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Unterzeichnung beziehungsweise Nichtunterzeichnung des institutionellen Rahmenabkommens mit der EU. Kosten für den Wirtschaftsstandort Schweiz

19.3279 · Postulat · 2019-03-21

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die direkten und indirekten Folgen der Unterzeichnung bzw. Nichtunterzeichnung des Rahmenabkommens mit der Europäischen Union (EU) für den Wirtschaftsstandort Schweiz zu quantifizieren und die Ergebnisse dieser beiden Optionen zu veröffentlichen. Zudem soll er aufzeigen, mit welchen Massnahmen die Schäden für den Wirtschaftsstandort Schweiz minimiert werden könnten im Falle einer Nichtunterzeichnung des institutionellen Rahmenabkommens und einer Erosion oder eines Ausfalls der bilateralen Verträge.

Begründung

In der Begleitdokumentation zum Entwurf des institutionellen Abkommens Schweiz-EU wird auf die negativen Konsequenzen der Beendigung des aktuellen Verhandlungsprozesses mit der EU hingewiesen. Diese umfassen laut Eidgenössischem Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) den Abbruch der Verhandlungen in verschiedenen sektoriellen Dossiers sowie die Nichtanerkennung der Gleichwertigkeit der Schweizer Börsenregulierung. Zu erwarten sind ebenfalls Rechtsunsicherheiten bei der regelmässigen Aktualisierung bestehender Marktzugangsabkommen, was zu einer Erosion des bestehenden Marktzugangs führen würde. Zudem besteht das Risiko, dass die Schweiz ab 2021 nicht mehr am EU-Forschungsrahmenprogramm wird teilnehmen können.

Die finanziellen Auswirkungen einer Unterzeichnung bzw. einer Nichtunterzeichnung müssen quantitativ beziffert werden, damit die Politik und die Bevölkerung den allfälligen resultierenden Mehrwert einer Unterzeichnung sowie den Preis einer Nichtunterzeichnung des Rahmenabkommens kennen.

Parallel dazu soll aufgezeigt werden, mit welchen konkreten Massnahmen die vom Bundesrat erwarteten negativen Konsequenzen im Falle einer Nichtunterzeichnung des institutionellen Rahmenabkommens und einer Erosion oder eines Ausfalls der bilateralen Verträge rasch gemildert werden könnten. Dabei soll ebenfalls die Schaffung eines Fonds geprüft werden, über den entsprechende Massnahmen finanziert werden könnten.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Mit einem institutionellen Abkommen (Insta) will der Bundesrat den bilateralen Weg bzw. den EU-Binnenmarktzugang konsolidieren, zukunftsfähig machen und dessen Weiterentwicklung ermöglichen.

Dem Insta sollen fünf bestehende Marktzugangsabkommen der sieben bilateralen Abkommen vom 21. Juni 1999 (Bilaterale I) unterstehen: das Personenfreizügigkeitsabkommen, das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA), das Agrarabkommen, das Luftverkehrsabkommen sowie das Landverkehrsabkommen. Zur volkswirtschaftlichen Bedeutung der Bilateralen I bestehen zahlreiche wissenschaftliche Studien. Auch haben 2015 zwei unabhängige Forschungsinstitute, BAK Basel und Ecoplan, im Auftrag des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen eines Wegfalls der Bilateralen I analysiert. Diese Studien haben gezeigt, dass ein Wegfall der Bilateralen I bedeutende negative Auswirkungen für die Schweizer Volkswirtschaft hätte (um 4,9 Prozent bzw. 7,1 Prozent tieferes BIP in weniger als 20 Jahren). Indirekte Effekte, wie die Auswirkungen auf Rechtssicherheit oder Standortattraktivität, konnten dabei aufgrund methodischer Herausforderungen nur teilweise berücksichtigt werden - entsprechend könnten die volkswirtschaftlichen Konsequenzen eines Wegfalls der Bilateralen I noch höher ausfallen.

Demgegenüber würden die Folgen einer Ablehnung des Insta stark von der Reaktion der EU abhängen. Die EU-Kommission hat angekündigt, keine neuen Marktzugangsabkommen mehr abzuschliessen und bestehende Abkommen nicht mehr zu aktualisieren. Die damit einhergehende Erosion des Marktzugangs wäre ein Prozess, dessen zeitlicher Verlauf nicht absehbar ist. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die EU auch ohne Insta zukünftig für Aktualisierungen einzelner Abkommen Hand bietet - falls sie ein übergeordnetes Interesse daran hat. Allerdings bestünde diesbezüglich keine Rechtssicherheit. Dasselbe gilt für die Möglichkeiten der Schweiz, mit der EU alternative Abkommen (die nicht auf Rechtsharmonisierung basieren) abzuschliessen. Unmittelbarste Auswirkung der Ablehnung des Insta wäre damit die Unsicherheit über die künftigen Bedingungen der Teilnahme am EU-Binnenmarkt. Dazu kommen Auswirkungen auf Kooperationsbereiche ausserhalb des Geltungsbereichs des Insta. So besteht das Risiko, dass keine Abkommen über die Teilnahme der Schweiz am nächsten EU-Forschungsrahmenprogramm und an weiteren EU-Programmen abgeschlossen werden könnten. Die Auswirkungen einer Ablehnung hängen somit von verschiedenen Entwicklungen ab und können nicht verlässlich quantifiziert werden.

Auch bezüglich des Szenarios einer Unterzeichnung des Insta sind Schätzungen zu den volkswirtschaftlichen Folgen (u. a. Rechts- und Planungssicherheit für Unternehmen) schwierig und abhängig von Annahmen darüber, wie sich der Binnenmarkt der EU und die globale Handelspolitik in Zukunft entwickeln. Tatsache ist, dass die Schweiz seit 2004 mit der EU keine wirtschaftlich bedeutungsvollen Abkommen mehr abgeschlossen hat. Auch war die Erneuerung bestehender Abkommen teilweise blockiert. Damit besteht die Gefahr einer zunehmenden Schwächung der Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Exporteure auf dem Binnenmarkt der EU. Dies einerseits gegenüber Konkurrenten in der EU, die von einer fortschreitenden Binnenmarktintegration (beispielsweise im Bereich der Dienstleistungen und der Digitalisierung) und dem damit verbundenen Abbau von Handelshemmnissen innerhalb der EU profitieren. Darüber hinaus hat die EU in den letzten Jahren mit verschiedenen Partnern neue Freihandelsabkommen abgeschlossen. Damit nehmen andererseits auch die Wettbewerbsvorteile von Schweizer Anbietern auf dem Binnenmarkt der EU gegenüber Anbietern aus Drittstaaten ab, wenn die Schweiz ihrerseits mit der EU keine neuen Abkommen abschliessen kann. Diese Opportunitätskosten sind aber ebenfalls nicht verlässlich zu quantifizieren.

Theoretisch mögliche Massnahmen zur Abfederung der Folgen einer Ablehnung des Insta sind je nach Situation beispielsweise ein autonomer Nachvollzug von EU-Normen durch die Schweiz oder die Suche alternativer Kooperationsformen mit der EU (beispielsweise eine informelle Zusammenarbeit oder eine Drittstaaten-Beteiligung anstelle einer Vollassoziierung an EU-Programme) oder der Ausbau der Kooperation mit Staaten ausserhalb der EU/Efta. Dazu kommen unilaterale Schutzmassnahmen, gegebenenfalls rechtliche Schritte oder Retorsionsmassnahmen. Wirksame unilaterale Massnahmen zur Abfederung der Konsequenzen sind allerdings nur beschränkt möglich, und in der Regel fallen sie hinter die Vorteile einer Verhandlungslösung mit der EU zurück. Im Sinne einer vorausschauenden Interessenpolitik bereitet sich der Bundesrat grundsätzlich auf alle Eventualitäten vor. Dabei informiert der Bundesrat die zuständigen parlamentarischen Kommissionen sowie die Kantone rechtzeitig und umfassend. Eine vorzeitige öffentliche Kommunikation möglicher Massnahmen hält der Bundesrat dagegen für nicht opportun.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

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