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20.4505 · Interpellation · 2020-12-15

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Im Dokument "Mobilität und Raum 2050. Sachplan Verkehr", das das UVEK bis am 15. Dezember in eine Anhörung geschickt hat, kommen die Begriffe "Wasserstoff" und "Elektromobilität" nicht vor. Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:

1. Hat der Bundesrat auch künftig vor, den motorisierten Individualverkehr langfristig weiterzuentwickeln, insbesondere indem er zur Beschleunigung der Entwicklung von CO2-armen Technologien beiträgt? Wenn ja, wie und bis wann gedenkt er dies zu tun?

2. Um auf die Nachfrage im Zusammenhang mit der emissionsarmen individuellen Mobilität, insbesondere der Elektro- und Wasserstoffmobilität, reagieren und die entsprechende Infrastruktur aufbauen zu können, sind bauliche Massnahmen erforderlich. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass es Ziel des Sachplans Verkehr sein muss, insbesondere die Koordination dieser baulichen Massnahmen zu ermöglichen?

3. Wenn nein, wie gedenkt der Bundesrat die baulichen Massnahmen zu koordinieren, die für den Aufbau der Infrastruktur im Zusammenhang mit der Elektro- und Wasserstoffmobilität erforderlich sind?

Stellungnahme des Bundesrates

Zu Frage 1

Der Bundesrat fördert die Entwicklung von CO2 -armen Technologien in allen Bereichen der Mobilität weiter. Das Parlament hat dafür die entsprechenden Rahmenbestimmungen festgelegt, wie die CO2-Emissionsvorschriften für neue Fahrzeuge und die Unterstützung von Ladestationen in Wohngebäuden durch den Klimafonds. Bei den verschiedenen Antriebstechnologien verfolgt es einen technologisch neutralen Ansatz. Die Förderung durch den Bund kann durch die (Mit-) Finanzierung von Pilotprojekten oder von Massnahmen erfolgen, die von unterschiedlichen Akteuren ausgehen, wie zum Beispiel die Agglomerationsprogramme oder im Rahmen der gemeinsamen Roadmap zur Förderung der Elektromobilität. Über das Pilot- und Demonstrationsprogramms zur Wasserstoff-Mobilität unterstützt die Landesregierung die privaten Akteure.

Zu Frage 2

Der Teil Programm des Sachplans Verkehr fördert die Koordination der Infrastrukturen im Zuständigkeitsbereich des Bundes. Er möchte die CO2-armen oder CO2-freien Mobilitätsformen (unabhängig von der erforderlichen Technologie) unterstützen und den nötigen Rahmen schaffen, um diesen zum Durchbruch zu verhelfen. Der Bundesrat schlägt vor, den Inhalt des Sachplans, der in Anhörung war und derzeit überarbeitet wird, in diesem Sinne zu päzisieren.

Zu Frage 3

Aus Sicht der Raumplanung stellen die Infrastrukturen, die für die Versorgung mit Wasserstoff und Elektrizität für den Landverkehr nötig sind, keine besonderen Anforderungen. Derzeit treiben private Akteure den Aufbau eines landesweiten Netzes von Ladestationen für Elektrofahrzeuge und Wasserstofftankstellen sowie einer ausreichenden Anzahl von Elektrolyseuren zur Erzeugung von Wasserstoff voran. Die abgestimmte Planung eines Wasserstoff- und Stromversorgungsnetzes für die Elektromobilität für den Landverkehr kann nur gemeinsam von privaten und öffentlichen Akteuren (Bund, Kantone und Gemeinden) entwickelt werden. Auf den Rastplätzen des Nationalstrassennetzes ermöglicht das ASTRA die Ausrüstung von Schnellladestationen durch private Anbieter. Im Rahmen des Programms EnergieSchweiz fördert der Bund ausgewählte Pilotprojekte zu Ladestationen im öffentlichen Strassenraum ("Laternenladen"), zudem hat das Parlament im Rahmen der Revision des CO2-Gesetzes ein Förderprogramm für Ladeinfrastruktur in Mehrparteiengebäuden beschlossen.

Antwort des Bundesrates.

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