Stimmrechtsberater und börsenkotierte Aktiengesellschaften. Interessenkonflikte offenlegen und vermeiden
19.4122 · Motion · 2019-09-23
Justiz- und Polizeidepartement
Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesänderung (bspw. des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes) vorzulegen, um die Interessenkonflikte der Stimmrechtsberater (Proxy Advisors) bei börsenkotierten Aktiengesellschaften offenzulegen und zu vermeiden. Er berücksichtigt dabei die internationale Entwicklung.
Begründung
Stimmrechtsberater (Proxy Advisors) bei börsenkotierten Aktiengesellschaften sind, ähnlich wie Ratingagenturen, grundsätzlich begrüssenswerte Akteure. Schliesslich kann nicht jeder einzelne Anleger die Corporate Governance, die integralen umfangreichen und komplexen Geschäfts-, Finanz- und Vergütungsberichte des Emittenten detailliert durchleuchten.
Die Stimmrechtsberater selbst halten selber nicht oder nur minim Aktien. Sie vermögen aber mit ihren Stimmrechtsempfehlungen namhafte Anteile von Aktienstimmen zu bewegen. So nicht nur von Pensionskassen, sondern auch von anderen institutionellen Anlegern und Fonds. Insbesondere angelsächsischen Proxy Advisors kommt bei Generalversammlungen von Schweizer Publikumsgesellschaften regelmässig ein ausschlaggebendes Gewicht zu.
Letztere werden aber gleichzeitig von den Verwaltungsräten börsenkotierter Unternehmungen als auch von der Rechtslehre zunehmend als Problem betrachtet. So entstehen Interessenkonflikte, wenn die Stimmrechtsberater einerseits die Unternehmen analysieren und zuhanden der Aktionäre und der Öffentlichkeit bewerten und kritisieren, andererseits aber gleichzeitig Beratungsdienstleistungen für dieselben Emittenten anbieten - respektive geradezu forcieren. So lehnen beispielsweise einige Stimmrechtsberater die Vergütungssysteme ab und erhoffen sich, von den betroffenen Unternehmungen Berateraufträge zu bekommen, um die Entschädigungsmodelle dann "in ihrem Sinn" zu korrigieren.
Die Schweizer Börse sieht hier ebenfalls Handlungsbedarf, die EU hat 2017 eine Richtlinie für Stimmrechtsberater erlassen, und in letzter Zeit ist auch in den USA Kritik an diesen Interessenkonflikten lautgeworden. Die US-Börsenaufsicht, die Handelskammer, die New York Stock Exchange unterstützen allesamt einen Gesetzesvorstoss im US-Senat, der sich dieser Interessenkonflikte annimmt. Auch die Schweizer Rechtslehre sieht grossmehrheitlich gesetzgeberischen Handlungsbedarf, insbesondere hinsichtlich der erwähnten Interessenkonflikte (Christophe Volonté und Simon Zaby, Stimmrechtsberatung - Eine kritische Betrachtung, ST 2013/08; Christian Rioult, Regulierung von Stimmrechtsberatern, AJP 2014, 1176 ff.; Dieter Gericke und Olivier Baum, Corporate Governance: Wer ist der Governor?, SZW 2014/4; Christophe Tagouo, L'influence des agences de vote sur les assemblées générales des sociétés cotées: Quo vadis?, AJP 2015, 1129 ff.; Thomas Reutter, Regulierung und Haftung von Proxy Advisors, in: Kapitalmarkt - Recht und Transaktionen XI, 2017, 229 ff.; Peter Forstmoser und Marcel Küchler, Die Aktienrechtsreform vor der letzten Etappe? (Teil II), SJZ 2017, 153 ff.; Patricia Andrea Neuhaus, Regulierung der Proxy Advisors im Zuge der aktuellen Aktienrechtsrevision? EF 2018/08).
Im Rahmen der grossen Aktienrechtsrevision (16.077) hat die RK-S denn einen neuen Artikel 700a E-OR (Dienstleistungen von Stimmrechtsberatern) aufgenommen, der diese Problematik adressiert hätte: Gesellschaften, die Dienstleistungen von Stimmrechtsberatern bezogen haben, hätten immerhin etwaige Interessenkonflikte zuhanden der Aktionäre öffentlich kommunizieren müssen. Die zuständige Bundesrätin hat indes empfohlen, das Anliegen aus formellen Gründen aus der OR-Revision zu streichen; das Plenum ist ihr dabei gefolgt (Sitzung des Ständerates vom 19. Juni 2019). Aus all diesen Gründen sei die Problematik hiermit erneut, jedoch als separate Vorlage aufzugreifen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Im Rahmen der Revision des Aktienrechts (16.077) hat die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates den Handlungsbedarf im Zusammenhang mit der Regulierung der Stimmrechtsberater bejaht und eine Offenlegungslösung vorgeschlagen. National- und Ständerat haben diese Offenlegungslösung abgelehnt. Es erscheint jedoch sachgerecht, eine alternative gesetzliche Regelung zur Lösung dieser Frage zu prüfen und vorzuschlagen.
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.