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20.3779 · Motion · 2020-06-18

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit der Bund für die 16- bis 25-Jährigen ein Pilotprojekt für Mediengutscheine durchführen kann.

Begründung

Bei den 16- bis 25-Jährigen in der Schweiz gehören 56 Prozent zu den sogenannten News-Deprivierten, also jene, die einen weit unterdurchschnittlichen Nachrichtenkonsum aufweisen wie das Forschungsinstitut Öffentlichkeit und Gesellschaft (Fög) 2019 in einem Bericht festhielt. Laut dem Fög interessieren sich diese Personen kaum für die Berichterstattung über regionale und nationale Ereignisse in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.

Laut dem Forschungsinstitut verfügt diese Personengruppe über wenige politische Kenntnisse und nimmt kaum am politisch-demokratischen Prozess teil. Gleichzeitig hat sie laut Fög ein geringes Vertrauen in staatstragende Institutionen.

Im Rahmen der frühen Bildung sowie der Medienförderung soll darauf hingewirkt werden, dass Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene schon früh mit qualitativ hochstehender Schweizer Medienberichterstattung konfrontiert werden, sich über Politik, Wirtschaft und Gesellschaft informieren können und langfristig an die Nutzung kostenpflichtiger Medien herangeführt werden. Das Ziel kann durch spezifische Anreize erreicht werden. Die News-Deprivierten jungen Erwachsenen erhalten so Zugang zu qualitativen Medienangeboten und bleiben den Verlagen langfristig als Abonnenten erhalten. Durch die Anwerbung eines Alterssegments, das heute ohnehin nicht zur Kundschaft gehört, ist die Investition langfristig sowohl ökonomisch als auch bildungs- und demokratiepolitisch durchaus gewinnbringend. Die geplante Digital Allianz der Verleger vereinfacht künftig zudem ein einfaches online-Login.

Wenn der Staat Medienförderung betreibt, muss diese kanalunabhängig erfolgen, also bspw. ohne Einschränkung auf die gedruckte Presse. Auch sollte nicht primär der Staat entscheiden, welche Publikationen unterstützt werden. Besser und staatspolitisch weitaus unproblematischer ist es, wenn dieser Entscheid der Bevölkerung übertragen wird. Dafür braucht es eine Subjekt- statt einer Objektfinanzierung. Die öffentlichen Gelder sollen also nicht direkt an Medien ausgezahlt werden, sondern mittels Gutscheinen an die Bevölkerung. Jede und jeder einzelne kann dann selbst entscheiden, für welche Publikationen er die Gutscheine einsetzen kann (wobei der Staat natürlich gewisse Mindestanforderungen an eine Publikation festlegen kann). Im Bereich der Kindertagesstätten wird das System der Subjektfinanzierung bereits vielerorts erfolgreich praktiziert.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat Verständnis für dieses Anliegen. Allerdings ist fraglich, inwieweit die Bundesverfassung (BV, SR 101) derzeit Raum für ein solches Gutscheinsystem lässt. Die Bundesverfassung beschränkt die Bundeskompetenz für die Medienförderung auf elektronische Medien (Art. 93 BV). Gestützt auf diesen Artikel wären Gutscheine für die Presse also ausgeschlossen. Auch wenn das Gutscheinmodell als Bildungsmassnahme verstanden wird, wäre die Verfassungsmässigkeit problematisch, da dem Bund in diesem Bereich ebenfalls nur beschränkt Förderkompetenzen zukommen. Jedenfalls müsste sich die konkrete Ausgestaltung des Gutscheinsystems an den bestehenden Bundeskompetenzen ausrichten.

Was das Anliegen der Motion angeht, ein nachfrageorientiertes System einzuführen, wird diesem bereits mit dem vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmenpaket zugunsten der Medien (20.038) im Bereich der Online-Medien entsprochen. Wer mit seinem Online-Angebot ein bezahlendes Publikum erreicht, soll einen Bundesbeitrag erhalten. Mit dieser Unterstützung sollen die Anbieterinnen inhaltlich und preislich attraktive Online-Medieninhalte anbieten können, auch zum Beispiel für junge Menschen. Mit der Förderung von Online-Medien soll der veränderten Mediennutzung insbesondere der jüngeren Bevölkerung Rechnung getragen werden. Damit soll sichergestellt werden, dass sich auch junge Menschen mit attraktiven, einheimischen Medieninhalten informieren können.

Der Bundesrat hat bereits in seiner Antwort zum Postulat 18.3903 Aebischer "Ideen für Gutscheinsystem bei direkter Medienförderung prüfen" vom 27. September 2018 Bedenken geäussert. Unter anderem hat der Bundesrat auf die Gefahr hingewiesen, dass die kleineren Titel in den Regionen nicht ausreichend berücksichtigt und vor allem grosse Medienhäusern ausgewählt würden, weil diese die Einlösung der Gutscheine auch entsprechend bewerben könnten.

Es stellt sich grundsätzlich die Frage, ob die beabsichtigte Heranführung von jungen Menschen an bezahlpflichtige Medienangebote mit dieser Massnahme gelingt. So wäre nicht kontrollierbar, ob die Jugendlichen den Gutschein für sich selbst einlösen, oder ob sie ihn für ihre Eltern oder die ganze Familie einsetzen. Das könnte dazu führen, dass bisherige Abonnemente aufgelöst würden.

In der Schweiz leben rund 933'000 Personen in der fraglichen Altersgruppe in rund 650'000 Haushalten. Wenn jeder Haushalt mit einer Person zwischen 16 und 25 Jahren einen 100-Franken-Gutschein erhielte, würde dies bis zu 65 Millionen Franken pro Jahr kosten. Auch der administrative Aufwand für die Umsetzung eines solchen Modells wäre gross. Es müssten unter anderem umfangreiche Datenbanken aufgebaut und gepflegt, förderberechtigte Medienanbieterinnen definiert und geprüft und ein Abrechnungssystem aufgebaut werden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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