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Plan B des Bundesrates für den Fall, dass Italien das neue Abkommen über die Grenzgängerbesteuerung definitiv nicht unterzeichnet

19.3147 · Postulat · 2019-03-19

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, der die bundesrätliche Strategie (Plan B) darlegt für den Fall, dass Italien das neue Steuerabkommen ablehnt. Im Bericht darzulegen sind auch die Auswirkungen auf die Wirtschaft, die Finanzen und die Gesellschaft, die eine solche Ablehnung für das Tessin hätte, sowie die Folgen in Bezug auf das Schicksal der geltenden Vereinbarung.

Begründung

Beim letzten Treffen von Bundesrat Ignazio Cassis mit seinem italienischen Amtskollegen Enzo Moavero Milanesi hat sich bestätigt, dass Italien aus innenpolitischen Gründen nicht bereit zu sein scheint, das am 22. Dezember 2015 paraphierte Grenzgängerabkommen zu unterzeichnen. Dem Kanton Tessin entstehen durch dieses Zaudern der italienischen Politik deutliche Nachteile. Erstens muss das Tessin als Ausgleich zugunsten der italienischen Grenzgemeinden weiterhin 38,8 Prozent der von den italienischen Grenzgängerinnen und Grenzgängern erhobenen Quellensteuer an Rom überweisen, wie es die Vereinbarung vom 3. Oktober 1974 regelt, dies anstelle der 30 Prozent, die das neue Abkommen vorsieht. Zweitens liegt der Steueranteil, der Italien heute geschuldet wird, viel höher als beispielsweise jener für Österreich, der nur 12,5 Prozent beträgt. Mit dem Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens hatte der Bund nämlich das Grenzgängerabkommen mit Österreich so angepasst, dass seither nur noch 12,5 Prozent der von den Grenzgängerinnen und Grenzgängern bezahlten Steuern an Österreich weitergeleitet werden. Das neue Abkommen mit Italien würde es dem Tessin unter anderem ermöglichen, 70 Prozent der Quellensteuer einzubehalten statt nur 62,2 Prozent wie heute, was Mehreinnahmen von 12 bis 20 Millionen Franken pro Jahr bedeutet. Die italienischen Arbeitskräfte würden demgemäss ihren in der Schweiz erzielten Lohn in Italien versteuern, könnten davon aber die in der Schweiz bezahlten Steuern abziehen. Die viel höheren Grenzsteuersätze in Italien könnten die Grenzgängerinnen und Grenzgänger der höheren Einkommensklassen dazu bringen, ihren Entscheid für die Schweiz als Arbeitsort noch einmal zu überdenken, da sich die arbeitsmarktliche Lage in der Lombardei allmählich verbessert. Das würde den Druck auf die Löhne und die Infrastruktur im Tessin verringern. Im Jahr 2017 hatte Bundesrat Ueli Maurer an einem Treffen mit der Tessiner Deputation eine angemessene Entschädigung für das Tessin in Aussicht gestellt, falls sich in Italien weiterhin nichts bewegen sollte. Daher braucht es einen "Plan B" des Bundesrates, in dem für den Fall einer definitiven Ablehnung des Abkommens durch Italien die Folgen für die Schweiz und das strategische Vorgehen dargelegt werden, dies sowohl in Bezug auf das Schicksal der geltenden Vereinbarung wie auch in Bezug auf die Auswirkungen auf die Wirtschaft, die Finanzen und die Gesellschaft im Tessin.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat in den vergangenen Jahren bei der Frage der Grenzgängerbesteuerung sowie ganz grundsätzlich bei offenen Steuerfragen Italien gegenüber stets den Dialog vorgezogen. Diesem Ansatz ist eine schrittweise Verbesserung der bilateralen Beziehungen in diesem Bereich zu verdanken. Der aktuelle Stand des am 22. Dezember 2015 paraphierten Abkommens über die Besteuerung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger ist jedoch unbefriedigend. Den Bemühungen der Schweiz zum Trotz wurde dieses noch nicht unterzeichnet. Anlässlich eines Treffens vom 14. Januar 2019 zwischen Bundesrat Ignazio Cassis und dem italienischen Minister für auswärtige Angelegenheiten und internationale Kooperation, Enzo Moavero Milanesi, hat sich Letzterer verpflichtet, der Schweiz eine Antwort der italienischen Regierung bis Ende des Frühjahrs zukommen zu lassen. Das Ziel der Schweiz bleibt die Unterzeichnung des neuen, 2015 paraphierten Abkommens. Im Übrigen haben auch der Kanton Tessin und die Region Lombardei einen Dialog eingeleitet, um das Abkommen auf regionaler Ebene zu fördern.

Dem Bundesrat erscheint es unter Berücksichtigung der möglichen Auswirkungen auf die bilateralen Beziehungen nicht angebracht, dass die strategischen Fragen Bestandteil eines Berichtes sein sollen, wie es der Autor dieses Postulates verlangt hat. Dadurch würden der Handlungsspielraum und folglich auch die Erfolgschancen der Schweiz erheblich verringert. Zu möglichen Szenarien sowie Massnahmen für den Fall, dass mittelfristig keine Fortschritte zu erwarten sind, wurden bereits Überlegungen angestellt. Diese Fragen werden, falls notwendig und wie im Übrigen bereits in der Vergangenheit, im kleinen Kreis bestehend aus den verschiedenen betroffenen Akteuren, zu denen auch der Kanton Tessin gehört, diskutiert werden.

Im Übrigen trifft die Aussage nicht zu, dass der Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartementes gegenüber der Tessiner Deputation eine Entschädigung des Kantons Tessin in Aussicht gestellt hat. Wie bereits in der Stellungnahme zur Motion 17.3639 dargelegt, wäre eine solche Entschädigung durch den Bund weder rechtlich noch politisch vertretbar, da dies einer Diskriminierung der übrigen Kantone gleichkäme.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

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