20.1017 · Anfrage · 2020-06-08
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat hat mit der Botschaft 20.052 die Pflichtbeiträge zur integralen Beteiligung der Schweiz an den EU-Programmen Horizon Europe, am Euratom-Programm, an ITER und am Digital Europe Programm für die Periode 2021-2027 mit 5422,6 Millionen Franken beziffert. (Tabelle 7 in der Botschaft).
1. Wie hoch schätzt der Bundesrat die Pflichtbeiträge für eine integrale Beteiligung der Schweiz am EU-Kooperationsprogramm Erasmus+ für die Periode 2021-2027?
2. Wie hoch schätzt der Bundesrat die Pflichtbeiträge für eine integrale Beteiligung der Schweiz am EU-Kooperationsprogramm CreativeEurope für die Periode 2021-2027?
3. Wie lauten die mutmasslichen Berechnungsmethoden für die Pflichtbeiträge der Schweiz in diesen beiden Programmen?
Stellungnahme des Bundesrates
Zur 3. Frage: Um die Kosten für eine Assoziierung an beiden Programmen abzuschätzen, muss sich der Bundesrat derzeit auf die Programmentwürfe der Europäischen Kommission für die Periode 2021-2027 stützen. Die von der Kommission beantragten Beträge wurden an der Sitzung des EU-Rates vom 21. Juli 2020 nach unten korrigiert und dürften Ende Jahr vom EU-Parlament formell beschlossen werden. In jedem Fall ist eine allfällige Beteiligung der Schweiz an diesen Programmen an den Abschluss eines bilateralen Abkommens zwischen der Schweiz und der EU gebunden. Eine Kostenschätzung ist auf der Grundlage der im Rahmen von Sondierungsgesprächen von der Kommission erhaltenen Informationen möglich. Für Erasmus wurde eine Berechnungsmethode mithilfe eines "BIP-Schlüssels" erwähnt; diese wäre auch im Falle einer Assoziierung der Schweiz zwischen 2014 und 2020 zur Anwendung gekommen. Für Creative Europe hat sich die Kommission noch nicht zu einem möglichen Berechnungsschlüssel für den Beitrag von Drittstaaten wie der Schweiz geäussert. Ausserdem hatte die EU in den Verhandlungen um eine Schweizer Beteiligung an der Vorgängergeneration des Programms Creative Europe eine Angleichung der Schweizer Gesetzgebung an die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste verlangt und die weitere Entwicklung dieses Dossiers vom Zustandekommen des institutionellen Abkommens abhängig gemacht.
Zur 1. und 2. Frage: Die geschätzten Kosten sehen wie folgt aus:
ProgrammKosten EU 2014-2020 (laufende Preise)Kosten CH 2014-2020Antrag EU-Rat 2021-20271Kostenschätzung CH 2021-2027Erasmus16,4 Mia. EUR684 Mio. CHF224,1 Mia. EUR1,1-1,4 Mia. CHF für 7 Jahre3Creative Europe1,4 Mia. EUR51,1 Mio. CHF1,8 Mia. EUR*Berechnungsmethode wird diskutiert
1 Gestützt auf die Zahlen vom Juli 2020 (Beschluss des EU-Rats).2 Die Berechnung ist eine Schätzung aufgrund der Parameter, die zwischen der Schweiz und der EU zum Zeitpunkt des Unterbruchs der Verhandlungen im Februar 2014 diskutiert wurden.3 Diese Berechnung ist eine Schätzung der Schweiz, die von der EU nicht bestätigt wurde. Sie soll eine sehr grobe Schätzung der Kosten einer Assoziierung für eine erste Interessenabwägung ermöglichen. Variablen: Wechselkurs: zwischen 1,10 und 1.20 CHF/Euro, BIP EU ohne UK, Anteil BIP CH: zwischen 4,831 Prozent (Stand 2016) und 4,509 Prozent (Stand 2019).
Diese Zahlen sind allerdings lediglich Schätzungen; die Europäische Union hat weder den endgültigen Betrag des Programms noch die Assoziierungsmodalitäten für Drittstaaten oder die Berechnungsmethode definitiv festgelegt. Sowohl für Erasmus als auch für Creative Europe konnten über die Sondierungsgespräche mit der Europäischen Kommission keine genaueren Kosten in Erfahrung gebracht werden; es gelte die künftigen Beschlüsse abzuwarten. Überdies müssen mehrere Variablen berücksichtigt werden, unter anderem der Wechselkurs, das Referenzjahr für das BIP und die Berechnung zu laufenden oder zu konstanten Preisen.
Für die Jahre 2014 bis 2020 hatten Bundesrat und Parlament Ersatzmassnahmen für Erasmus und Creative Europe beschlossen. Die Ausgaben betrugen 218,7 Millionen CHF für Erasmus (Rechnung 2014-2019, Voranschlag 2020) und 32,8 Millionen für Creative Europe (Rechnung 2014-2019, Voranschlag 2020). Im Bildungsbereich wurden die bewilligten Mittel nicht vollständig ausgeschöpft. Doch da gewisse Aktivitäten mit der aktuellen Lösung nicht zugänglich sind (insbesondere der Grossteil der Kooperationsprojekte zwischen Bildungsinstitutionen), lässt sich nicht sagen, welche Mittel von der Schweiz beansprucht werden könnten, wenn sie an das Programm angeschlossen wäre.
Vor dem Hintergrund dieser Unbekannten muss eine allfällige Beteiligung der Schweiz an den beiden Programmen in der Periode 2021-2027 im Bundesrat bis Ende 2020 besprochen werden.
Antwort des Bundesrates.