20.3307 · Interpellation · 2020-05-05
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
In seiner Antwort auf die Interpellation 18.4149 hat der Bundesrat seinen Willen bekräftigt, die Istanbul-Konvention umzusetzen, namentlich mit der Verordnung vom 13. November 2019, die am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist. Allerdings hat der Bundesrat gleichzeitig auch die Meinung geäussert, dass es in erster Linie an den Kantonen sei, konkrete Massnahmen im Kampf gegen häusliche Gewalt vorzuschlagen.
Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Hat die Coronakrise nicht deutlich aufgezeigt, dass eine Plattform auf Bundesebene, rund um die Uhr erreichbar über Telefon und andere Kanäle, für die Schweiz wichtig wäre, namentlich zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, und dies umso mehr, als nur gerade 3 Staaten, darunter die Schweiz, von 47 unterzeichneten Staaten bislang noch keine solche Telefon-Hotline eingerichtet haben?
2. Bestimmte Kantone sind der Auffassung, dass die gegenwärtige Krise und die teilweise Ausgangssperre keine Zunahme häuslicher Gewalt provoziert haben. Ist dem wirklich so, oder muss man vielmehr annehmen, dass die Opfer, quasi permanent gezwungen, mit ihren Peinigern zusammen zu sein, nicht in der Lage waren, um Hilfe zu bitten?
3. Wenn dies der Fall ist: Wäre es da nicht angebracht, die Strategie der Umsetzung der Istanbul-Konvention zu überdenken und die Hürden für die Kontaktaufnahme mit den Anlaufstellen und für die Betreuung der Opfer zu senken?
4. Wie gedenkt der Bund, die Zielsetzung von Artikel 24 der Konvention bis Februar 2021 (Frist für den Evaluationsbericht) zu erfüllen, angesichts des Umstands, dass mehrere Kantone bis jetzt keine Telefon-Hotline eingerichtet haben?
Begründung
Die Coronakrise schürt grosse Ängste, dass die häusliche Gewalt zunehmen könnte. Die Massnahmen, die der Bund zur Umsetzung der Istanbul-Konvention ergriffen hat, schienen bereits dem Urheber der Interpellation 18.4149 ungenügend. Heute scheint es leider, dass die damaligen Feststellungen an Aktualität nur noch gewonnen haben. Dies ist umso mehr der Fall, als die ersten Meldungen der Kantone, die häusliche Gewalt habe wegen der Coronakrise nicht zugenommen, eher geeignet sind, uns noch mehr zu beunruhigen. Denn diejenigen Länder, die eine erste Bilanz über die Folgen einer (Teil-)Ausgangssperre ziehen konnten, scheinen eine Zunahme häuslicher Gewalt zu verzeichnen. Demzufolge ist es wahrscheinlich, dass die Opfer ganz einfach nicht an die zuständigen Stellen und Behörden gelangen können.
Stellungnahme des Bundesrates
1. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Berberat 18.4149 "Umsetzung der Istanbul-Konvention. Welche finanziellen Mittel sind für konkrete Massnahmen eingeplant?" ausführte, wurde die Frage der Einrichtung einer nationalen telefonischen Helpline für Gewaltopfer von den Kantonen in zwei Anläufen mit Unterstützung des Bundes geprüft. Sowohl 2013 wie auch 2018 haben die zuständigen kantonalen Konferenzen entschieden, auf die Einrichtung einer zentralen Telefonnummer vorerst zu verzichten. Stattdessen wurde mit der Neugestaltung der Webseite www.opferhilfe-schweiz.ch der Online-Zugang zur Opferhilfe wesentlich verbessert. Die bestehenden Hilfsangebote standen während der Covid-19-Pandemie durchgehend zur Verfügung.
2. und 3. Die von Bund und Kantonen am 20. März 2020 eingesetzte Task Force zu häuslicher Gewalt und Corona unter der Federführung des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) steht in engem Kontakt mit den zuständigen Stellen von Opferhilfe, Frauenhäusern und Polizei, um die Entwicklung der Fallzahlen zu häuslicher Gewalt genau zu beobachten und stellt bisher in den meisten Kantonen keinen signifikanten Anstieg von Meldungen während der Covid-19-Pandemie fest (Stand 4. Juni 2020). In 4 Kantonen der Nordwestschweiz haben nach dem 11. Mai 2020 mehr Betroffene von häuslicher Gewalt die Opferhilfe kontaktiert. Die Task Force arbeitet während der Phase der Lockerung der Ausgangsbeschränkungen weiter und wird bis Ende Jahr die Situation aufmerksam beobachten und bei Bedarf geeignete Massnahmen ergreifen.Im April/Mai 2020 hat die Task Force eine Plakataktion in 13 Sprachen lanciert, damit Gewaltbetroffene über die bestehenden Hilfsangebote informiert sind und wissen, wo sie auch während der Corona-Krise Hilfe erhalten (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/haeusliche-gewalt/koordination-und-vernetzung.html). Die Mitglieder von über 20 Dachverbänden aus verschiedenen Bereichen des täglichen Lebens unterstützen die Verbreitung der Plakate in ihren Geschäften, Praxen und Anlaufstellen. Eine zusätzliche Finanzierung der Dargebotenen Hand 143, des Kinder- und Jugendnotrufs der Pro Juventute 147 und des Beratungstelefons von Pro Mente Sana wurde durch das Bundesamt für Gesundheit und das Bundesamt für Sozialversicherungen gesichert. Ausserdem hat die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) am 15. Mai 2020 eine Kampagne in den Sozialen Medien lanciert, um die Bekanntheit der Opferhilfe-Webseite zu erhöhen. Diese vom Bund mitunterstützte Kampagne richtet sich an Jugendliche und Kinder sowie an erwachsene Personen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind.
4. Gemäss Artikel 24 der Istanbul-Konvention (SR 0.311.35) treffen die Staaten die erforderlichen Massnahmen, um eine kostenlose, landesweite und täglich rund um die Uhr erreichbare Telefonberatung einzurichten. In seiner Botschaft vom 2. Dezember 2016 (BBl 2017 185) hält der Bundesrat fest, dass das schweizerische Recht den Anforderungen der Konvention insgesamt zu genügen vermag und dass einzig die Frage, ob und gegebenenfalls wie das bestehende Angebot an Telefonberatungen auszubauen ist, vertieft abzuklären ist. Das EBG erstellt dafür aktuell eine Übersicht zu allen bestehenden Telefonberatungen für Opfer von Gewalt. Die Resultate dieser Bestandesaufnahme liegen im Herbst 2020 vor. Sie bildet die Grundlage für die wietere Diskussion zwischen Bund und Kantonen über die Frage einer nationalen Gewalt-Helpline bzw. der Verbesserung oder Weiterentwicklung des bestehenden Angebots an Telefonberatungen und der Opferhilfe-Website der SODK.
Antwort des Bundesrates.