpellation · 2019-03-19

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Das Bundesamt für Energie (BFE) hat kürzlich den neuen Windatlas veröffentlicht. Die Unterschiede zu demjenigen von 2016 sind zum Teil erheblich.

1. Wie kommt es, dass das BFE bei der Erstellung des Windatlasses von 2016 in zahlreichen Fällen ungeprüft die übertriebenen Werte der Windenergielobby übernommen hat?

2. Wie gross ist das tatsächliche Potenzial der Schweiz bei der Windenergieproduktion, wenn man die korrigierten Ressourcenwerte berücksichtigt?

3. Der Windatlas 2016 wurde kurz vor der Volksabstimmung vom Mai 2017 über das Energiegesetz veröffentlicht. In welchem Mass haben die darin enthaltenen Werte die öffentliche Meinung über die Rolle, die die Windenergie in der Schweizer Stromproduktion spielen kann, getäuscht?

4. Reichen 1000 Windenergieanlagen bzw. 4,3 Terawattstunden, um das Ziel der Energiestrategie 2050 zu erreichen, wenn man sowohl geringeren Windgeschwindigkeiten als auch allen Gründen, die das Abstellen einer Anlage nötig machen, Rechnung trägt? Zu diesen Gründen zählen der Unterhalt der Anlage, der Schutz der Zugvögel, der Brutvögel, der Fledermäuse, die Einhaltung der Lärmschutzverordnung, der Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor dem Schattenwurf, die Enteisung der Rotoren usw.

5. Wie beurteilt das BFE die Realisierbarkeit der Projekte, die notwendig sind, um das Ziel von 4,3 Terawattstunden zu erreichen, und wie wahrscheinlich ist es, dass dieses Ziel erreicht wird?

6. Die Windgeschwindigkeiten sind offenbar geringer als ursprünglich angenommen. Zudem sind die Finanzhilfen umgekehrt proportional zur Produktivität der Windenergieanlagen. Wie wirkt sich das auf die Subventionierung über die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) aus?

7. Kann das BFE aufgrund der tatsächlichen Windwerte beziffern, wie hoch der jährliche Aufwand für die KEV zur Erreichung des Ziels von 4,3-Terawattstunden ist?

8. Welchen Einfluss haben die Werte im Windatlas 2019 auf die geografische Verteilung der Windenergieanlagen in der Schweiz?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Für die Berechnung des Windatlas 2016 wurden konkrete Messdaten aus verschiedenen Quellen verwendet und keine Prognose- oder Schätzwerte. Diese Messdaten sind vor der Verwendung durch Meteotest plausibilisiert worden.

2. Gemäss der Botschaft des Bundesrates vom 4. September 2013 zum neuen Energiegesetz liegt das realisierbare Potenzial für die Windenergie in der Schweiz bis 2050 bei 4,3 Terawattstunden pro Jahr. Die tieferen Prognosewerte des Windatlas 2019 haben keinen Einfluss auf das Potenzial, weil sie durch die technische Entwicklung der Windenergieanlagen mit grösseren Rotoren und Nabenhöhen ausgeglichen werden.

3. Im Windatlas 2016 wurden die damals verfügbaren Informationen verarbeitet. Die Ausbauziele für die Windenergie in der Botschaft des Bundesrates zum neuen Energiegesetz bleiben mit dem Windatlas 2019 unverändert (siehe auch Antwort zu Frage 2).

4. Aus heutiger Sicht bräuchte es die Installation von 600 bis 800 grossen Windenergieanlagen in der Schweiz, um eine jährliche Produktion von 4,3 Terawattstunden zu erreichen.

5. Die räumliche Planung und die Bewilligung von Windenergieanlagen liegen in der Hoheit der Kantone und der Gemeinden. Oftmals müssen Entscheide auf dem gerichtlichen Weg herbeigeführt werden. Das Bundesamt für Energie (BFE) kann daher keine Angaben zur Erfolgswahrscheinlichkeit von Windenergieprojekten machen.

6. Aufgrund des technischen Fortschritts wird für die Windenergieanlagen in der Schweiz keine verminderte Produktion erwartet (siehe auch Antwort zu Frage 2). Entsprechend werden auch keine negativen Auswirkungen auf die Förderkosten erwartet.

7. Das heutige Fördersystem ist bereits ausgeschöpft. Die Richtwerte im Gesetz sind nicht technologiespezifisch formuliert. Deren Erreichung stützt sich auf unterschiedliche Förderinstrumente sowie auf die Realisierung von wirtschaftlichen Projekten ohne Förderung. Aus diesem Grund kann das BFE keine Angaben zu den vom Interpellanten gewünschten Kosten machen.

8. Die geografische Verteilung der Windressourcen bleibt mit dem Windatlas 2019 gegenüber 2016 praktisch unverändert.

Antwort des Bundesrates.