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19.4599 · Motion · 2019-12-20

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, den Sold für Angehörige der Armee an die Kaufkraft anzupassen und regelmässig zu überprüfen.

Begründung

Angehörige der Armee müssen während ihrer Dienstzeit zu Gunsten der Allgemeinheit auf vieles verzichten. Der Sold hat zwar durch die Ausrichtung des Erwerbsersatzes mittlerweile seine existenzielle Bedeutung verloren, ist aber nach wie vor ein starkes Zeichen der Wertschätzung gegenüber den Dienstleistenden.

1987 wurde der Sold letztmals angepasst. Seither hat sich die Kaufkraft aber massgeblich verändert. Nach über 30 Jahren ist es somit längst überfällig, den Sold an das heutige Preisniveau anzugleichen. Und auch künftig soll der Bundesrat regelmässig prüfen, ob der Sold noch eine angemessene Kaufkraft aufweist, damit der Sold nicht zu einer reinen Symbolik verkommt.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der militärische Sold wird in der Schweiz seit langem weniger als eigentliches Entgelt für die Militärdienstleistungen betrachtet als vielmehr als Entschädigung für die mit dem Dienst verbundenen persönlichen Auslagen. Seit der Einführung der Erwerbsersatzordnung im Jahre 1940 hat er seine existenzielle Bedeutung praktisch verloren. Die Entschädigungssätze der Erwerbsersatzordnung wurden seit ihrem Bestehen laufend erhöht und auch der Teuerung angepasst. Daneben gilt der Sold weiterhin als besonderes Zeichen der Wertschätzung des Staates an jene Bürgerinnen und Bürger, die sich persönlich für die Sicherheit des Landes engagieren. Dieses Zeichen der Wertschätzung wird in gleicher Höhe wie den Militärdienstleistenden auch den Angehörigen des Zivilschutzes und den Zivildienstleistenden ausgerichtet. Der Sold hat somit eher einen symbolischen als finanziellen Wert und ist ein Zeichen der Anerkennung für die persönliche Dienstleistung eines Einzelnen im Interesse von Staat und Gesellschaft. Bei der Beurteilung der Höhe des Soldes gilt es in Rechnung zu stellen, dass Dienstleistende Kost und Logis gratis erhalten. Überdies entstehen ihnen ihre Ausgaben für persönliche Bedürfnisse nicht nur im Militärdienst, sondern auch im Zivilleben.

Mit der Teilrevision des Bundesbeschlusses über die Verwaltung der Schweizerischen Armee erfolgte 1987 letztmals eine Anpassung des Soldansatzes. Für den Soldaten erhöhte sich damit der tägliche Sold von 4 Franken auf 5 Franken.

Würde der gesamte Sold für sämtliche Gradgruppen (vom Rekruten bis zum Obersten) der Kaufkraftentwicklung angepasst, so würden der Armee geschätzte Mehrausgaben von jährlich rund 15 Millionen Franken entstehen. Weil der Sold auch für Schutzdienst- und Zivildienstpflichtige angepasst werden müsste, würden Bund, Kantonen und den Zivildienst-Einsatzbetrieben zusätzliche Kosten in der Höhe von jährlich rund 5 Millionen Franken entstehen (davon 1.3 Millionen den Kantonen für geleistete Diensttage im Zivilschutz, rund 140 000 Franken dem Bundesamt für Zivildienst und rund 3.6 Millionen Franken den Zivildienst-Einsatzbetrieben für geleistete Zivildiensttage).

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.