21.3282 · Motion · 2021-03-18
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesgrundlage zur Wiedereinführung des Botschaftsasyls analog dem früheren Artikel 20 AsylG vom 26. Juni 1998 auszuarbeiten.
Begründung
Die katastrophale Situation in den Flüchtlingslagern am Rand von Europa hat sich aufgrund der Covid-Pandemie noch verschärft. Auch Menschen mit berechtigtem Anspruch auf Asyl sind dazu gezwungen, sich illegal mit der Hilfe krimineller Schlepperorganisationen und unter lebensgefährlichen Umständen nach Europa und in die Schweiz zu kämpfen, um einen Asylantrag stellen zu können. Seit 2014 sind im Mittelmeer über 21 000 Menschen auf dieser Flucht gestorben, das sind zehn Menschen pro Tag!
Diesem Drama, das auch durch unsere Gesetzgebung mitverursacht wird, muss ein Ende gesetzt werden. Dies kann relativ einfach durch die Wiedereinführung des Botschaftsasyls erreicht werden. Dieses wurde mit der Revision des Asylgesetzes im Jahr 2012 abgeschafft, da der Bundesrat vermeiden wollte, dass die Schweiz als einziges europäisches Land diese Möglichkeit vorsieht. Dies war aber vor der Zuspitzung der Flüchtlingskrise. Mittlerweile aber kennen wir die dramatischen Folgen, die sich daraus ergeben haben. Der Bundesrat hat sich bisher gegen die Wiedereinführung des Botschaftsasyls mit der Begründung gewehrt, dass die selbständige Einführung durch die Schweiz diese als Asylland zu einem Anziehungspunkt machen würde. Der Bundesrat verkennt dabei, dass sich mit dem Botschaftsasyl ein geordnetes Asylverfahren gestalten lässt und dass mit der Definition des Verfahrens keine Entscheidung über die Zulässigkeitskriterien erfolgt; diese bleiben unverändert. Das Botschaftsasyl mag der Verwaltung mehr Aufwand bescheren; angesichts der menschlichen Tragik der aktuellen Situation ist dies zweifellos vertretbar.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Möglichkeit der Auslandgesuche wurde im Rahmen der dringlichen Revision des Asylgesetzes abgeschafft, welche am 9. Juni 2013 mit 78,4 Ja-Stimmen vom Volk angenommen wurde. Damals war die Schweiz der einzige Staat in Europa, der die Einreichung von Asylgesuchen auf Schweizer Vertretungen im Herkunftsstaat der Betroffenen zuliess. Dies führte zu einer ungleichen Lastenverteilung der Asylgesuche zuungunsten der Schweiz. Hinzu kam, dass die Einreise in die Schweiz bei Auslandgesuchen nur in vergleichsweise wenigen Fällen bewilligt wurde. An dieser Situation hat sich nichts geändert und es gibt in der EU momentan auch keine Bestrebungen, die Möglichkeit der Einreichung von Asylgesuchen auf Auslandvertretungen einzuführen. Ein Alleingang der Schweiz würde die bestehenden Probleme folglich nicht lösen.
Dem Bundesrat ist es wichtig zu betonen, dass trotz der Abschaffung der Auslandgesuche unmittelbar und ernsthaft gefährdete Personen den notwendigen Schutz der Schweiz erhalten. Konkret: Muss in einem Einzelfall davon ausgegangen werden, dass eine Person im Herkunftsstaat unmittelbar, ernsthaft und konkret an Leib und Leben gefährdet ist, und kann dieser Gefahr nur durch eine Schutzgewährung in der Schweiz begegnet werden, kann ihr ein Visum aus humanitären Gründen erteilt werden (Art. 4 Abs. 2 der Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung, VEV, SR 142.204). Die Person erhält damit umgehend Schutz und ihr Asylgesuch kann nach der Einreise geprüft werden. Diese Praxis hat sich bis anhin bewährt. Sie trägt der humanitären Tradition der Schweiz Rechnung und stellt sicher, dass Menschen in Not rasch und unbürokratisch geholfen werden kann.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, dass die Schweiz Flüchtlinge im Rahmen von Resettlement-Programmen direkt aus dem Ausland aufnehmen kann (Art. 56 AsylG). Resettlement bezeichnet die dauerhafte Neuansiedlung besonders schutzbedürftiger und durch das UNHCR anerkannter Flüchtlinge in einem zur Aufnahme bereiten Drittstaat. Im Rahmen des Schweizer Resettlement-Programmes werden Personen aufgenommen, die vor akuten Konflikten und persönlicher Verfolgung im Mittleren Osten und entlang der zentralen Mittelmeerroute flüchten. Seit 2013 hat die Schweiz in diesem Rahmen über 4800 Personen eine sichere Einreise in die Schweiz ermöglicht und Asyl gewährt. Im Jahr 2021 ist die Aufnahme von insgesamt 1000 Resettlement-Flüchtlingen aus den Erstasylländern Libanon, Ägypten und Türkei geplant, wovon 225 bereits eingereist sind.
Vor diesem Hintergrund ist der Bundesrat der Ansicht, dass mit den bestehenden gesetzlichen Instrumenten humanitäre und zielführende Lösungen möglich sind. Er erachtet es daher weiterhin als nicht notwendig, eine Gesetzesanpassung zur Wiedereinführung von Auslandgesuchen vorzunehmen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.