Der Bundesrat muss sich auf internationaler Ebene für die Einführung einer Kerosinsteuer einsetzen
20.3383 · Motion · 2020-05-06
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Weltklimarat fordert die Regierungen auf, die Treibhausgasemissionen rasch zu senken, da die Auswirkungen der Erderwärmung nur so auf einem akzeptablen Niveau gehalten werden können. Die zivile Luftfahrt ist einer der Bereiche, in dem die CO2-Emissionen am schnellsten zunehmen. In der Schweiz haben die CO2-Emissionen der zivilen Luftfahrt seit 1990 um mehr als 70 Prozent zugenommen. Prognosen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation zufolge werden die globalen Emissionen im Jahr 2020 um 70 Prozent höher sein als im Jahr 2005.
Die Luftfahrt der Schweiz trägt im Umfang von 18 Prozent zur weltweiten Klimaerwärmung bei. Diese Zahl ist im internationalen Vergleich sehr hoch.
Im Unterschied zu den anderen fossilen Treibstoffen ist Kerosin steuerfrei. Dies geht auf einen Beschluss zurück, der gegen Ende des Zweiten Weltkrieges mit dem Ziel gefasst wurde, "Freundschaft und Verständnis zwischen den Staaten und Völkern der Welt zu schaffen und zu erhalten". Die Luftfahrt hat es geschafft, sich diesen Ausnahmestatus sowohl 1997 in Kyoto wie auch 2015 in Paris zu erhalten, und ist somit nicht Gegenstand der Verpflichtungen, die die Staaten eingegangen sind. Doch die Zeiten haben sich geändert, und diese Ausnahme ist nicht mehr akzeptabel.
Das Programm "CORSIA" (Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation) ist ungenügend, denn es bezweckt nicht die Begrenzung, sondern leidglich die Kompensation von Emissionen, und bis 2027 ist die Teilnahme am Programm freiwillig.
Zudem kommen die Luftfahrtunternehmen in den Genuss von Steuerprivilegien, für internationale Flüge zahlen sie weder Mehrwert- noch Treibstoffsteuer.
Auf internationaler Ebene haben sich Fachleute sowie Ministerinnen und Minister für eine Kereosin-Steuer ausgesprochen. Die schwedische Finanzministerin befürwortet bilaterale und multilaterale Abkommen zur Besteuerung von Kerosin. Der stellvertretende Generalsekretär der OECD wies darauf hin, dass die Luftfahrt sich aus Gründen der Effizienz und der Gerechtigkeit an den Bemühungen zur Dekarbonisierung beteiligen müsse, zumal unter allen Haushalten jene mit hohem Einkommen die Luftfahrt am häufigsten in Anspruch nehmen.
In der Schweiz belaufen sich die durch die Luftfahrt nicht gedeckten Kosten auf 1,3 Milliarden Franken. Das entspricht einem Betrag von 2,6 Rappen pro Kilometer und Passagier.
Der Bundesrat muss auf internationaler Ebene daher eine treibende Kraft hinter der Einführung einer Kerosinsteuer sein.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Anteil der Kohlendioxid-Emissionen (CO2) aus dem weltweiten Luftverkehr beträgt 2 bis 2,5 Prozent an den globalen durch Menschen verursachten fossilen CO2-Emissionen (IEA 2018). In der Schweiz betrug der Anteil des nationalen und internationalen Luftverkehrs im Jahr 2017 ca. 12,5 Prozent an den erfassten Gesamtemissionen von CO2 und rund 10 Prozent an allen Treibhausgasen (CO2-Äquivalente) gemäss Treibhausgasinventar. Der Bundesrat vertritt die Ansicht, dass die Luftfahrt wie alle Wirtschaftsbereiche ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten muss. Luftverkehr ist global und auch Fortschritte beim Klimaschutz erfordern in erster Linie ein gemeinsames und koordiniertes Vorgehen der internationalen Staatengemeinschaft. Aussichtsreich sind vor allem technische und operationelle Massnahmen sowie längerfristig die Förderung nachhaltiger Treibstoffe.
Bei den so genannten marktbasierten Massnahmen steht das globale Carbon Offsetting and Reduction Scheme (CORSIA) der internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO im Vordergrund. Gestützt auf CORSIA und den Beschluss des ICAO-Rates von Ende Juni 2020 müssen die Fluggesellschaften ab dem 1. Januar 2021 alle Emissionen auf internationalen Strecken, die über den Emissionen des Bezugsjahres 2019 liegen, durch den Kauf von Emissionsreduktionszertifikaten kompensieren. Zudem ist der schweizerische Luftverkehr seit dem 1. Januar 2020 in das mit dem europäischen Emissionshandelssystem verknüpfte schweizerische Emissionshandelssystem eingebunden. Dieses deckt Flüge innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums EWR und der Schweiz ab.
Der Bundesrat hat sich zur Frage von Steuern und Abgaben auf Flugtreibstoffe bereits verschiedentlich geäussert, beispielsweise in der Antwort auf die Interpellation 19.3508, in der Stellungnahme zur Motion 20.3523 oder auch im Bericht 2016 über die Luftfahrtpolitik des Bundesrates (BBl 2016 1877).
Der nationale Luftverkehr ist heute mineralölsteuerpflichtig. Die für den internationalen kommerziellen Luftverkehr geltende Befreiung der Treibstoffe von Steuern und Abgaben dient dazu, allen Fluggesellschaften weltweit die gleichen Wettbewerbsbedingungen zu garantieren und sie so vor Diskriminierungen zu schützen. Sämtliche der rund 150 bilateralen Luftverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und anderen Staaten enthalten eine Bestimmung zur Steuerbefreiung der Treibstoffe für den Verkehr zwischen den jeweiligen Vertragsstaaten. Eine unilaterale Änderung dieses Prinzips durch die Schweiz würde die Neuverhandlung dieser Abkommen bedingen.
Eine Aufhebung der allgemeinen Steuerbefreiung von Flugtreibstoffen steht zurzeit nicht auf der politischen Agenda der ICAO und ihrer 193 Mitgliedstaaten. Sollte es international Spielraum bei der Frage der allgemeinen Besteuerung von Flugtreibstoffen im globalen Verkehr geben, wird der Bundesrat weiterhin entsprechende Vorhaben prüfen und sie auch unterstützen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.