19.4045 · Interpellation · 2019-09-18
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Seit ein paar Monaten können die Angestellten der Schweizerischen Post ihren Kundinnen und Kunden Beratungsgespräche beim Krankenversicherer Concordia vermitteln.
Das Pilotprojekt startete in mehreren Filialen des gelben Riesen in den Kantonen Luzern und Waadt.
Diese neue von der Post beschlossene "Mission" wirft eine Reihe von Problemen auf. Ich stelle dem Bundesrat deshalb folgende Fragen:
1. Passt diese neue Kooperation der Post zu ihrem Service-public-Auftrag?
2. Erhält die Post von Concordia eine Vergütung für dieses Mandat?
3. Werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgebildet für diese Änderung in ihrem Pflichtenheft?
4. Erhalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Prämie, wenn sie ein Beratungsgespräch vermitteln können oder wenn es zu einem Vertragsabschluss zwischen einer Kundin oder einem Kunden und Concordia kommt, und/oder hat die Zahl der vermittelten Gespräche einen Einfluss auf ihre jährliche Beurteilung durch das Unternehmen?
5. Wie lange dauert die Kooperation zwischen der Post und Concordia?
6. Rechnet die Post mit weiteren Aufträgen von anderen Krankenversicherern?
7. Widerspricht dieser Auftrag nicht den Reformen, die momentan von den eidgenössischen Räten behandelt und vom Bundesrat unterstützt werden und die ein Verbot von Telefonmarketing für die Grundversicherung (Kaltakquise) vorsehen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die Schweizerische Post hat einen gesetzlichen Grundversorgungsauftrag (Art. 13 des Postgesetzes; SR 783.0). Daran hat sie sich zu halten. Sie hat die Kompetenz, darüber hinaus weitere Dienstleistungen, solange diese mit dem Unternehmenszweck gemäss Artikel 3 des Postorganisationsgesetzes (SR 783.1) im Einklang stehen, zu erbringen. Darüber kann die Post selber entscheiden.
2. Die vertraglichen Abmachungen zwischen der Post und der Concordia sind vertraulich und dem Bundesrat nicht bekannt.
3. Gemäss Auskunft der Post wurden die betroffenen Mitarbeitenden frühzeitig vor dem Start des Pilotversuchs geschult.
4. Gemäss Auskunft der Post arbeiten die Schalterangestellten für die Vermittlungsleistung weder auf Provision, noch erhalten sie einen Bonus.
5. Gemäss Auskunft der Post dauert der Pilotversuch vom 1. April bis zum 31. Juli 2019 in 10 Poststellen im Kanton Luzern und 9 Poststellen im Raum Lausanne. Die Post hat den Pilotversuch vom 2. September bis zum 30. November 2019 verlängert.
6. Gemäss Auskunft der Post wird sie das Projekt nach der zweiten Testphase analysieren und dann über das weitere Vorgehen entscheiden.
7. Zurzeit existiert betreffend Telefonwerbung eine Branchenvereinbarung. Das Parlament will dem Bundesrat die Kompetenz erteilen, die Branchenlösung zur Regelung der Provisionen, der Ausbildung der Vermittler sowie des Verbots telefonischer Kaltakquise für allgemeinverbindlich zu erklären. Da sich das Gesetzgebungsverfahren derzeit in der Anfangsphase befindet, kann der Bundesrat noch nicht beurteilen, ob das von der Concordia an die Post übertragene Mandat mit dem zukünftigen Recht vereinbar ist.
Antwort des Bundesrates.