20.3566 · Motion · 2020-06-10
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, mit den Verbundpartnern Kantone und Organisationen der Arbeitswelt Massnahmen zu ergreifen, um die negativen Folgen der COVID-19 Massnahmen auf die Lehrbetriebe und die Jugendlichen vor, in und nach der Lehre zu mindern. So hat er mit geeigneten Massnahmen sicherzustellen, dass ein weiterhin attraktives Lehrstellenangebot erhalten bleibt, allenfalls verpassten Lernstoff während der Lehre aufgeholt werden kann und Stellensuchende nach dem Lehrabschluss so unterstützt werden, dass eine Arbeitslosigkeit verhindert werden kann. Zudem hat er jene Massnahmen zu ergreifen, mit denen er bei einer allfälligen zweiten Welle, die negativen Auswirkungen auf die Lehrbetriebe und die Jugendlichen auffangen will. Das Ziel muss es sein, unserer Wirtschaft längerfristig den Nachwuchs an gut qualifizierten Arbeitskräften zu sichern.
Begründung
Die Corona-Krise mit dem Shutdown trifft die Wirtschaft hart und hat auch direkte Auswirkungen auf die berufliche Grundbildung. Die Situation wird zum Teil je nach Branche und Region anders sein. Fallen infolge der Krise im Herbst oder im Jahre 2021 Lehrstellen weg, wird der Wirtschaft in 4-5 Jahren der Nachwuchs von gut qualifizierten Fachkräften fehlen. Die Lehrbetriebe müssen bei diesen für sie existenziellen langfristigen Entscheiden unterstützt werden. Aber auch die betriebliche, schulische und überbetriebliche Ausbildung der Jugendlichen in der Lehre war und ist beispielsweise durch die Kurzarbeit und Betriebsschliessungen betroffen. Home-Office war für die Betriebe und die Jugendlichen insbesondere bei der betriebspraktischen Ausbildung eine besondere Herausforderung. Die Verbundpartner Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt sind hier gefordert, das Nachholen von verpasstem Unterrichtsstoff zu unterstützen. Schlussendlich lehren uns die Erfahrungen, dass in konjunkturell schwachen Jahren ein beträchtlicher Anteil der Berufseinsteiger für eine bestimmte Zeit arbeitslos wird. Denn es werden nach dem Lehrabschluss weniger Jugendliche im bisherigen Betrieb weiterbeschäftigt werden können. Um eine Zunahme der Jugendarbeitslosigkeit zu verhindern, braucht es unterstützende Massnahmen für den Einstieg ins Berufsleben. Schlussendlich ist zwar jede Krise wieder anders, aber es muss auch interessieren, welche Vorbereitungen bereits heute im Hinblick auf eine allfällige zweite Welle getroffen werden.
Mit dem Forschungsprojekt "LehrstellenPuls" erhebt die ETH Zürich gegenwärtig monatlich den Einfluss von COVID-19 auf die Lehrbetriebe und die Berufslernenden. Damit stehen laufend aktuelle und wichtige Grundlagen zur Verfügung. Für Bundesrat Guy Parmelin beschäftigt sich eine Task Force mit den Auswirkungen der Corona-Krise auf die berufliche Grundbildung. Das Berufsbildungsgesetz gibt zudem dem Bundesrat die Möglichkeit, befristete Massnahmen zu ergreifen, wenn sich ein Ungleichgewicht zwischen dem Angebot von Lehrstellen und ihrer Nachfrage abzeichnen sollte (Art. 13 BBG). Es stehen somit allen Verbundpartnern als Entscheidungsträger die Informationen zur Verfügung, um nun schnell und zielgerichtet zu handeln. Ziel muss es sein, unser Berufsbildungswesen zu stärken und den Nachwuchs an qualifizierten Fachkräften für unsere Wirtschaft zu stärken.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Damit sich das neue Coronavirus möglichst wenig negativ auf die Berufsbildung auswirkt, setzt der Bundesrat auf die verbundpartnerschaftlich konsolidierten Massnahmen der Task Force "Perspektive Berufslehre 2020". Die Task Force beobachtet die Lage auf dem Lehrstellenmarkt und die Situation der Lehrabgängerinnen und -abgänger. Grundlage dazu sind monatliche Erhebungen bei den kantonalen Berufsbildungsämtern und bei Organisationen der Arbeitswelt (OdA). Dieses Monitoring hilft frühzeitig Tendenzen und Handlungsbedarf zu erkennen. Zudem macht die Task Force bewährte Massnahmen wie Lehrstellenförderung oder Coaching sichtbar und trägt zur Vernetzung der Akteure bei.
Kantone und OdA können dabei auf ein erprobtes Instrumentarium an Massnahmen zurückgreifen und damit sowohl Betriebe als auch Jugendliche gezielt unterstützen. Der Bund hat mit dem Förderschwerpunkt "Lehrstellen Covid-19" die Möglichkeit, Projekte der Verbundpartner zu unterstützen. Damit kann der Bund gestützt auf das Berufsbildungsgesetz (SR 412.10) und im Rahmen bestehender Kredite Vorhaben von Kantonen und OdA zum Erhalt und zur Schaffung und Besetzung von Lehrstellen, zur Erarbeitung neuer Ausbildungsmodelle oder zur Vermeidung von Lehrvertragsauflösungen gezielt unterstützen. Der Bund übernimmt bei diesen Vorhaben bis zu 80 Prozent der Kosten, wenn die Projekte bis Ende 2020 eingegeben werden und höchstens bis Ende 2021 angelegt sind. Dauern die Projekte länger, werden ab 2022 bis zu 60 Prozent der Kosten übernommen. Entsprechende Beitragsgesuche werden prioritär behandelt, damit die Vorhaben möglichst schnell bewilligt und umgesetzt werden können.
In diesem Jahr ist mit einem überdurchschnittlichen Anstieg der Jugendarbeitslosigkeit zu rechnen. Diese war Ende Juni 2020 mit 3,3 Prozent 1,4 Prozentpunkte höher als Ende Juni 2019 (1,9%). Die Situation dürfte sich nächstes Jahr aber wieder schrittweise entspannen: Erfahrungen aus vergangenen Krisen zeigen, dass Jugendliche überdurchschnittlich stark von konjunkturellen Aufschwüngen profitieren. Es ist daher zu erwarten, dass sich die Jugendarbeitslosigkeit bei einer Erholung der Wirtschaft wieder zurückbilden wird.
Gemäss Art. 2 der Verordnung des WBF über die Vergütung von arbeitsmarktlichen Massnahmen (SR 837.022.531) stehen den kantonalen Vollzugsstellen der Arbeitslosenversicherung mehr finanzielle Mittel für die Beratung und aktivierende Unterstützung der arbeitslosen Personen zur Verfügung, wenn die Arbeitslosigkeit steigt. Die Kantone verfügen über ein breites Spektrum an Massnahmen, beispielsweise bei der Unterstützung der Stellensuche oder beim Erwerb zusätzlicher Qualifikationen. Die Kantone können diese arbeitsmarktliche Massnahme bedarfsgerecht einsetzen und ausbauen. In Zeiten erhöhter Arbeitslosigkeit können Personen, die von der Erfüllung der Beitragszeit befreit sind und deshalb vor dem erstmaligen Bezug der Arbeitslosenentschädigung eine besondere Wartezeit von 120 Tagen haben, bereits während dieser besonderen Wartezeit an einem Berufspraktikum teilnehmen. Aufgrund der ansteigenden Arbeitslosigkeit im Zuge der Coronavirus-Krise sind die Voraussetzungen für Berufspraktika während der besonderen Wartezeit ab Sommer 2020 erfüllt. Ausserdem können Berufsbildnerinnen und Berufsbildner, die einen Arbeitsausfall erleiden und weiterhin Lernende in ihrer Ausbildung unterstützen, Kurzarbeitsentschädigung erhalten.
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass sowohl in der Berufsbildung als auch betreffend Jugendarbeitslosigkeit ein wohlabgestimmtes Instrumentarium vorhanden ist, das bedarfsgerecht zum Einsatz kommt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.