21.3241 · Interpellation · 2021-03-17
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird aufgefordert aufzuzeigen, welche thematischen und organisatorischen Kriterien NGOs in der Zusammenarbeit mit Deza, Seco und AMS erfüllen müssen und wie diesbezüglich das Reporting, Monitoring und die Evaluation geregelt sind. Gleichzeitig wird der Bundesrat gebeten darzulegen, welche Kriterien - auch bezüglich Monitoring, Evaluation und Reporting - private Partner in der Zusammenarbeit mit Deza, Seco und AMS erfüllen müssen.
Begründung
NGOs müssen sehr hohe Anforderungen erfüllen, um Programmbeiträge der Deza zu erhalten. So müssen etwa alle NGOs Zewo-zertifiziert sein und zunehmend auch verschiedene thematische Kriterien erfüllen (z.B. Gender Mainstreaming). Auch die Anforderungen bezüglich Monitoring, Reporting und Kommunikation scheinen ständig zuzunehmen. Gleichzeitig ist es weiterhin unklar, welche Kriterien private Partner in der Zusammenarbeit mit Deza, AMS und Seco erfüllen müssen und wie das Monitoring, Reporting und die Evaluation dieser Partnerschaften geregelt ist.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Formen der internationalen Zusammenarbeit (IZA) sind in den Bundesgesetzen über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (Art. 6 und 8, SR 974.0) und die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas (Art. 7, SR 974.1) und den entsprechenden Verordnungen sowie dem Bundesgesetz über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte (Art. 3, SR 193.9) geregelt. Mandate werden gemäss Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (SR 172.056.1) vergeben, Finanzhilfen, respektive Beiträge, auf der Grundlage des Subventionsgesetzes (SR 616.1). Während bei der Vergabe von Mandaten für alle Auftragsnehmende die gleichen Bedingungen gelten, bestehen beim Zugang zu Beiträgen spezifische Unterschiede. Für jede Zusammenarbeit müssen strikte und klar definierte Kriterien erfüllt werden.
Die Zusammenarbeit mit NGO erfolgt entweder über die Vergabe von Mandaten oder über Finanzhilfen respektive gezielte, thematisch oder geografisch motivierte Beiträge sowie über Programmbeiträge des EDA. Die Zulassungsbedingungen sowie der Bewerbungs- und Beurteilungsprozess für Programmbeiträge sind in den DEZA-Richtlinien für die Zusammenarbeit mit Schweizer NGO geregelt. DEZA-Programmbeiträge sind exklusiv vorbehalten für NGO mit Hauptsitz in der Schweiz; Privatsektorakteure haben hierzu keinen Zugang.
Die Zusammenarbeit mit dem Privatsektor ist in folgenden veröffentlichten Dokumenten geregelt: DEZA Leitbild Privatsektor im Rahmen der IZA-Strategie 2021-2024, dem entsprechenden Handbuch und der Broschüre SECO Approach to Private Sector Engagement. Neben der Vergabe von Mandaten werden im Rahmen von Partnerschaften der DEZA und des SECO mit dem Privatsektor gemeinsame Projekte umgesetzt (Private Sector Engagement PSE). Dabei fungieren NGO häufig als Umsetzungspartner oder beteiligen sich in Multi-Stakeholder-Initiativen (MSI). PSE zielt darauf ab, entwicklungsrelevante Vorhaben gemeinsam zu finanzieren, zu steuern und zu verantworten. In der Regel erfolgt keine Finanzierung an das beteiligte Unternehmen; in Einzelfällen leistet die DEZA Beiträge an Klein- beziehungsweise Sozialunternehmen, um vielversprechende und skalierbare Unternehmensmodelle mit hoher Entwicklungswirkung zu fördern. Das SECO fördert private Investitionen in KMU und Infrastruktur anhand von Investitionsinstrumenten, zum Beispiel über SIFEM, den SECO Start-up Fund oder der Private Infrastructure Development Group (PIDG). Risiko- und Sorgfaltsprüfungen sorgen u. a. für eine Kontrolle der Einhaltung von ökologischen, sozialen und Gouvernanz- (inkl. Menschenrechts-) Standards sowie der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen. Bei PSE müssen folgende Kriterien erfüllt sein: Komplementarität (klare Rollenverteilung zwischen den beteiligten Akteuren), Vermeidung von Marktverzerrungen, Subsidiarität (bestehende Ressourcen von Dritten sollen nicht ersetzt werden) sowie Additionalität (der private Akteur hätte sich ohne den Einsatz von öffentlichen Mitteln nicht, nicht in gleicher Weise oder nicht mit der gleichen Wirkung engagiert). Die Abteilung Frieden und Menschrechte (AFM) arbeitet insbesondere im Rahmen von MSI mit NGO, Unternehmen und Regierungen zusammen, um den Schutz der Menschenrechte bei Geschäftsaktivitäten zu stärken.
In Bezug auf Monitoring, Evaluation und Berichterstattung sind die Anforderungen sowohl für NGO als auch für Privatsektorakteure als Umsetzungspartner dieselben. Die spezifischen Vorgaben richten sich nach dem jeweiligen Ziel des Projekts oder Programms. Die Wirkung der Projekte und Programme der Entwicklungszusammenarbeit wird systematisch gemessen.
Antwort des Bundesrates.