Lexipedia

21.3049 · Dringliche Interpellation · 2021-03-03

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Wir alle wollen einen schnellen Ausstieg aus der COVID-19-Pandemie. Dieser Ausstieg muss aber kontrolliert ein. Die betroffenen Branchen brauchen eine Perspektive, die Bevölkerung eine sichtbare Strategie. Deshalb braucht es verschiedene Sofortmassnahmen, auch in den Bereichen Datengrundlagen, Digitalisierung, Teststrategie und Impfstrategie.

Wir bitten den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Für Öffnungsschritte braucht es klare, konstante und nachvollziehbare Schlüssel-Indikatoren Erarbeitung, welche täglich einen aktualisierten Überblick über alle relevanten Daten zur Beurteilung der COVID-19 - Pandemie ermöglichen.

Welche Indikatoren zählt der Bundesrat dazu?

2. Mit den Öffnungsschritten braucht es ein funktionierendes Contact Tracing, inklusive Rückverfolgung, in allen Kantonen. Wie werden die technischen Möglichkeiten ausgebaut um gestützt auf Ratings der kantonalen Systeme für Öffnungsschritte nutzbar zu machen?

Wie kann die Covid-App für die Entlastung des Contact Tracing nutzbar gemacht werden?

3. Wann stehen endlich verlässliche Informationen über die Ansteckungsorte zur Verfügung?

4. Welche Folgen kann eine gezielte Massentest-Strategie und ein gut funktionierendes Contact Tracing auf einzelne Öffnungsschritte auf kantons- und Bundesebene haben? Ist der Bundesrat auch der Ansicht, dass die Tests für alle gratis sein müssen?

5. wie sind die Perspektiven für die Entwicklung von Tests, insbesondere von serologischen Tests?

6. Bis wann wird eine schweizweite IT-Lösung vorliegen, welche ein einwandfreies Datenmanagement für Tests und Impfungen ermöglicht sowie Testresultate und durchgeführte Impfungen für Betroffene sowie testende und impfende Stellen individualisiert eingesehen und eingegeben werden können?

7. Momentan wird ein Impfpass diskutiert. Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass dies eine explizite

gesetzliche Grundlage benötigen würde?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die transparente Information über die epidemiologische Situation und ihre Entwicklung ist dem Bundesrat ein wichtiges Anliegen. Die Indikatoren "Laborbestätigte Fälle", "Laborbestätigte Hospitalisationen" und "Laborbestätigte Todesfälle" werden seit Beginn der Covid-19 Krise täglich publiziert. Die Informationsgefässe und Kanäle werden seither laufend optimiert. Neben dem wöchentlichen Bericht, der seit dem 15. Juni 2020 online veröffentlicht wird, liefert seit dem 5. November 2020 das Dashboard des Bundesamts für Gesundheit BAG (www.covid19.admin.ch) eine Übersicht über die epidemiologische Situation der Schweiz. Das Dashboard wird täglich aktualisiert und stellt neben Informationen zum epidemiologischen Verlauf unter anderem auch Informationen zur effektiven Reproduktionszahl (Re), zu den Spital-Kapazitäten und zu den Impfungen bereit.

Es ist unbestritten, dass zur vollständigen Beurteilung der Epidemie verschiedene Indikatoren berücksichtigt werden müssen. Der Bundesrat beurteilt die nächsten Öffnungsschritte basierend auf Richtwerten: Die Positivitätsrate, die Auslastung der Intensivplätze, die durchschnittliche Reproduktionszahl über die letzten 7 Tage und die 14-Tages-Inzidenz. Der Bundesrat wird bei seinem Entscheid eine Gesamtbeurteilung dieser Richtwerte vornehmen.

2. In den letzten Monaten konnten die Kantone ihr Tracing-System verbessern, zum Beispiel durch die Automatisierung des Systems zur Benachrichtigung der positiven Fälle und zur Sammlung von Informationen zu den Kontaktpersonen. Zudem haben sie sehr grosse Anstrengungen zur Bereitstellung von Ressourcen, aber auch zur Schulung der Tracing-Teams unternommen. Positiv getestete Personen sowie deren enge Kontakte werden nun rasch von den Contact-Tracing-Teams betreut. In jüngerer Zeit wurden erhebliche zusätzliche Bemühungen zur Kontrolle der neuen Varianten unternommen. Ein klarer Schwerpunkt wurde auf die ausführliche Befragung der positiv getesteten Personen, das Ausbruchsmanagement und die Suche nach der Infektionsquelle gelegt.

Die nationale Datenbank für das Contact Tracing ist zudem einsatzbereit. Ihr sind aktuell 25 Kantone angeschlossen. Es wird laufend an der Verbesserung der Datenqualität gearbeitet, um die Auswertungen aussagekräftiger zu machen.

Die SwissCovid App trägt zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus bei, da sie das klassische Contact Tracing ergänzt, indem sie potenzielle Risikokontakte ermittelt, die durch das herkömmliche Contact Tracing nicht erfasst werden.

3. Infektionen kommen in allen Situationen vor, in denen Menschen ohne entsprechende Schutzmassnahmen in engem Kontakt sind. Verlässliche Daten darüber, wo sich jede Person infiziert hat, sind unmöglich zu erheben, auch weil viele Menschen nicht wissen, wo sie sich angesteckt haben. Je höher die Zahl der Kontakte ist, desto schwieriger wird es, den genauen Ansteckungsort zu ermitteln. Zudem machen positiv getestete Personen oft ungern genaue Angaben zu den Orten, an denen sie sich aufgehalten haben, weil sie Konsequenzen für andere Anwesende vermeiden wollen. Daten zum Ansteckungsort werden in der nationalen Contact-Tracing-Datenbank erfasst, die nun in Betrieb ist.

4. Eine funktionierende Rückverfolgung der Kontakte im Fall einer Infektion ist für die Kontrolle der Corona-Pandemie von grosser Bedeutung. Wie unter Punkt 2 dargelegt, wurde die notwendigen Anstrengungen in den Kantonen unternommen. Die Erfahrung in den Kantonen zeigt, dass mit gezielten und seit Ende Januar vom Bund finanzierten Tests an Orten, wo eine Zunahme der Übertragung beobachtet wurde oder vermutet wird, mehrere Cluster erfolgreich abgewendet und eingedämmt werden konnten. Am 12. März 2021 hat der Bundesrat deshalb die Weichen für eine massive Ausweitung und Förderung der Testung von asymptomatischen Personen gestellt, indem der Bund die Kosten für die Testung übernehmen wird.

5. Es sind bereits serologische Tests auf dem Markt. Da noch nicht bekannt ist, ob es sich bei den nachgewiesenen Antikörpern um Marker einer schützenden Immunität handelt, werden serologische Tests auf individueller Ebene vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) aktuell nicht empfohlen. Antikörpertests wurden in der Schweiz im Kontext von verschiedenen serologischen Studien, insbesondere der Corona Immunitas Studie, eingesetzt.

PCR-Tests und Antigen-Schnelltests, die eine Infektion nachweisen können, sind in der Schweiz empfohlen und werden benutzt. Spuck-Schnelltests befinden sich in der Validierungsphase. Die Qualität der Tests hat oberste Priorität.

6. Es bestehen bereits IT-Lösungen für die Sammlung, Auswertung und Darstellung von Test- und Impfdaten. Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen sind vorhanden.

Die kantonalen Daten über das vom BAG für das Impfmonitoring aufgebaute IT-System werden gestützt auf das Epidemiengesetz (Art. 24; EpG; SR 818.101) gesammelt, ausgewertet und dargestellt. Die Kantone können daraus anonymisierte Datensätze beziehen zu allen in ihrem Kanton erfassten Impfungen sowie zu allen erfassten Impfungen, die den Bürgerinnen und Bürger ihres Kantons auf dem gesamten Gebiet der Schweiz verabreicht wurden. Bund und Kantone verfügen im Rahmen des Impfmonitorings nur über anonymisierte Impfdaten.

Impfdaten sind besonders schützenswerte Personendaten. Bei ihrer Bearbeitung, namentlich durch Impfstellen, sind die Vorgaben des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG; SR 235.1) und die kantonalen Bestimmungen zum Datenschutz zu befolgen. Alle geimpften Personen haben gestützt auf Artikel 8 DSG (und analoge kantonale Bestimmungen) das Recht, über ihre gesammelten Impfdaten umfassend Auskunft zu erhalten. Geimpfte Personen haben zudem die Möglichkeit, selbständig und direkt auf ihre persönlichen Impfdaten zuzugreifen, sofern sie ihre Impfdaten in den elektronischen Impfausweis der Stiftung meineImpfungen.ch eintragen lassen.

In Bezug auf Testresultate besteht gestützt auf Art. 11 EpG ein Meldesystem, worüber alle Testresultate durch die meldepflichtigen Stellen an das BAG zu melden sind.

7. Impfnachweise sind in der Schweiz keine amtlichen Dokumente, sondern Dokumente im Rahmen des Arzt-Patientenverhältnisses. Dies gilt auch für den bestehenden Impfausweis in Papierform und den elektronischen Impfausweis von meineimpfungen.ch (mycovid). Gegenwärtig wird auf Bundesebene abgeklärt, ob u. a. im Hinblick auf eine mögliche Differenzierung von Massnahmen nach dem Impfstatus sowie für internationale Reisen die Schaffung eines möglichst fälschungssicheren Impfnachweises erforderlich ist, und welche rechtlichen, ethischen und technischen Rahmenbedingungen dabei zu beachten wären. Sowohl für eine allfällige Einführung eines staatlichen Impfausweises oder einer staatlichen Zertifizierung des Impfausweises als auch für die Kontrolle des Impfstatus mittels Zugang zu einem Impfregister wäre eine formell-gesetzliche Grundlage notwendig. Gleiches würde auch für einen allfälligen staatlichen Testnachweis gelten.

Der Bundesrat ist bestrebt, die weiteren Arbeiten möglichst rasch voranzutreiben, sodass sich in der Schweiz geimpfte Personen bei Reisen ins Ausland - falls notwendig - entsprechend ausweisen können.

In diesem Zusammenhang begrüsst der Bundesrat dabei ein international koordiniertes Vorgehen im Hinblick auf einen global anerkannten, elektronischen Impfnachweis, namentlich das WHO-Projekt Smart Vaccination Certificate.

Antwort des Bundesrates.