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19.4472 · Postulat · 2019-12-18

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird eingeladen, die Wirksamkeit des bilateralen Menschenrechtsdialogs mit China zu evaluieren und die Ergebnisse in einem Bericht zu veröffentlichen.

Begründung

Im Juli 2019 unterzeichnete die Schweiz zusammen mit 22 Staaten einen Brief an den Präsidenten des Uno-Menschenrechtsrates in Genf und an die Uno-Hochkommissarin für Menschenrechte. Der Brief ruft die chinesische Regierung dazu auf, die willkürliche Inhaftierungen von Uigurinnen und Uiguren in Xinjiang (Ostturkestan) zu beenden und der Hochkommissarin ungehinderten Zugang zur Region zu ermöglichen. Als Reaktion sistierte China daraufhin den im August 2019 geplanten bilateralen Menschenrechtsdialog mit der Schweiz auf unbestimmte Zeit.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit des bilateralen Menschenrechtsdialogs mit China. Eine Evaluation ist notwendig, um zu prüfen inwiefern der bilaterale Menschenrechtsdialog als Instrument neben anderen multilateralen Optionen wirksam war und welche Faktoren eine Zielerreichung unterstützen oder behindern. lm Rahmen einer Evaluation sollte daher eingehend geprüft werden, wie die Schweiz ihrer Menschenrechtspolitik gegenüber China Nachdruck und Wirkung verleihen kann und ob allenfalls die Schweiz eine Konditionalität in ihre Menschenrechtspolitik gegenüber China einführen könnte. Insbesondere soll jedoch die Frage nach den direkten und indirekten Auswirkungen des

Menschenrechtsdialogs auf die Einhaltung der Menschen- und Minderheitenrechte in China beantwortet werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Schweiz und China führen seit bald 30 Jahren einen Menschenrechtsdialog. Unser Land gehört zu den ersten und insgesamt wenigen Ländern, die mit China einen solchen Dialog führen. Dazu gehören heute zum Beispiel auch Deutschland, die Niederlande und Neuseeland sowie die EU. Der Dialog ist in die bestehende Chinastrategie der Schweiz eingebettet, die einen jährlichen strategisch-politischen Dialog auf Stufe Aussenminister vorsieht. Die politische Beziehung mit China ist durch einen regen Austausch aller Departemente gekennzeichnet, was ihre Bedeutung unterstreicht.

Die Schweiz nutzt den im vertraulichen Rahmen geführten Dialog, um die Menschenrechtslage in China offen und kritisch zu thematisieren. Darunter fallen auch die Rechte der Minderheiten, inklusive in den tibetischen Gebieten oder in der Provinz Xinjiang. Dabei werden auch konkrete Einzelfälle genannt.

Ursprünglich auf den 15. August 2019 angesetzt, wurde der Menschenrechtsdialog als Folge der Schweizer Verurteilung der Situation in Xinjiang im UNO-Menschenrechtsrat auf unbestimmte Zeit verschoben. Anlässlich des Besuches des chinesischen Aussenministers, WANG Yi, am 22. Oktober 2019 in Bern wurde das Thema "Menschenrechte" ausführlich behandelt. Darauf entschied China, den Dialog wieder aufzunehmen. Die für den 25. Februar 2020 geplante Durchführung einer neuen Dialogrunde wurde wegen den Massnahmen Chinas im Zusammenhang mit COVID-19 auf ein späteres Datum verschoben.

Neben dem bilateralen Austausch verfügt die Schweiz über ein breites Instrumentarium für die Thematisierung der Menschenrechte mit China. Der multilaterale Rahmen - zum Beispiel der Menschenrechtsrat in Genf - bietet ebenfalls Gelegenheit, einzeln oder gemeinsam mit anderen Staaten unserer Besorgnis über die Verfolgung ethnischer und religiösere Minderheiten Ausdruck zu verleihen. Zudem werden ad hoc Demarchen zu Einzelfällen durchgeführt sowie Prozesse von Menschenrechtsverteidigern beobachtet.

Der Bundesrat erstattet dem Parlament regelmässig Bericht über die Menschenrechtspolitik der Schweiz. Er tut dies einerseits aktualitätsbezogen in den parlamentarischen Kommissionen und anlässlich von parlamentarischen Vorstössen (Beispiele: 20.5002 Frage Molina, 19.5571 Frage Molina, 19.5061 Frage Molina, 19.4408 Po. Fraktion S, 19.3853 Ip. Graf, 18.4269 Ip. Barrile). Andererseits setzt er sich jeweils im Rahmen des Berichts zur Menschenrechtsaussenpolitik der Schweiz vertieft mit diesen Fragen auseinander. Dieser wird alle vier Jahre als Anhang des Aussenpolitischen Berichts veröffentlicht (zuletzt im Januar 2019) und kann vom Parlament diskutiert werden. Die im Postulat enthaltenen Punkte werden im Rahmen des nächsten Berichts berücksichtigt. Der Bundesrat sieht keine Notwendigkeit für einen zusätzlichen Bericht.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.