20.3175 · Interpellation · 2020-05-04
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Seit 2017 sind die finanziellen Beiträge der USA an die UNO stark gesunken, ja für einige Nebenorgane und Sonderorganisationen der UNO sind sie sogar ganz eingestellt worden. So haben etwa die WHO und die UNRWA, aber auch die UNICEF erheblich tiefere oder gar keine Beiträge mehr erhalten.
Es geht hier nicht darum, den katastrophalen Umgang des gegenwärtig im Weissen Haus residierenden Herrn mit der Pandemie zu kommentieren, das ist eine Sache zwischen ihm und seinen Mitbürgerinnen und Mitbürgern. Die Frage ist vielmehr, woher ein Staat, der seine Beiträge nicht mehr zahlt, noch das Recht nimmt, in diesen verschiedenen Gremien Einsitz zu nehmen.
1. Wie kann man es zulassen, dass ein Staat, der Mitglied der verschiedenen UNO-Nebenorgane und -Sonderorganisationen ist, völlig einseitig seine finanziellen Beiträge aussetzt?
2. Wie kann man akzeptieren, dass ein Staat, der seine Beiträge nicht zahlt, in den Leitungsgremien dieser Organe und Organisationen sitzt und sogar über ein Vetorecht verfügt?
3. Würde unser Land ebenfalls in Betracht ziehen, seine Beiträge auszusetzen, wenn ihm ein Beschluss der UNO missfallen würde?
4. Gedenkt der Bundesrat sich durch Herrn Ignazio Cassis, Vorsteher des EDA, einzuschalten und die Suspendierung der USA in allen betroffenen Organen und Organisationen zu verlangen, bis die fälligen Beiträge wieder vollumfänglich geleistet werden?
Stellungnahme des Bundesrates
Die USA sind sowohl in Bezug auf obligatorische wie auch freiwillige Beiträge der grösste Geldgeber im UNO-System. Sie bezahlen an die vier genannten Entitäten folgende Beiträge:
- Pflichtbeiträge: die USA entrichten obligatorische Beiträge an die UNO. Die UNRWA erhält jährlich einen kleinen Beitrag des regulären UNO-Budgets und somit indirekt auch von den USA. Die Zahlungen an die Weltgesundheitsorganisation (WHO) haben die USA suspendiert. Die USA notifizierten am 6. Juli 2020 den UNO-Generalsekretär über ihren Austritt aus der WHO. Gemäss der von den USA eingereichten und von der Weltgesundheitsversammlung akzeptierten Annahmeurkunde der WHO-Verfassung, wird der Austritt nach 12 Monaten wirksam und setzt voraus, dass die finanziellen Verpflichtungen der USA für das laufende Finanzjahr der Organisation in vollem Umfang erfüllt werden.
- Freiwillige Beiträge: die USA bezahlen freiwillige Beiträge an die UNO und UNICEF; letztere wird ausschliesslich über freiwillige Beiträge finanziert. Die USA haben ihre freiwilligen Beiträge an die UNRWA 2018 signifikant gekürzt und 2019 eingestellt. Die freiwilligen Beiträge an die WHO haben die USA suspendiert.
Bei freiwilligen Beiträgen steht es jedem Staat frei, über die Höhe seines Beitrags zu entscheiden. Er kann diesen auch jederzeit auf eigene Initiative ändern.
Die Mitgliedschaft in verschiedenen Gremien der UNO ist nicht an Zahlungen gebunden. Die Grundlagendokumente der genannten Organisationen enthalten kein Ausschluss- oder Suspendierungsverfahren gegen Mitgliedsstaaten, die ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachgekommen sind. Jedoch sehen die Gründungsdokumente einzelner Organisationen Konsequenzen vor, für den Fall, dass ein Staat seine Pflichtbeiträge nicht bezahlt.
- Für die UNO sieht die UNO-Charta (Art. 19) vor, dass ein Staat sein Stimmrecht in der UNO-Generalversammlung (UNO-GV) verliert, wenn die Zahlungsrückstände seiner obligatorischen Beiträge den für zwei Jahre geschuldeten Betrag übersteigen. Die Zahlungsrückstände der USA haben diese Grenze bislang nie überschritten.
- Die Weltgesundheitsversammlung kann gemäss WHO-Verfassung (Art. 7), einem Staat, der seine Pflichtbeiträge nicht bezahlt, das Stimmrecht und die ihm zustehenden Leistungen entziehen. Auch dieser Artikel wurde bisher nie auf die USA angewandt und erübrigt sich, falls ihr Austritt wirksam wird.
- Die Gouvernanzgremien von UNRWA und UNICEF kennen keinen vergleichbaren Mechanismus, zumal sie beinahe ausschliesslich durch freiwillige Beiträge finanziert werden.
Es liegt im Interesse der Schweiz, dass die UNO als zentrale Organisation des multilateralen Systems in der Lage ist, die ihr von den Mitgliedstaaten übertragenen Aufgaben zu erfüllen und die Mitgliedstaaten ihre Pflichtbeiträge bezahlen.
Antwort des Bundesrates.