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19.3205 · Interpellation · 2019-03-21

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die Dynamik in Bezug auf die Digitalisierung hat in der Schweiz abgenommen. Verursacht wird dieser Umstand durch den bestehenden Regulierungsrahmen und angekündigte neue Regulierungsabsichten, die innovationshemmend wirken. Damit vergibt sich die Schweiz ihre gute Ausgangslage in verschiedenen Branchen.

In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Im Strassenverkehr war die Schweiz eines der ersten Länder, die Pilotversuche mit autonomen Fahrzeugen durchgeführt haben. Sie war ebenfalls Pionierin, als die ersten autonomen Lieferroboter durch unsere Strassen fuhren. Im Vergleich zu anderen Ländern, die wie z. B. Grossbritannien das Wiener Übereinkommen über den Strassenverkehr auch ratifiziert haben, werden aber weiter gehende Pilotprojekte (Stichwort "ohne Begleitperson") kaum mehr in der Schweiz durchgeführt. Was will er unternehmen, dass die Rahmenbedingungen hierzulande für den nächsten Schritt beim Einsatz von autonomen Fahrzeugen verbessert werden?

2. Im Drohnenbereich ist die Schweiz dank einer liberalen und innovationsfreundlichen Gesetzgebung weltweit unter den führenden Nationen und ist ein Wissenshub. Nun soll eine Registrierungspflicht für Betreiber und deren Geräte ab Mitte 2020 eingeführt werden. Zudem fordern immer mehr Akteure Regulierungen. Dies ist nicht zwingend problematisch, solange dadurch die Sicherheit verbessert, die Innovation aber nicht benachteiligt wird. Wie will er sicherstellen, dass das Potenzial unbemannter Flugkörper weiterhin ausgeschöpft werden kann?

3. Im Gesundheitsbereich wird immer wieder betont, dass die Digitalisierung (u. a. Telemedizin, Gesundheitsmonitoring via Apps) das Gesundheitswesen revolutionieren wird. Leider sind in den letzten Jahren keine erwähnenswerten Fortschritte zu verzeichnen. Woran liegen diese Verzögerungen, und was unternimmt er dagegen?

4. Im Telekommunikationsbereich wurden die 5G-Frequenzen erfolgreich erteilt. Um einen flächendeckenden Ausbau von 5G zu ermöglichen, muss aufgrund der begrenzten Netzkapazitäten massiv in den Ausbau der Antenneninfrastruktur investiert oder die Grenzwerte gelockert werden. Beide Optionen stellen grosse Hürden dar und könnten den Digitalisierungsprozess stark bremsen. Wie will er einen raschen Ausbau des 5G-Netzes ermöglichen?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat teilt die Ansicht des Interpellanten nicht, dass in der Schweiz die Dynamik in Bezug auf die Digitalisierung abgenommen hat. Er ist im Gegenteil davon überzeugt, dass die Schweiz die Chancen der Digitalisierung zunehmend nutzt. Beispielsweise im Energiesektor, wo die Dezentralisierung durch erneuerbare Energien, die Einführung von intelligenten Messsystemen und ein aufkommender Bedarf nach Daten Innovationstreiber sind. Um diese Dynamik aktiv zu unterstützen, hat der Bundesrat im September 2018 seine Strategie Digitale Schweiz aktualisiert. Sie gibt die anzustrebenden Ziele und Leitlinien im Zusammenhang mit der Digitalisierung vor. Die konkreten Massnahmen der Bundesverwaltung zur Strategieumsetzung werden in einem Aktionsplan auf der Website des Bundesamtes für Kommunikation publiziert.

Zu den Fragen des Interpellanten nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:

1. Die Schweiz nimmt bei Versuchen mit automatisierten Fahrzeugen im internationalen Vergleich nach wie vor eine führende Rolle ein. Dass in der Schweiz im öffentlichen Raum noch keine Pilotversuche ohne Begleitperson durchgeführt wurden, ist aus Sicht des Bundesrates primär auf den technologischen Stand der automatisierten Fahrzeuge zurückzuführen. Die Erfahrungen aus den laufenden Pilotprojekten mit automatisierten Shuttles zeigen klar, dass die Fahrzeugtechnologie für die Durchführung solcher Versuche noch nicht genügend ausgereift ist. Die einhellige Meinung der internationalen Expertengruppen bestätigen diese Einschätzung. Der Bundesrat sieht jedoch die Notwendigkeit, bereits heute die rechtlichen Grundlagen für den schrittweisen Einsatz automatisierter Fahrzeuge zu schaffen, um rasch auf den zügig voranschreitenden technologischen Wandel reagieren zu können. Der Bundesrat wird den eidgenössischen Räten im Rahmen der kommenden Revision des Strassenverkehrsgesetzes entsprechende Vorschläge unterbreiten.

2. Dank der liberalen Gesetzgebung und der guten Zusammenarbeit von Behörden mit Forschung, Entwicklung und Industrie konnte der Betrieb von Drohnen in der Schweiz dem Versuchsstadium entwachsen, u. a. bei der Planung und der Überwachung von Energieinfrastrukturen. Weitere Massnahmen sind notwendig, um einerseits Sicherheitsstandards zu gewährleisten und andererseits finanziell nachhaltige Geschäftsmodelle für Betreiber zu ermöglichen. Der Bundesrat unterstützt diese Bemühungen, indem er dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) zusätzliches Personal bewilligte und den Aufbau eines sogenannten "U-Space" in der Schweiz unterstützt. Dieses Verkehrsleitsystem soll den sicheren Betrieb und das Nebeneinander von bemannter und unbemannter Luftfahrt ermöglichen.

Die neuen europäischen Regeln, die Mitte 2020 in Kraft treten werden, wurden von der Schweiz massgeblich beeinflusst: Die Methoden zur Beurteilung der Risiken des Drohnenbetriebs und der Qualität der jeweils getroffenen Sicherheitsmassnahmen wurden vom Bazl entwickelt. Die Schweizer Akteure benutzen diese Methoden bereits seit einigen Jahren, was ihnen im internationalen Wettbewerb einen Vorteil verschafft. Die Registrierung der Betreiber und - wo erforderlich - ihrer Geräte ist Teil der neuen europäischen Regeln und ein notwendiges Element für den erfolgreichen Betrieb des U-Space. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass mit zunehmender Regulierungsdichte die Innovation benachteiligt werden kann. Die neuen europäischen Regelungen enthalten aber genügend Spielraum, um einer möglichen Behinderung der Innovationskraft der Schweizer Forschung, Entwicklung und Industrie entgegenzuwirken. Der Bundesrat ist gewillt, diesen Spielraum auszunutzen, wenn durch neue Regelungen kein Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit geleistet wird.

3. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen soll insbesondere dazu beitragen, dass behandlungsrelevante Informationen zur richtigen Zeit am richtigen Ort zur Verfügung stehen. Damit kann die Patientensicherheit verbessert, die Behandlungsqualität erhöht und die Effizienz gesteigert werden. Bund und Kantone arbeiten deshalb schon seit vielen Jahren gemeinsam an der Einführung des elektronischen Patientendossiers (EPD). Ein grosser Fortschritt in der Einführung und Verbreitung des EPD per April 2020 ist sicher die Verabschiedung der Strategie E-Health Schweiz 2.0 durch den Bundesrat am 14. Dezember 2018. Mit den Zielen und Massnahmen dieser Strategie soll neben der Einführung des EPD insbesondere auch der sichere Einsatz von E-Health-Anwendungen gefördert werden.

Allerdings ist das Etablieren von einheitlichen und vernetzten Lösungen in einem föderalen und fragmentierten Gesundheitsversorgungssystem, wie es die Schweiz kennt, eine besondere Herausforderung. Ohne bundesrechtliche Vorgaben und starke Anreize ist das Risiko gross, dass primär proprietäre Insellösungen entstehen, die nicht nachhaltig sind. Gleichzeitig gilt es zu beachten, dass die Digitalisierung im Gesundheitswesen nur Mittel zum Zweck ist, d. h., es braucht zusätzlich Veränderungen in der Zusammenarbeit zwischen Gesundheitseinrichtungen und Gesundheitsfachpersonen, insbesondere mehr koordinierte Versorgungsnetze und interprofessionelle Zusammenarbeit.

4. Die Schweiz konnte sich bis anhin punkto Kommunikationsinfrastrukturen international gesehen gut positionieren. Sie verfügt über leistungsfähige Festnetze und praktisch flächendeckende und qualitativ hochstehende Mobilfunknetze. Um diese gute Ausgangslage für die Gesellschaft und Wirtschaft aufrechterhalten zu können, sind jedoch weitere Investitionen in die Netze und Dienste notwendig. Diese werden durch die Marktteilnehmer aufgebracht. Mit der zeitgerecht durchgeführten Mobilfunkauktion von Anfang 2019, die auch internationale Beachtung fand, hat der Bund die Voraussetzungen für die notwendige Weiterentwicklung der Mobilfunkinfrastrukturen in der Schweiz geschaffen. Die leistungsfähigen Mobilfunknetze der jüngsten Generation (5G) werden in allen industrialisierten Staaten eingeführt und stellen eine wichtige Basis für die Weiterführung der Digitalisierung dar.

Im Lichte des im Umweltschutzgesetz vorgesehenen Schutzes der Bevölkerung vor schädlichen Beeinträchtigungen und der zunehmenden Nutzung und raschen Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologien hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation im Herbst 2018 eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Diese soll die Bedürfnisse und Risiken beim Aufbau von 5G-Netzen analysieren und bis Mitte 2019 einen Bericht mit Empfehlungen dazu verfassen. Der Bundesrat wird das weitere Vorgehen nach Vorliegen dieses Berichtes festlegen.

Antwort des Bundesrates.