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In allen Politikbereichen Biodiversitätsrisiken aufzeigen und negative Einflüsse auf die Biodiversität vermindern

20.1078 · Anfrage · 2020-12-14

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat schreibt auf meine IP 20.3660, er habe im Aktionsplan Biodiversität Massnahmen beschlossen, welche Biodiversitätsrisiken aufzeigen und negative Einflüsse vermindern sollen. Nachdem die Studie "Biodiversitätsschädigende Subventionen" einen wichtigen Teil dieser Risiken identifiziert hat:

1. Welche anderen Arten von Biodiversitätsrisiken verbleiben?

2. Welche davon sollen aufgezeigt werden und bis wann?

3. Welche der Massnahmen sind bereits oder werden noch umgesetzt und bis wann?

Stellungnahme des Bundesrates

Zu 1 und 2) In der Antwort auf die Interpellation Andrey (20.3660) wies der Bundesrat auf das bestehende ENCORE-Tool hin, welches die Abhängigkeiten der verschiedenen Wirtschaftssektoren von der Biodiversität und diversen Ökosystemleistungen aufzeigt. Die aktuell laufende Weiterentwicklung dieses Tools im Rahmen des Aktionsplans Biodiversität betrachtet allerdings nicht die Risiken, sondern fokussiert auf die Auswirkungen von Investitionen auf die Biodiversität. Andere Arten von Biodiversitätsrisiken werden zurzeit nicht analysiert.

Zu 3) Neben der Weiterentwicklung des ENCORE-Tools arbeitet das BAFU an der Umsetzung der Massnahme "4.2.4 Evaluation der Bundessubventionen" des Aktionsplans Strategie Biodiversität Schweiz. Die Studie der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) und der Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT) stellt hierfür eine umfassende Grundlage zur Verfügung und sie ist Ausgangspunkt für die Arbeiten der Verwaltung. Diese sehen eine ergebnisoffene Untersuchung ausgewählter Anreize und die Ausarbeitung von Reformvorschlägen zur Behebung von gegebenenfalls biodiversitätsschädigenden Auswirkungen vor. Das BAFU führt diese Massnahme in Zusammenarbeit mit den thematisch betroffenen Bundesämtern durch. Ein erster Zwischenbericht soll bis Mitte 2021 vorliegen, während der Abschluss der gesamten Massnahme auf 2023 vorgesehen ist.

Antwort des Bundesrates.

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