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Drei bis vier dezentrale Wintersportzentren anstelle eines nationalen Schneesportzentrums

19.4044 · Postulat · 2019-09-18

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird eingeladen, in einem Bericht bis spätestens zur Sommersession 2020 aufzuzeigen, wie sich die Realisierung von drei bis maximal vier regionalen Wintersportzentren (Ost/Mitte/West) und, anknüpfend an die Standortevaluation aus dem Jahre 2014 (für ein nationales Schneesportzentrum), mit Hilfe des Bundes erreichen liesse bzw. welche Voraussetzungen am jeweiligen Standort dafür erfüllt sein müssten. Ausserdem müsste der Bericht aufzeigen, was für gesetzliche Grundlagen dafür geschaffen werden müssten, um die Erstellung und den Betrieb solcher Anlagen zur Förderung des Wintersports zusammen mit dem jeweiligen Standortkanton und/oder Privaten durch den Bund zu unterstützen. Im Unterschied zum ursprünglichen Konzept des Bundes wäre nicht der Bund Ersteller und Betreiber einer solchen Anlage, sondern eine lokale Trägerschaft.

Begründung

Der Bund verfügt in Magglingen und Tenero über zwei vom Bundesamt für Sport betriebene Sportzentren, die sich vorwiegend für Sommersportarten eignen. Ein ähnliches Angebot zur Förderung des Schneesports fehlt, was mitunter zur Folge hat, dass die Jugend zunehmend den Bezug zum Wintersport verliert.

Das mit dem Postulat ins Spiel gebrachte dezentrale Konzept von drei bis vier regionalen Wintersportzentren soll eine Alternative zur ursprünglichen Idee eines einzigen, durch den Bund erstellten und betriebenen Schneesportzentrums darstellen. Die Planung eines solchen hat der Bundesrat aufgrund ungünstiger Finanzperspektiven bekanntermassen bis zum Jahre 2023 aufgeschoben. Dessen ungeachtet werden in verschiedenen Kantonen Projekte standortspezifisch weiterentwickelt. Mit dem neuen Konzeptvorschlag für drei bis vier Standorte und der massgeblichen Verantwortung für Erstellung und Betrieb vor Ort soll die kurzfristige Realisierung solcher Anlagen ermöglicht werden.

Die Zentren sollen in Kombination mit bestehenden Wintersportinfrastrukturen in zweckmässiger Weise

das Erlernen und Erleben der verschiedenen Wintersportarten ermöglichen. Sie sollen in erster Linie der Durchführung von Kursen im Bereich der Aus- und Weiterbildung ("Jugend und Sport", Trainer, Lehrer), zur Durchführung von Lagern in verschiedenen Wintersportarten und bei Eignung auch dem Leistungssport dienen. Dafür müssen die Zentren geeignete Infrastrukturen und Dienstleistungen zur Verfügung stellen. Der Bund unterstützte damit in erster Linie ein massgeschneidertes Angebot zur Förderung des Wintersports. Ein solches Angebot müsste die Bereitstellung eines ganzen Dienstleistungspakets zu erschwinglichen Preisen für Reise, Unterkunft, Verpflegung, Sportmaterial und Benutzung der Sportanlagen ermöglichen. Die speziellen Anliegen von Menschen mit einer Behinderung müssten zwingend berücksichtigt werden. Alsdann müssten die Standorte der Zentren durch ein attraktives Sommersportangebot eine ganzjährige Nutzung ermöglichen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat im Oktober 2016 mit dem Aktionsplan Sportförderung entschieden, die Projektarbeiten für ein nationales Schneesportzentrum zu sistieren und den Entscheid über die Wiederaufnahme der Planungsarbeiten auf 2023 zu verschieben. Das Parlament hat den Aktionsplan im März 2017 in diesem Sinne zur Kenntnis genommen.

Angesichts der aktuellen Projekte in verschiedenen Regionen des Landes ist der Bundesrat bereit, anknüpfend an den "Evaluationsbericht Nationales Schneesportzentrum" vom 1. Mai 2014, den geforderten Bericht zu erstellen und diesen dem Parlament bis spätestens Ende 2020 zu unterbreiten.

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

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