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20.4328 · Motion · 2020-11-03

Finanzdepartement

Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament zur Gewährleistung eines wirkungsvollen Service Public ein Gesetz über die politische Steuerung und Oberaufsicht von Unternehmen mit einem Grundversorgungsauftrag vorzulegen.

Begründung

Was genau der Grundversorgungs-Auftrag und Zweck einer staatlichen bzw. staatsnahen Unternehmung oder Privaten ist und was nicht, wie mit dem Zielkonflikt zwischen Gewinnstreben und Gemeinwohl umzugehen ist und wie die politische (strategische) Führung und Aufsicht von SBB, Swisscom, Schweizerische Post, Skyguide und das öffentliche Radio und Fernsehen, ist in der sektoriellen Gesetzgebung nur lückenhaft geregelt. Dasselbe gilt auch für die politischen Einfluss- und Steuerungsmöglichkeiten sowie Aufsichtsverantwortung, wenn Buchungsunregelmässigkeiten oder Betriebspannen der Zuverlässigkeit und der Qualität des Service Public zusetzen.

Ein neues Gesetz über die politische Steuerung und Aufsicht von Unternehmen mit Grundversorgungsauftrag verfolgt das Ziel, den Service Public zu stärken und müsste (nicht abschliessend) unter Beachtung der Eignerverantwortung und der unternehmerischen Handlungsfreiheit die nachfolgenden Bereiche abdecken:

Grundsätze der corporate governance; politischer Einfluss und Steuerung; Transparenz und Berichterstattung; Oberaufsicht.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat unterstützt das Anliegen, dass das Parlament bei der politischen Steuerung von bundesnahen Unternehmen einbezogen wird und bei der Definition des Service Public eine zentrale Rolle spielt. Der Bundesrat ist hingegen nicht überzeugt von der Idee, die politische Steuerung und Aufsicht von Unternehmen mit Grundversorgungsauftrag mit einem neuen Gesetz zu regeln. Er ist der Meinung, dass den Anliegen der Kommissionsmotion im Rahmen des ParIG, des RVOG, der Organisationserlasse, der Berichte des Bundesrates über die Zielerreichung, der Mitarbeit der Kommissionen bei der Ausarbeitung der strategischen Ziele und der verbindlichen Corporate Governance-Leitsätze bereits weitgehend entsprochen wird. Diese Gestaltung und Umsetzung der Eignerpolitik ist flexibler; Entwicklungen können besser antizipiert und es kann rascher reagiert werden. Auch das Parlament kann seine Anliegen ohne neues Gesetz einfacher einbringen. Der Mehrwert eines neuen Gesetzes ist für den Bundesrat deshalb nicht ersichtlich.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.